1351-1366. Brandenburg und Niederlausitz unter Ludwig VI. der Römer.
Diese Länder erhielten dem Theilvertrage von 1351 zufolge Ludwig VI. der Römer, und sein Bruder Otto V.; jener zählte damals 23, dieser 4 Jahre. Wegen der Jugend Otto’s V. wurde Ludwig der Römer anfänglich von dem Kaiser Karl IV. der Mark Brandenburg und der Niederlausitz allein belehnt. Er schlug seine ständige Residenz zu Berlin auf (1351-1366) und schloß zur Befestigung seiner Macht mit den Fürsten in Nord-Deutschland Bündnisse, namentlich mit dem Herzoge Albrecht I. von Mecklenburg, dessen Tochter Ingelburg er (25. Juli 1357) heirathete. Da diese Ehe zu Anfang des Jahres 1360 noch kinderlos war und besorgen ließ, daß sie kinderlos bleibe, belehnte Karl IV. (1.Februar 1360) auch Otto V. mit Brandenburg und der Niederlausitz, damit, wenn Ludwig der Römer kinderlos stürbe, den übrigen Herzögen Bayerns seine Veranlassung gegeben wäre, diese Länder an sich zu ziehen.
Bei dem Tode Mainhards von Oberbayern-Tyrol (1363) hofften beide Fürsten einen Theil von Oberbayern zu erben, konnten aber gegen Herzog Stephan II. von Niederbayern, der als der älterste Prinz das Ganze für sich beanspruchte, mit ihren Forderungen nicht aufkommen. Dieß rief in Beiden gegen ihren Bruder Stephan II. eine solche Abneigung hervor, daß sie, der gemeinsamen Abstammung vergessend, mit Kaiser Karl IV. (1363) eine Erbverbrüderung eingingen, der zufolge nach ihrem Ableben und nach dem Erlöschen ihres männlichen Stammes ihre Länder samt der Kurwürde des Kaisers erstgeborenem Sohne Wenzel und dessen männlichen Erben, in Ermanglung von solchen aber des Kaisers Bruder Johann Heinrich und dessen Erben zufallen sollten. Beschreibungen ähnlicher Art stellte auch der Kaiser und der Markgraf Johann von Mähren aus. Dadurch verstießen die beiden Markgrafen von Brandenburg nicht blos gegen den Hausvertrag zu Pavia, sondern auch gegen eine unter den Söhnen Ludwigs des Bayern (1334) geschlossene Erbverbrüderung, nach welcher die Mark Brandenburg von einer Wittelsbach’schen Linie an die andere erblich fallen sollte. Um die schreiende Rechtsverletzung einigermaßen zu beschönigen, verlobte sich (1363) der damals sechzehnjährige Otto V. mit des Kaisers fünfzehnjährigen Tochter Elisabeth (geb. 18. März 1358), erhielt aber später (19. März 1366) eine andere Tochter des Kaisers, Katherina, zur Frau, die zuvor an den österreichischen Herzog Rudolf II. verheiratet und seit 17. Juli 1365 Witwe war. Nicht volle zwei Monate nach der Vermählung Otto’s V. starb Ludwig VI. der Römer (14.Mai 1366) kinderlos, und des Kaisers Eidam, Otto V., hatte nun Brandenburg und die Niederlausitz allein zu verwalten.
Quelle: Lehrbuch der bayerischen Geschichte für Gymnasien und zum Selbstunterricht bearbeitet von Kr. By. Sattler München, 1868. J. Lindauer’sche Buchhandlung, Seite 160-162.
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