BRD Bundesverfassungsgericht und das Deutsche Kaiserreich.
Wissen ist eine Holschuld 14.
Der „Alte Fritz“, Preußens großer König Friedrich der Zweite, hat der Welt umfangreiches und sehr weises Wissen hinterlassen. Einer seiner vielen Ratschläge trifft noch immer voll ins Schwarze.
So rät er uns:
Er soll nur glauben, was er geprüft hat.
Doch Prüfen hat immer etwas mit Anstrengung zu tun und da wird es bei den meisten schon eng.
Da es vielen Menschen zu beschwerlich erscheint, sich eigenes Wissen anzueignen, wählen sie den leichten Weg: Sie begnügen sich mit ihnen präsentierten Informationen. Das Ergebnis ist fatal: Kaum jemand besitzt Wissen, aber jeder hat eine Meinung.
Auch wenn es um den tatsächlichen Status Quo der Deutschen geht, haben viele nur eine Meinung. Wobei zu diesem Punkt das Wissen gar nicht schwer zu finden ist – wenn man es denn finden möchte. An dieser Stelle sei erwähnt, daß die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden.
Eben dieses Bundesverfassungsgericht traf am 31. Juli 1973 eine überaus interessante Entscheidung. So heißt es im Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR:
Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich (d.i. das Kaiserreich) den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, …
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates). Weiter heißt es:
Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet „Deutschland“ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.
Auch auf der Internetseite des deutschen Bundestages wird ganz offen auf dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Schaut man sich aktuelle Inszenierungen bei den Wahlshows des Polittheaters an, dann ist das Deutsche Reich (Kaiserreich) kein Thema mehr. Das war vor wenigen Jahrzehnten bei den sogenannten Volksparteien noch ganz anders.
Was ist inzwischen geschehen?
Die heutige Generation Deutscher soll sich mit allem beschäftigen, nur nicht mit ihrem wahren Status Quo. Ihrem Auftrag gemäß sorgen nicht-rechtsfähige Vereine als sog.„Parteien“ für genügend Ablenkung mit eigentlich nebensächlichen Themen.
Was ihr hauptsächliches Thema sein sollte, zeigt die aufschlussreiche Aussage Hermann Ehlers, die er als CDU Politiker und Bundestagspräsident 1953 tätigte:
Wie die Geschichte auch laufen mag, wir werden auch das preußische Selbstbestimmungsrecht so ernst zu nehmen haben, daß den Menschen des Landes, das einst Preußen war, insbesondere den Menschen aus dem deutschen Osten, die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben muss, in welcher staatlichen Form sie leben wollen. Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen, keiner darf sie ihnen aus welchen Gründen auch immer präjudizieren.
Die einzigen legitimen Richter über das preußische Land um Magdeburg und in der Mark, in Pommern, Schlesien, Ost- und Westpreußen sind die Menschen, die ein Recht auf ihre Heimat haben.
Es ist geboten, einen Satz dieser Aussage im Kern zu begreifen:
Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen, keiner darf sie ihnen aus welchen Gründen auch immer präjudizieren.
Nicht aus welchen Gründen auch immer präjudizieren, also vorwegentscheiden. Preußen kann nicht von äußeren Kräften aufgelöst werden. Einzig die Preußen selbst sind dazu im Stande. Das gilt in gleichem Maße für die anderen deutschen Bundesstaaten und deren Indigenate und es gilt auch für das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich 1871, unserem legitimen deutschen Gesamtstaat.
Mehr und mehr Deutsche kommen langsam wieder zur Besinnung und erkennen, welch umfangreiches und bedeutendes Erbe unsere Ahnen uns hinterlassen haben.
Nun ist es an uns, die Ohn-Macht zu überwinden, dieses Erbe geltend zu machen und unsere Verantwortung unseren Landsleuten aber auch der ganzen Welt gegenüber wahrzunehmen.