Wohlfahrt des deutschen Volkes.
Wissen ist eine Holschuld 11.
Handlungsunfähiges deutsches Staatswesen.
Die wenigsten Deutschen haben eine leise Vorstellung davon, was ein wahrhaftiger Staat eigentlich ist.
In vierter Generation kennen sie nur eine Verwaltung, die in fremden Händen liegt, die das Wort Wohlfahrt nicht kennt und die jenseits jeglicher staatlicher Verantwortlichkeit ausschließlich die Interessen weniger und obendrein nicht zum deutschen Volke gehörender Subjekte und Korporationen bedient.
Dieses verderbliche und tatsächlich verbrecherische Treiben wird den Deutschen tagtäglich als Regierungstätigkeit eines Staates vorgespielt.
Um in Erinnerung zu rufen, wie sich zunächst der preußische Staat und dann ab 1871 auch der deutsche Gesamtstaat definierte, genügt ein Blick in das Staatsrecht der Preußischen Monarchie.
Darin teilt Dr. Rönne über die Bezirksregierungen in Preußen folgendes mit:
Die Regierungen haben die Verpflichtung, das Beste des Staates und das Gesamtwohl der Bürger überall gehörig wahrzunehmen. Sie müssen darauf achten, nicht nur allem vorzubeugen und alles zu entfernen, was dem Staate und seinen Bürgern Gefahr oder Nachteil bringen kann, sondern auch das Gemeinwohl zu fördern und zu erhöhen. Sie müssen dabei aber auch stets das Wohl des Einzelnen nach Recht und Billigkeit beachten.
Es muss daher bei allen ihren Ansichten, Vorschlägen und Maßregeln der Grundsatz leitend sein, niemandem in dem Genuss seines Eigentums, seiner bürgerlichen Rechte und Freiheit, solange er in den gesetzlichen Grenzen bleibt, weiter einzuschränken, als es zur Förderung des allgemeinen Wohls nötig ist; einem jeden innerhalb der gesetzlichen Schranken die möglichst freie Entwicklung und Anwendung seiner Anlagen, Fähigkeiten und Kräfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht zu gestatten und alle dem entgegen stehenden Hindernisse baldmöglichst auf legale Weise zu beseitige.
Amtsführung mit Instruktion vom 23. Oktober 1817.
Aus dem Staatszweck „Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“ erwuchs eine Verwaltung, der es nicht nur zur Aufgabe gemacht wurde, Gesetze zu vollziehen, sondern in ihrem Rahmen fürsorglich tätig zu sein: Das allgemeine Wohl ist das höchste Gesetz im Reich. Diese Reichsgesetze sind auch heute noch gültig. Allein die Deutschen erinnern sich nicht mehr an den fürsorglichen Staat, den ihre Vorväter ihnen schufen.
Das Deutsche Reich, ein wahrhaft reiches Erbe.
Die Deutschen brauchen es nur wieder geltend machen.