110 Jahre im Kriegzustand.
Am 31. Juli 2024 jährt sich der Beginn des Weltkrieges zum 110ten Male.
Was ist der Grund für diesen bis heute andauernden Kriegszustand?
Wirtschaftliche Situation des Deutschen Reiches vor 1914.
Seit der Reichsgründung 1871 ging es im Deutschen Reich wirtschaftlich steil bergauf. Von Anfang an stand die „Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“ an oberster Stelle des Staates. Die Staatswirtschaft hatte sich in Deutschland größere Aufgaben gestellt wie in anderen Ländern. So waren nicht nur Post, Telefon oder Eisenbahnen in Staatshand, sondern auch große Flächen der Landwirtschaft, Forsten und Bergwerke. Der fürsorgliche Staat sorgte z. B. für Schulunterricht von Mädchen und Jungen – so daß es kaum Analphabeten gab -, ordnungsgemäße Verwaltung und ein Gesundheitswesen. Reichskanzler Otto von Bismarck verdanken wir die Sozialversicherungen, von denen wir heute noch profitieren. Nicht nur die Industrie wuchs, auch die Landwirtschaft konnte ihre Erträge steigern. Beim Zuckerrübenanbau lag Deutschland an der Spitze auf der Welt. Die Staatsschulden waren damals pro Kopf geringer, als in den anderen großen europäischen Nachbarstaaten. Auch das Volksvermögen und die Arbeiterlöhne stiegen stark. Entsprechend erhöhte sich auch der Konsum.
Das Erfolgsmodell des Deutschen Reiches erzeugte auf andere Völker, je nach Standpunkt, einen vorbildlichen oder einen zunehmend bedrohlichen Eindruck. Vor allem dem Britischen Empire, der damaligen Weltmacht, gefiel diese Entwicklung gar nicht, wie sich noch zeigen sollte. Der New Yorker Erzbischof Farley soll im Frühjahr 1914 gesagt haben: „Der Krieg, der in Vorbereitung ist, wird ein Kampf zwischen dem internationalen Kapital und den regierenden Dynastien sein“.
Die deutsche Wirtschaft
im Jahre 1913.
Kriegsvorbereitungen.
Das wirtschaftlich florierende Deutsche Reich spielte mehr und mehr eine wachsende Rolle im Welthandel. Dazu kamen Pläne zum Bau einer großen Flotte und die Entwicklung deutscher Schutzgebiete in Übersee. Solch einen aufsteigenden Konkurrenten konnte das Britische Empire als See-Weltmacht weder ignorieren noch tolerieren. Schon 1896 hieß es in einer ersten Kampfansage: „Wäre morgen jeder Deutsche beseitigt, es gäbe kein englisches Geschäft, das nicht sofort wüchse…. Machet euch fertig zum Kampf mit Deutschland, denn Germania est delenda“ (Deutschland muß zerstört werden).
Gemeint war nicht nur ein Handelskrieg, sondern die totale Vernichtung Deutschlands. Der Engländer Houston S. Chamberlain sagte einmal: „[…] Deutschland war unschlagbar fleißig in Schulen und Hochschulen. Deutschland erarbeitete, erfand, entdeckte. Deutschland organisierte und gestaltete…“.
Nachdem ein Bündnis zwischen Deutschland und Rußland nicht verlängert wurde, streckte England seine Fühler nach Rußland aus. Ziel Englands war eine Einkreisungspolitik des Deutschen Reiches.
1914.
Die letzten Tage vor dem Weltbrand.
Kriegserklärung.
Im Juni 1914 wurde in Sarajevo/Serbien das österreichische Thronfolgerpaar ermordet.
Am 25. Juli 1914 wurden im Russischen Reich bereits verschlüsselte Telegramme zur schrittweisen Mobilmachung verschickt. Es wurden nach und nach verschiedene Orte entlang der Landesgrenze zum Deutschen Reich und zu Österreich-Ungarn in den Kriegszustand versetzt. Auf diese Weise war es der russischen Heeresleitung möglich, umfassend gegen das Deutsche Reich aufzurüsten ohne dem Kaiserreich offiziell den Krieg erklären zu müssen.
Am 27. Juli erbat der österreichische Außenminister von Kaiser Franz Joseph die Unterzeichnung der Kriegserklärung, woraufhin Österreich am selben Tag Serbien den Krieg (Beginn des Weltkrieges) erklärte. Rußland sah sich als Schutzmacht Serbiens und befahl am 30. Juli 1914 die Generalmobilmachung gegen Österreich-Ungarn und setzte damit die europäischen Bündnisverpflichtungen in Gang. Da das Deutsche Reich im Bündnis mit Österreich-Ungarn stand, war es völkerrechtlich verpflichtet, Österreich Beistand zu leisten.
Trotz zahlreicher Bemühungen seiner Majestät den russischen Zaren seinen uneingeschränkten Friedenswillen zu verdeutlichen und den Franzosen ihre Neutralität zur Kriegsbeteiligung abzuringen, mußte Kaiser Wilhelm II. am 31. Juli 1914 einen schweren Entschluß fassen. Er versetzte gemäß Art. 68 der Reichsverfassung das Deutsche Reich, mit Ausnahme des Königreichs Bayern, das diese Verfügung für sich selbst erlassen mußte, in den Kriegszustand. Das Zünglein an der Waage war die allgemeine Mobilisation des russischen Heeres und dessen Flotte, was einer Kriegserklärung an das Deutsche Reich gleichzusetzen ist.
