Abdankung des Kaisers.
Wissen ist eine Holschuld 5.
Abdankung?
Im Deutschen Reich werden Gesetze vom Reichstag und Bundesrat beschlossen. Diese Gesetze werden dann vom Präsidenten des ewigen Bundes, dem deutschen Kaiser, in Kraft gesetzt. Wie die verfassungskonforme Ausfertigung eines gültigen Regierungsaktes auszusehen hat, gibt Artikel 17 der Reichsverfassung vor.
Darin heißt es:
… Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers werden im Namen des Reiches erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Reichskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.
Der im Zuge des SPD geführten Staatsstreiches aufgetauchten vermeintlichen Abdankungsurkunde des Kaisers fehlt neben dem typischen Unterschriftenzusatz IR(Imperator Rex) auch die Kontrasignatur des Reichskanzlers.
Man muss kein Staatsrechtler sein, um zu erkennen, daß es sich bei diesem Schriftstück nicht um einen verfassungskonformen Regierungsakt handelt.
Aus Unrecht kann nie Recht erwachsen!
Angenommen die Unterschrift Kaiser Willhelms II. ist echt. Ist die Abdankungsurkunde Kaiser Wilhelms II. damit rechtsgültig und wirksam?
Quellangaben und Verweise.
Weiterführende Informationen → https://preussenjournal.net/2018/10/23/100-jahre-fake-news/