Im März 1890, knapp zwei Jahre, nachdem er Kaiser geworden war, entließ Kaiser Wilhelm II. den verdienten Reichskanzler Otto von Bismarck.
Bismarck hatte 1871 Deutschland geeint, das vorher in unzählige Kleinstaaten zersplittert war, und das Deutsche Kaiserreich geschaffen. Die Verfassung des neuen Reiches war ganz auf Bismarck zugeschnitten, und der erste Kaiser (Wilhelm I.) ließ ihm relativ freie Hand. Innenpolitisch regierte Bismarck streng und unnachgiebig (z. B. gegenüber den Sozialdemokraten), außenpolitisch äußerst klug und diplomatisch. So hatte er mit Deutschlands Nachbarstaaten effiziente Bündnisse geschlossen, die verhinderten, daß das Reich isoliert und gefährdet wurde.
Als Wilhelm I. 1888 starb, mußte sich Bismarck mit dem erst 29 Jahre alten Nachfolger Wilhelm II. arrangieren.
Obwohl Wilhelm II. Bismarcks politisches Wirken bewunderte, kam es zu immer größeren Meinungsverschiedenheiten und zu immer stärkerem Mißtrauen auf beiden Seiten, was schließlich eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit unmöglich machte. So entließ Wilhelm II. den alten Kanzler, der fast 28 Jahre lang die deutsche und preußische Politik maßgeblich bestimmt hatte, am 20. März 1890.