Mensch oder Person – Die BRD: ein Verwaltungskonstrukt im Handelsrecht.
Die Unterscheidung zwischen Mensch und Person.
Mensch und Person, zwei Worte, die eigentlich das Gleiche meinen, oder bezeichnen sie etwa unterschiedliche Dinge? Wir machen uns auf die Suche.
Im Preußischen Landrecht, das ist der Vorgänger von BGB, werden wir, nämlich im Jahre 1794, fündig. Unter § 1 steht der folgende Satz geschrieben: Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.
https://opinioiuris.de/quelle/1622_Erster_Titel._Von_Personen_und_deren_Rechten_ueberhaupt
Also hier wird schon mal eindeutig zwischen Mensch und Person unterschieden. Das müssen zwei unterschiedliche Dinge sein. Der Mensch wird Person genannt, wenn ihm Rechte vorliegen.
Hier steckt wirklich schon eine ganze Menge drin, womit wir arbeiten können. Doch zuerst suchen wir uns einmal eine allgemeine Definition heraus. Wie sind der Mensch und die Person überhaupt definiert? Dazu nehmen wir das „Köbler – Juristisches Lexikon“ zur Hilfe. Das ist das Standardwerk für Juristen. Wenn die etwas wissen wollen, dann schlagen sie im Köbler nach.
Der Mensch.
Dort heißt es: Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tode.
So definieren Juristen den Menschen. Ich muss ganz ehrlich sagen, mir hat das nicht so wirklich gut gefallen, deswegen habe ich mir erlaubt, die Definition ein bisschen zu ergänzen.
Bei mir heißt das dann:
Der Mensch ist das beseelte mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt bis zu seinem Tod hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.
Das habe ich aus den Runen geschöpft:
Die IS-Rune steht für “Ich”.
Ich alleine kann keinen Schöpfungsakt vollziehen, das funktioniert nicht. Wenn ich Menschen schöpfen will, brauche ich mindestens zwei Individuen für den Schöpfungsakt. Und da gibt es in den Runen tatsächlich dann auch eine Unterscheidung.
Das ist einmal links die YR-Rune, die beschreibt das weibliche Prinzip. Rechts haben wir die MAN-Rune, die beschreibt das männliche Prinzip. Diese beiden werden nun miteinander vereint, dann bekomme ich einen neuen Menschen. Das ist die sogenannte HAGAL-Rune. Sie ist die höchste Heiligkeit. Das zeigt auch schon, was in diesem Schöpfungsakt herauskommt, nämlich ein neues göttliches Wesen, und zwar ganz ohne Bibel.
Schau dir das Symbol gut an, Du kennst es. Wir verwenden es regelmäßig als Zeichen für Geburt, Abstammung und Schöpfung. Es ist also ein ziemlich gebräuchliches Zeichen, obwohl wir gar nicht wissen, wo es herkommt.
Das ist der Mensch:
Die Person.
Die Person ist ein bisschen einfacher.
Als Definition für Personen reicht es, beim Duden nachzuschlagen:
Auch die Person verdanken wir dem Etruskischen (über lat. persona – „Maske des Schauspielers“ von etruskisch phersu – „Maske“).
Duden: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Lehnw%C3%B6rter-aus-dem-Etruskischen
Das bedeutet zusammengefasst, eine Person ist eine Maske im Theater, also eine fiktionale Gestalt, also eine Rolle im Spiel.
Eine Person ist eine Fiktion
Damit haben wir den Menschen und die Person definiert.
Es folgen einige Beispiele für Personen, um zu verstehen, was es mit den Masken auf sich hat. Wir alle tragen jeden Tag Masken und wissen das gar nicht.
Beispiel: Jeder von uns benutzt das Internet. Für den Internetnutzer gilt: Jemand erwirbt Rechte, nämlich den Internetzugang dadurch, dass er seine Pflichten erfüllt, indem er bezahlt. Also, solange ich bezahle, darf ich Internetnutzer sein und auch das Internet benutzen. Wenn ich nicht mehr bezahle, wird mir das Recht entzogen, das Internet zu nutzen. Der Internetnutzer ist eine Person, jeder von uns ist diese Person, wir wissen es nur nicht, weil wir es nicht realisieren.
Beispiel: Der Kapitän
Der Kapitän ist wie Gott auf seinem Schiff, er hat eine hohe Verantwortung für die Crew, aber er hat auch hohe Rechte, indem er die Leute auch über Bord schmeißen darf, wenn es die Situation erfordert.
Beispiel: Erziehungsberechtigter
Beispiel: Fahrzeugführer
Ich behaupte, Menschen können ja kein Auto fahren. Können schon, ja, aber sie tun es nicht. Es sind immer Leute mit einer Fahrerlaubnis, also eine Person.
