Deutsche wurden 1913 im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz gesetzlich normiert: Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt. Damit wurde der Deutsche im Rahmen der Reichsverfassung normiert. Außerhalb der Reichsverfassung gibt es den Deutschen gar nicht und er hat auch keine völkerrechtlichen Rechte daraus zu beziehen.