Die lange Friedenszeit, die der Gründung des Deutschen Bundes folgte, wirkte erfreulich auf die wirtschaftliche Entwicklung der deutschen Staaten. Insbesondere nahm die Landwirtschaft einen kräftigen Aufschwung durch die fortschreitende Befreiung des Bauernstandes von den altherkömmlichen Lasten und Fronden, die Ausbreitung des Klee- und Kartoffelbaues und die Einwirkung der Naturwissenschaften auf die Behandlung und Verbesserung des Ackerbodens.
Das wirtschaftliche Leben wurde durch die Einführung der Dampfmaschine völlig umgestaltet. Zahlreiche Fabriken, die den Dampf als treibende Kraft benutzten, beschäftigten Tausende von Arbeitern. So bildete sich neben dem Adels-, Bürger- und Bauernstand ein Vierter – der Arbeiterstand – aus. 1825 begann eine regelmäßige Dampfschifffahrt auf dem Rhein. Die erste Eisenbahn zwischen Nürnberg und Fürth wurde 1835 dem Betriebe übergeben. Von großer Wichtigkeit war die Gründung des deutschen Zollvereins (1834). Bis dahin war nämlich die Einfuhr der Waren aus einem Bundesstaat in den anderen nur gegen Zoll gestattet. Das war ungemein lästig und hemmte den Handel sehr. Durch den Zollverein hörte der Zoll auf, und nun blühte der Handel bald kräftig empor. Der Zollverein war nach der im Jahre 1806 erfolgten Auflösung des „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“ das erste feste Band, das sich wieder um die deutschen Länder schlang, und bereitete die künftige Einigung vor.
Auf dem Wiener Kongreß waren für die dem Deutschen Bunde beigetretenen Länder Verfassungen in Aussicht gestellt worden. Aber bald bildete sich gerade bei den Regierungen der größten Bundesstaaten die Meinung heraus, daß von einer solchen Änderung üble Wirkungen für den Bestand und die Entwicklung des Staatslebens zu erwarten wären. Namentlich der österreichische Minister Metternich wandte sich deshalb mit den schärfsten Mitteln gegen alle Verfassungsbestrebungen, wie sie sich in vielen deutschen Ländern geltend machten. Die Fürsten mehrerer Mittelstaaten ließen sich aber nicht von ihrer Absicht abbringen, ihren Landeskindern gesetzlichen Anteil an der Regierung zu gewähren. Vielen anderen Staaten voran erhielt Bayern im Jahre 1818 von seinem hochgesinnten Fürsten eine Verfassung, die späterhin anderen Ländern vielfach zum Muster diente.
Quelle: Bayerisches Realienbuch. Bearbeitet von Dr. Hans Reinlein, Oberlehrer in München. Realienbuch Nr. 63, 171. bis 180. Gesamt-Auflage. Bielefeld und Leipzig 1915, Deutsche Geschichte, Seite 117-118.