Das Zivilrecht im Königreich Bayern.
Bürgerliches Recht (auch Privatrecht oder Zivilrecht genannt) regelt die Beziehungen der einzelnen untereinander. Es behandelt im sog. Sachenrecht den Inhalt, den Erwerb und den Verlust des Eigentums und der sonstigen Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, im Recht der Schuldverhältnisse die vermögensrechtlichen, aus Verträgen, unerlaubten Handlungen usw. entspringenden Ansprüche der einzelnen gegeneinander, im Familienrechte die Rechte und Pflichten, welche zwischen den Gliedern einer Familie auf Grund ihrer Familienzugehörigkeit bestehen, und endlich im Erbrecht den Übergang der Rechte und Pflichten Verstorbener auf andere. Auch das Handels- und Wechselrecht sind Teile des bürgerlichen Rechts.
Das Bürgerliche Gesetzbuch.
Mit dem 1. Januar 1900 ist auch im Königreich Bayern das „Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich“, kurz BGB, in Kraft getreten. Die Gegenstände des BGB umfassen …
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Das Urheberrecht im Reich.
Zum Schutze des geistigen Eigentums hat das Reich eine Reihe besonderer Gesetze erlassen und internationale Abkommen getroffen, um den Raub auch über die Grenzen hinaus zu unterbinden.
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