Von großer Wichtigkeit war die Gründung des Deutschen Zollvereins (1834). Bis dahin war nämlich die Einfuhr der Waren aus einem Bundesstaat in den anderen nur gegen Zoll gestattet. Das war ungemein lästig und hemmte den Handel sehr. Durch den Zollverein hörte der Zoll auf, und nun blühte der Handel bald kräftig empor. Der Zollverein war nach der im Jahre 1806 erfolgten Auflösung des „Heiligen römischen Reiches deutscher Nation“ das erste feste Band, das sich wieder um die deutschen Länder schlang, und bereitete die künftige Einigung vor.
Quelle: Bayerisches Realienbuch. Bearbeitet von Dr. Hans Reinlein, Oberlehrer in München Realienbuch Nr. 63, 171. bis 180. Gesamt-Auflage. Bielefeld und Leipzig 1915, Seite 117 (letzter Absatz Friedenszeit 1815 – 1840).