Auch das heute angewandte Strafrecht findet seine Grundlage im Deutschen Reich. So trägt beispielsweise das heute geltende Strafgesetzbuch das Ausfertigungsdatum 1. Januar 1872.
Das Strafrecht bestimmt, welche Handlungen und Unterlassungen im Interesse der Allgemeinheit verboten sind und mit welchen Strafen sie belegt werden.
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