Freie Hansestadt Bremen von 1871 bis heute.
Bremen, seit 1815 Deutscher Freistaat mit dem amtlichen Titel „Freie Hansestadt Bremen“, ist ein Glied des Deutschen Reiches, dessen Gebiet (256,69 km²) aus drei getrennt liegenden, an Größe sehr ungleichen Teilen besteht. Der Hauptbestandteil mit der Stadt Bremen liegt zwischen 53°1’–53°10′ nördliche Breite und 8°38’–8°59′ östliche Länge und zu beiden Seiten der unteren Weser, 74 km vom Meer entfernt, und wird von der Preußischen Provinz Hannover und vom Herzogtum Oldenburg begrenzt. Dicht an der Nordgrenze des Gebietes, aber getrennt davon, liegt am rechten Ufer des Stromes die Stadt Vegesack und weiter nördlich, 55 km von der Stadt Bremen, der dritte Landesteil von 292 Hektar Größe mit der Hafenstadt Bremerhaven, am Einfluss der Geeste in die Weser.
Das Bremer Gebiet besteht auf beiden Seiten des Weserstromes aus Flachland, in das nur der Ausläufer einer Dünenkette (bis zu 10 m Höhe) am rechten Ufer eine geringe Abwechslung bringt. Die Weser durchzieht dasselbe bis an den Vegesacker Hafen etwa 25 km weit in vorwiegend nordwestlicher Richtung. Da fast die Hälfte des Gebietes noch unter den Nullpunkt des Bremer Pegels hinabsinkt, so sind die Weser und deren Nebenflüsse, Wümme und Ochtum, mit Deichen in einer Länge von etwa 100 km eingefasst. Zur Entwässerung dient ein künstliches System von Gräben und Sielen und eine Dampfentwässerungsanlage. Der Boden ist teils sandige, arme Vorgeeft, teils fruchtbare lehmige Flußmarsch.
Das Wappen der Freien Hansestadt Bremen ist Rot mit einem silbernen, schrägrechts gestellten Schlüssel. Die Flagge der Freien Hansestadt Bremen ist Rot, Weiß. Stimmen im Bundesrat 1. Abgeordnete im Reichstag 1.
Größe der Freie Hansestadt Bremen:
256,69 km²
Einwohner:
• 1881: 142.553
• 1900: 224.882
• 1905: 263.4266
Währungen und Münzen:
• bis 1.7.1872: 1 Taler = 72 Grote = 360 Schwaren, 1 Grote = 10 Silbergroschen,
• ab 1. 7.1872: 1 Mark = 100 Pfennig.
Am 10.04.1855 wurde in Bremen die erste Briefmarke zu 3 Grote ausgegeben. Die Freie Hansestadt Bremen besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst in Bremen.
Bremen hat die Stellung eines eigenen Kontingents mit der Konvention vom 27. Juni 1867 aufgegeben. Die Wehrpflichtigen werden in der Regel in das 1. Bataillon („Bremen“) des hanseatischen Infanterieregiments Nr. 75 eingereiht, das einen Bestandteil des 9. Armeekorps des Preußischen Heeres bildet.
Wirtschaft:
Zur Förderung des Handels und des Verkehrs bestehen der Kaufmannskonvent und die Handelskammer, zusammengesetzt aus Mitgliedern der Bremer Börse, die Handels- und Schifffahrtsangelegenheiten zu beraten haben. Die Interessen des Gewerbewesens werden vertreten durch den Gewerbekonvent und die Gewerbekammer, aus Mitgliedern des Gewerbestandes gebildet, die der Landwirtschaft durch die Kammer für Landwirtschaft, aus dem Landherrn (einem Mitglied des Senats) und 20 praktischen Landwirten bestehend.
Der bremische Staat bildete früher ein Freihafengebiet. Vom 1. Oktober 1888 ab ist der ganze bremische Staat mit Ausnahme zweier kleiner Freibezirke (in Bremen und Bremerhaven) in das Deutsche Zollgebiet aufgenommen; das Deutsche Reich leistete zu den dieserhalb erforderlichen Anlagen einen Beitrag von 12 Millionen Mark.