Beispiel: Häuptling
Heute ist das jemand, der von einer Gruppe von Menschen das Recht bekommt, die Geschicke der einzelnen Mitglieder der Gruppe so zu lenken und bestimmen, dass es allen dienlich sein soll.
Beispiel: Bürgermeister
Der Bürgermeister ist ein Mensch, der bei der Arbeit eine Maske auf hat, indem wir ihn legitimieren, für uns Entscheidungen zu treffen.
Unterschied zwischen Mensch und Person – Fazit:
Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.
à Mensch – Naturrecht
à Person – menschengemachte Fiktion
à Personen werden Menschen zugeordnet.
Das heißt also, Personen (Rollen) werden durch irgendwelche Umstände bestimmten Menschen zugeordnet.
Und das wird scheinbar abhängig gemacht von Rechten. Das Recht ist nichts anderes als eine menschengemachte Fiktion, dass der Mensch, der eigentlich im Naturrecht steht, das Leben untereinander regeln kann.
Rechtsebenen
Schauen wir uns mal die verschiedenen Ebenen des Rechts an:
Völkerrecht – internationales Recht
Hoheiten oder Staaten treffen miteinander Regelungen, die dann wiederum Beachtung finden müssen.
Staatsrecht – Hoheitsrecht
Eine Gruppe Menschen überträgt jemanden die Leitung, die Hoheit.
Handelsrecht – Privatrecht
Wenn wir Verträge miteinander machen und handeln, dann ist das Handelsrecht oder Vertragsrecht.
Das ist der wichtige Merksatz dazu: Handelsrecht bricht Völkerrecht. Das ist dadurch bedingt, da es um die Willensentscheidung des Menschen geht. Wenn wir zwei Verträge untereinander machen, hat das Völkerrecht gar nichts damit zu tun, weil wir uns einigen und festlegen: “Dies sind unsere Regeln.” Das ist die angewandte Rechtspraxis, solange sie nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.
Zurück zur Mensch-oder-Person-Frage.
Ein neuer Mensch wird geboren. Wir orientieren uns wieder an dem Kernsatz aus dem Preußischen Landrecht: “Der Mensch wird, insofern er gewisse Rechte in der bürgerlichen Gesellschaft genießt, eine Person genannt.”
In der Regel wird so ein Mensch in einen Staat hineingeboren, in eine Gruppe von Menschen, die irgendwie organisiert ist. Das ist die bürgerliche Gesellschaft.
Halten wir fest: Der Mensch wird im Staatsrecht geboren.
Da gibt es zwei angewandte Rechtssätze. Die habe ich mal wieder aus dem juristischen Wörterbuch genommen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip
Das eine ist das “Ius sanguinis”, also das Recht des Blutes. Hier gilt der Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit seiner Eltern erlangt.
Im Gegensatz dazu steht das “ius soli”, also das „Recht des Bodens“. Das entspricht dem Grundsatz, dass das Kind die Staatsangehörigkeit des Geburtsortes bzw. des Territorialherren erlangt. Zum Beispiel gilt in den USA: Illegale mexikanische Einwanderer bekommen ein Kind in den USA. Das Kind hat automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Dann haben sie das Problem, dass die Kinder Amerikaner sind, aber die Eltern nicht. Oder, wenn man in einer amerikanischen Airline über dem Atlantik zur Welt kommt, dann kriegt man automatisch die amerikanische Staatsangehörigkeit.
Wenn ein neuer Mensch geboren wird, dann scheint die Frage zu sein: Von welchen Eltern, und an welchem Ort wurde er geboren?
Wer bin ich (Teil 1)? Beispielperson
Ich wurde in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Damit ist es jetzt erforderlich, dass wir eine staatsrechtliche Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland vornehmen. Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR unterscheiden sich an der Stelle überhaupt nicht, es gilt für beide.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sagt: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts binden alle Organe und Behörden des Bundes. Das hat Gesetzescharakter, das heißt, es ist das höchste Organ in der Bundesrepublik Deutschland.
Dieses Bundesverfassungsgericht hat 1973 festgestellt, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert und weder mit der Kapitulation der Wehrmacht noch mit der Ausübung fremder Staatsgewalt untergegangen ist.
“Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“.”
Bundesverfassungsgericht: https://servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078
Da gibt es zwei Dinge, die wir uns merken müssen:
- Das Deutsche Reich besitzt Rechtsfähigkeit.
- Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Es gibt also den Staat Deutsches Reich, und scheinbar gibt es noch irgendetwas anderes. Und dieses “Andere” schauen wir uns jetzt mal genauer an.
