In welcher Verfassung soll das stehen? Also in der Reichsverfassung steht es nicht drin. Es gibt tatsächlich im Rahmen der Reichsgesetzgebung das sogenannte Reichsimpfgesetz.
Das mag aus heutiger Sicht fatal klingen, insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Jahre. Aber da muß man auch wieder in die Historie schauen. Man wird feststellen, daß das Reichsimpfgesetz sich klar auf die Schutzpockenimpfung beschränkt. Diese Schutzpockenimpfung hat eine lange Geschichte. Sie wurde in Bayern um 1807 erstmalig als Pflicht eingeführt. Das heißt, es gab 1807 schon eine gesetzliche Pflicht im Königreich Bayern zur Schutzpockenimpfung. Andere Deutsche Staaten sind nachgezogen, mehr oder weniger weitreichend. Es war letztlich so, daß es in den meisten Deutschen Bundesstaaten tatsächlich eine gesetzliche Impfpflicht gab.
Das Deutsche Reich als föderaler Bundesstaat ist dann seiner Verpflichtung nachgekommen, einheitliche Standards zu schaffen und das natürlich auf möglichst hohem Niveau, um die Wohlfahrt des Deutschen Volkes zu pflegen. Es hat gesagt, wenn wir schon eine Pflicht in so vielen Bundesstaaten haben, dann vereinheitlichen wir diese und zwar auf einem möglichst hohen Standard, was beispielsweise Hygiene oder die Qualität des Impfstoffs angeht, welcher übrigens homöopathisch war.
Das zur Erklärung, warum es damals eine Impflicht gab. Bei der Betrachtung dürfen wir nicht vergessen, daß wir diesen Schritt auf medizinischer Ebene nicht mit dem Wissensstand 150 Jahre später beurteilen dürfen. Derlei Fragen sind mit der Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des Staates natürlich grundlegend neu zu bewerten.
Also ja, es gab eine Impfpflicht, die hat jedoch nicht das Deutsche Reich erfunden, sondern das Deutsche Reich hat die Impfpflicht nur vereinheitlicht auf Basis der Gesetzgebung seiner Bundesstaaten, wo sie bereits seit über sechzig Jahren bestand.