Der Staatshaushalt stellte sich nach dem Voranschlag für 1901/1902 an Einnahmen auf 24.171.463 Mark; darunter an ordentlichen Einnahmen:
1. von Eigentum und Rechten 5.485.305 Mark
2. direkte Steuern 9.328.500 Mark
3. indirekte Steuern 2.941.950 Mark
4. Gebühren und Geldstrafen 845.470 Mark
5. vermischte Einnahmen 1.913.327 Mark
6. Einnahmen vom Reich 2.144.930 Mark; an außerordentlichen Einnahmen 970.570 Mark.
Die Ausgaben betrugen gleichfalls 24.171.463 Mark; darunter:
1. Senat und Bürgerschaft 477.960 Mark
2. Rechtspflege 1.074.336 Mark
3. Polizei 3.227.098 Mark
4. Finanzen 7.570.084 Mark
5. Unterricht 2.982.045 Mark
6. Bauwesen 2.042.107 Mark
7. Eisenbahnen und Hafenanstalten 1.527.950 Mark
8. vermischte Ausgaben 1.877.567 Mark
9. Reich und Auswärtiges 2.181.600 Mark.
Abzug für voraussichtliche Minderausgaben 616.815 Mark; außerordentliche Ausgaben 1.677.531 Mark; für Nachbewilligungen 150.000 Mark. Die Staatsschuld belief sich am 1. April 1902 auf 194,76 Millionen Mark. Im Jahre 1876 kamen in Bremen an: 2720 Seeschiffe mit 920.904 Registertonnen, 4.806 Flussschiffe von der Unterweser mit 363.535 Registertonnen und 1.239 Flussschiffe von der Oberweser mit 82.017 Registertonnen. Im Jahr 1876 betrug die Gesamt-Einfuhr 28,1 Millionen Zentner im Werte von 442,2 Millionen Mark, die Ausfuhr 18,3 Millionen Zentner im Werte von 421,8 Millionen Mark. Auf je 1000 Einwohner kommen 292 Gewerbetreibende. Bremen ist die zweitgrößte Hafenstadt im Deutschen Reich, bedeutende Reederei und Handel kamen in Bremen an: 2720 Seeschiffe mit 920.904 Registertonnen, 4.806 Flussschiffe von der Unterweser mit 363.535 Registertonnen und 1 239 Flussschiffe von der Oberweser mit 82.017 Registertonnen. Im Jahr 1876 betrug die Gesamt-Einfuhr 28,1 Millionen Zentner im Werte von 442,2 Millionen Mark, die Ausfuhr 18,3 Millionen Zentner im Werte von 421,8 Millionen Mark. Auf je 1000 Einwohner kommen 292 Gewerbetreibende. Bremer Weften: Bremen belegt den ersten Platz im Tabakhandel, besitzt eine entwickelte Tabakindustrie. Handels- und Gewerbekammer: . Bremen ist Sitz des Norddeutschen Lloyd, dieser ist eine seit 1857 bestehende Dampfschiffahrts-Gesellschaft, welche 1888 mit 33 transatlantischen Dampfern regelmäßige Verbindungen nach Southampton, Havre, New York, Baltimore, New Orleans, Westindien und Südamerika sowie mit 10 Dampfern Verbindungen nach London, Hull, Leith, Antwerpen und Rotterdam unterhält und außerdem kleinere Dampfschiffe für die Fahrt nach Norderney und Helgoland und für Flusschiffahrt sowie zahlreiche Schleppkähne besitzt.
Vom Gesamtflächenraum des Staatsgebiets (25,669 Hektar) kamen 1900: 6750 Hektar auf Acker- und Gartenland, 8303 Hektar auf Wiesen, 5979 Hektar auf Weiden, 48 Hektar auf Holzungen. Von dem ertragsfähigen Lande waren also 32,2 % Fruchtland und 67,8 % Grasland. Daher nimmt die Viehzucht, namentlich die Rindviehzucht, eine hervorragende Stelle im Landwirtschaftsbetrieb ein. Nach der Zählung von 1900 betrug der Viehstand: 6528 Pferde, 16.060 Stück Rindvieh, 679 Schafe, 16.062 Schweine, 4819 Ziegen, 783 Bienenstöcke.
Geschichte der Freien Hansestadt Bremen.
