Restauration der Monarchie.
Unser Auftrag ist die Restauration (Wiederherstellung) des Königreichs Bayern. Wer zum Thema Restauration nach einer Richtmarke sucht, landet immer wieder beim Wiener Kongress 1814/15 und dem, was als Folge seiner Beschlüsse entstanden ist. Es wird hier eine Phase als Restauration bezeichnet, die mit dem Sturz Napoleons beginnt.
Der Kaiser der Franzosen, wie er sich nannte, hatte die bestehende, durch die Auswirkungen der französischen Revolution ohnehin bereits erschütterte Ordnung in Europa gewaltsam zertrümmert. Seine Hinterlassenschaft waren Tod, Verwüstung, wirre Zustände und haltlose Bündnisse. Die deswegen dringlich vorzunehmende Neuordnung Europas mit dem Bestreben der weitestgehenden Wahrung des Legitimitätsprinzips nennt man heute „Restaurationsphase“.
Bei Betrachtung der damaligen Zustände fällt auf, daß wir uns heute prinzipiell in einer ganz ähnlichen Situation befinden. Gerade deshalb ist es für uns natürlich in vielfacher Hinsicht von Interesse, was seinerzeit nötig war, um die Restauration einzuleiten und endlich auch durchzuführen.
Für unser Dafürhalten lassen sich zwei wesentliche Merkmale feststellen: Zum einen demonstrierten die Völker ihren Souveränen die eigene Entschlossenheit, die tyrannische Fremdherrschaft abzustreifen – zum anderen waren aber auch legitime Strukturen vorhanden, welche die Staatsmacht zu tragen und den Staat zu organisieren vermochten.
Diese Feststellung in Verbindung mit Aussagen der maßgebenden Häuser Bayerns und Preußens geben uns entscheidende Hinweise darauf, wie wir unseren Auftrag erfüllen und eine neuerliche Restaurationsphase erwirken.
Zuvorderst gilt es demnach, den Volkswillen, das heißt, die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung für eine Wiedereinführung der Monarchie zu gewinnen. Hierfür sind die Bayern über wesentliche historische sowie rechtliche Tatsachen zu unterrichten. Damit sorgen wir für ein gerechtes Geschichtsurteil und legen damit die Grundlage, um das wahre Wesen deutschen Rechts und monarchischer Staatsführung erkennbar zu machen.
Ebenso ist aber die Ausübung der legitimen Staatsgewalt zu gewährleisten, was nur mittels eines mündigen und verfassungstreuen Volkes sichergestellt werden kann, dessen Beste sich ausreichend befähigen, um dem Staat dienen zu können. Demnach ergeben sich also zwei in ihrem Wesen gänzlich verschiedene Vorbedingungen für eine Restauration. Diese Vorbedingungen zu erfüllen ist unser Ziel! Weiterlesen ->