Rechtliche Lage im Krieg.
Am 31. Juli 1914 wurde der Kriegszustand über das Reichsgebiet verhängt. Dies hatte zur Folge, daß mit der Bekanntmachung der Erklärung des Belagerungszustandes die vollziehende Gewalt an die Befehlshaber übergeht. Dadurch werden alle Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden zu Unterbehörden der Militärkommandanten. Oberster Befehlshaber im Deutschen Reich ist der Deutsche Kaiser. Der Krieg hat zur Folge, daß sämtliche Verträge (Völkerrecht) außer Kraft gesetzt werden bis auf die, welche speziell für den Kriegsfall vereinbart wurden. Dazu zählt das Abkommen über Gesetze und Gebräuche des Landkriegs, welches der Zivilbevölkerung im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen internationalen Schutz gewährt (Haager Landkriegsordnung).
Im Kriegs- und Belagerungszustand sind u.a. folgende Rechte suspendiert (außer Kraft gesetzt): Freiheit der Person, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Versammlungsrecht und Vereinigungsrecht.
Der Umsturz durch die Sozialdemokraten.
Im November 1918 wurde das Deutsche Reich gewaltsam seiner Staatsorgane beraubt und damit handlungsunfähig gemacht. Eine kleine Gruppe sozialdemokratischer Männer hat die verfassungsmäßigen Organe des Reichs beseitigt und die Kontrolle der Regierung übernommen. Das amtierende Staatsoberhaupt (das Präsidium des Bundes, also der Deutsche Kaiser) wurde am 9. November 1918 durch den gewaltsamen Umsturz ins Exil gezwungen.
Wir sind im Krieg!
In der Bismarckschen Reichsverfassungsurkunde heißt es in Artikel 11:
1) Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
2) Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt.
Die Reichsverfassung sichert der deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.
– Otto von Bismarck
„Hieraus ergibt sich umgekehrt für das Verhältnis des Auslandes zum Deutschen Reich, daß sich dieses an den Kaiser zu wenden hat, wenn es mit dem Reiche einen seiner ausschließlichen Kompetenz unterliegenden Vertrag, als welchen wir den Friedensvertrag erkannt haben, abschließen will. […] Der Kaiser leitet ausschließlich die Verhandlungen mit den fremden Staaten ein und führt sie regelmäßig durch die von ihm gehörig beglaubigten Beamten, die aber immer an seine Weisungen gebunden bleiben“. (Dissertation „Friedensvertrag nach Reichsverfassung“ aus dem Jahr 1918)
Gemäß Reichsverfassung kann nur der Kaiser Frieden schließen und damit den Weltkrieg beenden. Diese Möglichkeit wurde ihm genommen, indem er ins Exil gezwungen wurde. Das heißt, es gibt bis heute keinen völkerrechtlichen Friedensschluß zum am 31. Juli 1914 begonnenen Weltkrieg.
Mit dem Umsturz 1918 wurde das Deutsche Reich e handlungsunfähig gemacht und die „Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“ ins Gegenteil verkehrt.
Der Kriegszustand konnte somit zu keinem Zeitpunkt LEGITIM wieder aufgehoben werden, denn die Aufhebung des Kriegszustandes kann auf verfassungsmäßigem Weg nur durch das Präsidium des Bundes erfolgen. Seit diesen Tagen wird das sich im Kriegszustand befindliche Deutsche Reich von nicht-legitimierten Vertretern unter Fremdherrschaft verwaltet.
Durch völkerrechtswidrige Maßnahmen wie die britische Seehungerblockade wurden die Deutschen gezwungen, handelsrechtliche Verträge zu schließen, in denen sie verpflichtet wurden, sich selbst zu entrechten und horrende Zahlungen, genannt Reparationen, zu entrichten (Versailler Diktat).
Ein Volk, daß seine Vergangenheit und seine Vorfahren nicht kennt , ist leicht im Sinne der Interessen einer fremden Macht zu manipulieren.
Die Wirkungen der Handlungsunfähigkeit sind nicht nur nationaler, sondern globaler Natur. Aufgrund der Aufrechterhaltung des Kriegszustandes durch die Einrichtung erst des Völkerbundes, dann der Vereinten Nationen, befindet sich die ganze Welt im Kriegszustand, von dem der militärisch-industrielle Komplex einer globalen Elite profitiert.
Was ist die Lösung?
Die Heilung des Umsturzes sowie die Wiederherstellung bzw. Aufrichtung der Staatsorgane im letzten gültigen Rechtsstand vom 27. Oktober 1918 muß deshalb das aktuelle Ziel des deutschen Volkes sein. Dies können nicht nur die heute lebenden Deutschen vollbringen., sondern auch hier schon lange lebende Ausländer oder Verbündete des Osmanischen Reichs sowie Österreich-Ungarns. Um den seit 110 Jahren bestehenden Kriegs- und Belagerungszustand völkerrechtlich beenden zu können, müssen die Deutschen ins Bewußtsein kommen und ihren Staat restaurieren, damit der Deutsche Kaiser wieder in sein Amt eingesetzt werden und endlich Frieden schließen kann.
Eine kurze und verständliche Zusammenfassung findet sich hierzu in den Orientierungsstufen.
Das Grundwissen
in Kürze zusammengefasst.