Im Jahr 782 wurde die Fischer- und Fährleutesiedlung an der Weser zum ersten Male erwähnt. 788 gründete Karl der Große in Bremen ein Bistum, das 849 Erzbistum wurde. Im Jahr 965 erhielt Bremen von Otto I. Marktrecht und 967 erhielt der Erzbischof die gräfliche Gerichtsbarkeit in seinem Stift. 1276 trat Bremen der Hanse bei, wurde aber 1285 aus dem Bund wieder ausgeschlossen. 1358 wurde Bremen wieder Hansestadt und 1646 formell die Reichsunmittelbarkeit zuerkannt. Die Reformation erfolgte 1522. 1532 trat die Stadt dem Schmalkaldischen Bund bei und widerstand 1547 einer Belagerung kaiserlicher Truppen erfolgreich. Kaiser Ferdinand III. verlieh 1646 der Stadt die Freiheiten einer Reichsstadt. Als Schweden 1648 das Erzbistum Bremen erhielt, wollte es die Unabhängigkeit der Stadt nicht anerkennen, konnte jedoch 1666 im so genannten Bremischen Krieg seine Ansprüche nicht durchsetzen. Erst Kurfürst Georg von Hannover, der 1720 das Erzstift erwarb, erkannte die Reichsfreiheit Bremens an. 1803 blieb Bremen Freie Reichsstadt und erhielt sogar einen Gebietszuwachs.
Von 1815 bis 1866 gehörte die Stadt Bremen zum Deutschen Bund. 1866 trat Bremen dem Norddeutschen Bund bei und wurde so ein souveräner Bundesstaat im Deutschen Reich. Bremen ist nach Artikel 34 der Reichsverfassung des Deutschen Reiches Freihafen. Nachdem aber durch Gesetz vom 5. November 1875 die Stadt Vegesack und einige andere Gebietsteile in den Zollverein aufgenommen wurden, bestehen die Zollausschüsse nur noch aus ganz Bremerhaven, dem größten Teil des Stadtgebietes Bremen (1929,35 Hektar mit 93.456 Einwohner), dem größeren Teil des Gebietes am rechten Weserufer (13.556,0 Hektar und 16.881 Einwohner) sowie dem kleineren Teil-Gebietes links der Weser (3.424,73 Hektare und 3602 Einwohner)
Verfassung der Freie Hansestadt Bremen.
Die Verfassung des Staates ist republikanisch. Am 8. März 1849 publiziert, im März 1852 aber durch Einschreiten des Deutschen Bundes teilweise suspendiert, hat sie endlich am 21. Februar 1854, 17. November 1875 und 1. Januar 1894 durch Revision ihre gegenwärtige Gestalt erhalten. Nach derselben üben Senat und Bürgerschaft die Staatsgewalt gemeinschaftlich aus. Das Landgebiet (seit 1. April 1902: 15 Gemeinden mit 10 Kirchdörfern) ist seit 1871 nach Preußischem Muster als sich selbst verwaltender Kreis konstituiert, während die Hafenstädte Vegesack und Bremerhaven nach besonderen städtischen Verfassungen ihre Angelegenheiten verwalten.
Bremer Senat.
Der von der Bürgerschaft unter gewissen Beschränkungen gewählte Senat besteht aus 16 lebenslänglichen Mitgliedern (Senatoren), von denen wenigstens 10 Rechtsgelehrte und 3 Kaufleute sein müssen. Zwei Mitglieder sind Bürgermeister, vom Senat auf vier Jahre gewählt, die im einjährigen Wechsel den Senatsvorsitz führen. Jeder 30-jährige Staatsbürger ist zum Senator wählbar. Der Senat hat die Leitung und die Oberaufsicht in allen Staats- und Kirchenangelegenheiten, die vollziehbare Gewalt, die Vertretung des Staates gegenüber Dritten, das Gnadenrecht und die Polizeiverwaltung.
Bremer Bürgerschaft.
Die Bürgerschaft besteht aus 150 Vertretern der Staatsbürger, die auf sechs Jahre gewählt werden und von denen alle drei Jahre die Hälfte ausscheidet; davon sind:
• 14 Vertreter, welche auf Universitäten sich ausgebildet haben
• 42 des Kaufmannskonvents
• 22 des Gewerbekonvents
• 44 der übrigen Staatsbürger in der Stadt Bremen
• 12 Vertreter der Städte Vegesack und Bremerhaven
• 16 der Landbezirke
Hierzu wählbar und wahlfähig sind alle 25-jährigen Staatsbürger. Ein Ausschuss der Bürgerschaft, das Bürgeramt, bestehend aus dem Geschäftsvorstand und 18 Vertretern, hat fortwährend auf Aufrechterhaltung der Verfassung, Gesetze und Staatseinrichtungen zu achten, Übertretungen und Missbräuche in den in der Regel öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft zu rügen und im allgemeinen den verfassungsmäßigen Verkehr zwischen Bürgerschaft und Senat zu vermitteln.
