Das Verwaltungsrecht im Königreich Bayern.
Das Verwaltungsrecht enthält die Vorschriften, nach denen die Organe der Regierungsgewalt (mit Ausnahme der Gerichte) bei Ausübung ihrer auf Erfüllung der Staatsaufgaben gerichteten Tätigkeit zu verfahren haben. Diese auf Verwirklichung der Wohlfahrtszwecke des Staats abzielende Tätigkeit heißt Verwaltung, und zwar nennt man die unmittelbar auf Förderung der geistigen, sittlichen, körperlichen und wirtschaftlichen Wohlfahrt abzielende Staatstätigkeit die innere Verwaltung. Die auswärtige Verwaltung pflegt die Beziehungen zum Ausland, und ihr liegt auch die Sorge für Kolonien und Schutzgebiete ob. Für die äußere Sicherheit des Staats sorgt die Verwaltung des Heerwesens und der Marine. Die Finanzverwaltung endlich hat die Aufgabe, die Geldmittel zu beschaffen, welche zur Erfüllung der Staatsaufgaben erforderlich sind. Alle diese verschiedenen Zweige der Verwaltung sind vom Verwaltungsrecht durchzogen, ähnlich wie das Nervensystem alle Organe des menschlichen Körpers durchzieht.
Rechtliche Stellung der Kreisgemeinden.
Die Kreisgemeinden sind die Gemeindeverbände höchster Ordnung. Jeder Regierungsbezirk bildet zugleich eine Kreisgemeinde. Änderungen im Umfange des Regierungsbezirkes ergreifen von selbst auch die Kreisgemeinde…
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