Um Völkerrecht geltend zu machen, bedarf es eines Volkes. Doch wo befindet sich dieses Volk oder besser gesagt:
Wo sind die Deutschen?
Unsere Altvorderen haben uns ein wahrhaftiges Erbe hinterlassen.
„Ein fundamentaler Akt der Reichsgesetzgebung war die Verabschiedung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (RGBl. 583), es gab dem Staatsangehörigkeitsverhältnis einen erheblich verstärkten Rechtsschutz. „
– Huber, Dt. Verfassungsgeschichte seit 1789, Band 4, Seite 328.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1914 wurden die Staatsangehörigen als Rechtssubjekt „Deutscher“ normiert. Innerhalb dessen gilt der Grundsatz ius sanguinis – Recht des Blutes. Die Deutschen haben das Recht und die Freiheit auf ewig vererbt bekommen. So lange noch ein deutsches Kind deutsches Blut innehat, so lange existiert der ewige Bund.
Der ewige Bund ist bemüht, auf Grundlage des Freizügigkeitsgesetzes von 1867 die Deutschen zu erfassen. Dort heißt es, „… hat auf Verlangen seine Bundesangehörigkeit … nachzuweisen.“ Für den Nachweis der Bundesangehörigkeit genügt u. a. lt. dem Staatsrechtler Emil Riedel die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit.
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Was ist eigentlich der DEUTSCH und was ist das deutsche Volk?
Durch die Manipulation der Deutschen von außen und innen wurde es möglich, daß sich die Deutschen aus Unwissenheit zum DEUTSCH machen ließen.
Die Deutschen und das „deutsche Volk“ existieren NUR und AUSSCHLIEßLICH im Rahmen des Deutschen Reiches mit der Verfassung aus dem Jahre 1871. Ein Blick auf die aktuelle Berichterstattung zeigt deutlich, daß nirgends die Rede vom deutschen Volk (gemäß RuStAG 1913) ist, sondern nur von der Bevölkerung und diese wird im vereinten Wirtschaftsgebiet als „DEUTSCH“ bezeichnet (siehe BRD-Personalausweis, Punkt Staatsangehörigkeit).
Die Lösung.
Doch was ist nun dieser DEUTSCH? Ist DEUTSCH ein Staat?
Nein! Der DEUTSCH ist ein entrechteter Deutscher, dem dies nicht bewußt ist. Und was ist ein Deutscher?
Das wird ganz klar im RuStAG 1913 geregelt:
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“
– Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1.
Den Reichstag und die Landtage wählen und für viele weitere Aufgaben können nur die Deutschen übernehmen. Darum müßen die Deutschen um unsere staatliche deutsche Verwaltung wieder aufzubauen, das RuStAG (Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913) verstehen und anwenden. Deutsche sammelt und vereint euch!
Meldung!
Nun ist es an jedem Einzelnen zu entscheiden, ob er und seine Nachkommen weiter fremdverwaltet und ausgebeutet werden sollen oder ob wir Deutschen nach über 100 Jahren unser Schicksal endlich wieder in die eigenen Hände nehmen und dadurch nicht mehr den Entzug von Privilegien fürchten müssen, sondern unsere garantierten Rechte genießen können.
Grundvoraussetzung für das Geltendmachen dieser Rechte für Deutsche ist der Abstammungsnachweis, also der Nachweis über die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat, und die Erfassung durch die im Aufbau befindliche deutsche Verwaltung.
Jetzt melden und erfassen lassen!
Es sei darauf hingewiesen, daß im Moment nur Deutsche erfasst werden können. Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit (noch) nicht nachweisen kann, ist unabhängig davon aufgerufen, sich beim vaterländischen Hilfsdienst zur aktiven Mitarbeit melden.