Die Versammlungen der Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich. Die einzelnen Verwaltungszweige werden teils von Senatskommissionen geleitet, teils von Deputationen, die aus Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft bestehen; die Rechnungsführung ist immer in den Händen eines Bürgerschaftsmitglieds. Neben den staatlichen Regierungsgeschäften versieht der Senat für die Stadt Bremen die Befugnisse eines Magistrats, wie die Bürgerschaft für städtische Angelegenheiten unter Ausschluss der Vertreter der Hafenorte und des Landgebietes als Stadtbürgerschaft fungiert.
Gerichtswesen.
Bremen gehört zum Oberlandesgericht Hamburg, Landgericht Bremen mit Amtsgerichten in Bremen und Bremerhaven. Die Richter der bremischen Gerichte werden durch einen aus Senat, Bürgerschaft und Richterkollegium gebildeten Wahlausschuss gewählt. Sowohl in der Stadt Bremen wie in Bremerhaven befindet sich eine Kammer für Handelssachen.
Administrative Gliederung der Freie Hansestadt Bremen.
Der Freistaat Bremen gliedert sich in die Stadt Bremen, Vegesack und Bremerhaven und ein Landgebiet. Diese Teile hatten 1875 folgende Größe: Stadt Bremen 2259 Hektar, 102.532 Einwohner; Gebiet am rechten Weserufer 15.824,67 Hektar, 17.177 Einwohner; Gebiet am linken Weserufer 6720 Hektar, 6602 Einwohner; Vegesack 65,07 Hektar, 3593 Einwohner; Bremerhaven 177,77 Hektar, 12296 Einwohner, auf einem am 9. März 1827 von Hannover erworbenen früher unbewohnten Platz erbaut an den Mündungen der Weser und der Geeste. Das Landgebiet ist sein 1871 nach Preußischem Muster als sich selbst verwaltender Kreis organisiert.
• Stadt Bremen mit einer Fläche von 26 km² und 163.297 und seit Anschluss einiger Landgemeinden 186.822 Einwohnern (1900).
• Stadt Vegesack mit einer Fläche von 0,7 km² und 3.943 Einwohnern (1900).
• Stadt Bremerhaven mit einer Fläche von 9 km² und 20.315 Einwohnern (1900).
• Kreis des Bremischen Landgebietes mit einer Fläche von 221 km² und 37.327 Einwohnern (1900) mit den Gemeinden: Arsten, Blockland, Borgfeld, Büren, Grambke, Gröpelingen, Habenhausen, Hastedt, Horn, Huchting, Neuenland, Oberneuland-Rockwinkel, Oslebshausen, Osterholz, Rablinghausen, Schwachhausen, Seehausen, Strom, Walle, Woltmershausen.
Letzte Regierung 1918:
Hermann Hildebrand (1849–1939), Jurist, Senator 1895–1918, Bürgermeister 1917–1918 und 1919–1920.
Martin Donandt (1852–1937), Jurist, Senator 1898–1918, 1919–1933, Präsident des Senats 1920–1933.
Carl Jasper Oelrichs (1844–1923), Senator 1878–1918.
Johann Friedrich Wessels, Küpermeister, Kaufmann und Senator 1891.
Clemens Buff (1853–1940), Jurist, Senator 1895–1919, Bürgermeister und Präsident des Senats 1915 und 1917.
Friedrich Nebelthau (1863–1947), Jurist, Senator 1900–1918, erneut 1919–1933 (DDP), Bevollmächtigter Minister Bremens beim Reich.
Theodor Lürman (1861–1932), Jurist, Senator 1903–1919, Sohn von August Lürman.
Gustav Rassow (1855–1944), Kaufmann, Senator 1907–1919, erneut 1920–1925 (parteilos).
Gerhard Heinrich Kirchhoff (1854–1929), Rechtsanwalt, Richter, Senator 1907–1919.
Heinrich Bömers (1864–1932), Kaufmann, Senator 1909–1919, erneut Senator 1920–1931 (DVP).
Rudolph Feuß (1862–1945), Pädagoge, Senator 1910–1919.
Friedrich Karl Biermann (1872–1923), Kaufmann, Nationalliberaler, Senator 1911–1919.
Theodor Spitta (1873–1969), Jurist, Senator 1911–1919, erneut Senator bzw. Bürgermeister 1919–1933 (DDP).
Carl Gruner (1865–1924), Kaufmann, Senator 1916–1918, erneut 1919–1924 † (DVP).
Hermann Apelt (1876–1960), Jurist, Senator von 1917 bis 1918, erneut 1919–1933 (DVP).
Carl August Scherer, Dr. jur., (1866-03-28), Senator 1917-12-11.