Die Lösung.
Was ist nun dieser DEUTSCH?
Ist DEUTSCH ein Staat? Nein!
Der DEUTSCH ist häufig ein entrechteter Deutscher, dem dies nicht bewußt ist.
Und was ist ein Deutscher?
Das wird ganz klar im RuStAG 1913 geregelt:
Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.
Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften. § 1.
Es ist für das Verständnis zwingend erforderlich, sich mit dem Unterschied zwischen der juristischen, nicht-physischen Person „DEUTSCH“ und der natürlichen, physischen Person „Deutscher“ zu befassen.
Um unsere staatliche deutsche Verwaltung wieder aufzubauen, ist es zwingend not-wendig, das RuStAG zu verstehen, um dann zu erkennen, daß nur gesetzliche Deutsche in der Lage sind, sich aus den Fängen der Fremdverwaltung zu befreien, in der sie sich befinden. Ob die Fremdverwaltung das weiß, ist anzunehmen, entzieht sich aber unserer Kenntnis. Deshalb ist es unabdingbar, dieses Wissen den Deutschen zu vermitteln, da wir nur so unsere staatliche deutsche Souveränität, sprich Selbstbestimmung, wiedererlangen können.
Es ist für die deutsche Verwaltung wichtig zu wissen, wer sich im deutschen Bundesgebiet aufhält.
Neben der Erfassung der Deutschen müssen also auch Nichtdeutsche erfasst werden.
Jeder kann sich auf die gültigen Gesetze berufen: „Ich befinde mich im Deutschen Reich, hier gelten für mich die Reichsgesetze.“ Wichtig ist es, den Unterschied zwischen Rechten und Gesetzen zu kennen. Aus dem reinen Aufenthalt im deutschen Bundesgebiet erwachsen keine Rechte. Diese Rechte haben nur nachgewiesene Deutsche (siehe RuStAG 1913).
Die gültigen deutschen Gesetze aber schützen jeden, der sich im deutschen Bundesgebiet aufhält, denn unser legitimer deutscher Gesamtstaat ist ein Rechtsstaat (Staatszweck: Schutz des innerhalb des Bundesgebietes gültigen Rechtes).
Nun ist es an jedem Einzelnen zu entscheiden, ob er und seine Nachkommen weiter fremdverwaltet und ausgebeutet werden sollen oder ob wir Deutschen nach über 100 Jahren unser Schicksal endlich wieder in die eigenen Hände nehmen und dadurch nicht mehr den Entzug von Privilegien fürchten müssen, sondern unsere garantierten Rechte genießen können.
Grundvoraussetzung für das Geltendmachen dieser Rechte für Deutsche ist der Abstammungsnachweis, also der Nachweis über die Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat und die Erfassung durch die im Aufbau befindliche deutsche Verwaltung.