Vaterländischer Hilfsdienst.
Wissen ist eine Holschuld 6.
Der vaterländische Hilfsdienst – VHD.
Der vaterländische Hilfsdienst wurde per Gesetz am 05. Dezember 1916 als zivile Institution gesetzlich eingerichtet. Mit der Hilfsdienstpflicht wurde eine zivile Ergänzung zur Wehrpflicht geschaffen. Alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren sind für die Dauer des Krieges unter der Leitung des Kriegsamtes und damit unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers verpflichtet.
Unter dem Befehl des Kaisers ist der vaterländische Hilfsdienst ein legitimes Mittel zur Ausübung der Staatsgewalt auf allen Ebenen des Reiches und damit dient er als zivile Ordnungsmacht im Kriegs- und Belagerungszustand.
Männer über 59 Jahren, Frauen und Mädchen können sich freiwillig zum vaterländischen Hilfsdienst melden. Grundsätzlich sind alle deutschen Männer zwischen 17 und 59 Jahren ohne Ansehen ihrer Person per Gesetz zum Hilfsdienst verpflichtet. Der Oberbefehl liegt beim Deutschen Kaiser und wird von ihm über das Kriegsamt ausgeübt, dem die 24 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reiches unterstehen.
Nun ist es an der Zeit unsere Pflicht wieder zu erfüllen.