Im Besatzungsrecht der Alliierten beziehungsweise der Amerikaner, den SHAEF-Gesetzen, wurde Folgendes festgelegt:
“Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.”
SHAEF-Gesetz No. 52 Artikel VII (e): http://www.flegel-g.de/PDF/SHAEF52.pdf
Man könnte auch sagen: Deutschland ist von der Ausdehnung her Nazideutschland. Weimarer Republik ist hier die richtige Bezeichnung.
Hier gilt es festzustellen: Deutschland bedeutet Gebiet, es ist also nichts anderes als ein Territorium. Der Ausdruck “Deutschland” bezeichnet also kein Staat, sondern nur ein Territorium und sonst gar nichts.
Es gibt eine Proklamation Nummer 2, da heißt es:
“Innerhalb der amerikanischen Besatzungszone werden hiermit Verwaltungsgebiete gebildet, die von jetzt ab als Staaten bezeichnet werden.”
Proklamation Nummer 2: https://www.lagis-hessen.de/img/edb/pdf/129-Q-10.pdf
Verwaltungsgebiete werden als Staaten bezeichnet. Es ist also so, als wenn ich bestimme, dass Hund jetzt Katze heißt oder Mütze Schal. Es hat nichts mit dem Ursprung des Wortes zu tun, wurde aber so festgelegt.
Deswegen kann die Bundesrepublik Deutschland heute noch behaupten, sie sei ein Staat und lügt damit nicht, weil es ein Verwaltungsgebiet ist und die Namensgebung so beschlossen wurde. Hier wird eine Gleichung aufgestellt, in der es heißt, Verwaltungsgebiete als Staaten zu bezeichnen. Damit agiert die BRD aber im Handelsrecht und nicht im Staatsrecht.
Staat (in der Definition der Verwaltung) = Verwaltung (Handelsrecht)
Das lässt sich auch schön an der UN-Charta (Satzung) sehen. Die UN wurden 1942 als Feindstaaten-Organisation gegen das Deutsche Reich gegründet. Die sogenannte Feindstaatenklausel ist heute noch in Kraft. Das heißt also, die Welt, diese 192 Staaten, die sich in der UN organisiert haben, sind Feindstaaten des Deutschen Reiches.
Das Deutsche Volk ist nach Artikel 53 und 107 der UN-Charta im Stande von 31.12.1937 als Feind entmündigt. Die Bundesrepublik ist nach Artikel 73 der UN-Charta als Treuhänder von 1937-Deutschland (Nazideutschland) eingesetzt. Die BRD ist also der Treuhänder der Verwaltung.
Diese Aussage findet sich wieder im Grundgesetz, nämlich im Artikel 133:
“Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes ein.”
GG Art. 133: https://dejure.org/gesetze/GG/133.html
Rechte und Pflichten eines Wirtschaftsgebietes, das kann sich nur im Handelsrecht abspielen. Wir stellen also immer wieder fest, die Bundesrepublik Deutschland wird zwar als Staat bezeichnet, weil es die Verwaltung so definiert hat, aber sie agiert ausschließlich im Handelsrecht.
Einschub – Wörter werden mehrfach belegt. Hier “Bund”
Da wir gerade bei der staatsrechtlichen Betrachtung sind und der Gesamtstaat existent ist, schauen wir einmal in die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871.
Hier steht in der Präambel Folgendes:
„Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogthums Hessen schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben.“
Präambel der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871: https://reichsverfassungsurkunde.bismarckserben.org/seite76.php
Wir haben hier zwei Arten von Bund:
Den einen finden wir im Grundgesetz der BRD, in Artikel 133. Der Bund als alliierte Verwaltung, welche im Handelsrecht agiert.
Den anderen Bund finden wir in der Verfassung des Deutschen Reiches aus dem Jahre 1871. Der ewige Bund. Dieser bewegt sich im Staatsrecht.
Das ist nur ein Beispiel, an dem wir sehen, dass Wörter absichtlich doppelt belegt werden. Somit fördert man eine Verwirrung und erschwert es massiv, über diese Themen aufzuklären.
Die BRD („der Bund“) ist eine Staatssimulation im Handelsrecht.
Auch Sigmar Gabriel, SPD, sieht das so:
“Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer Nichtregierungsorganisation in Deutschland, das ist, was sie ist.”
Die Deutsche Sprache ist sehr präzise, und diese Leute wissen genau, was sie sagen. Jedes Wort hat Bedeutung. Er spricht hier von Deutschland und sagt “Frau Merkel ist Geschäftsführerin EINER Nichtregierungsorganisation in Deutschland.” Scheinbar gibt es noch mehrere. Was haben wir denn noch im Gebiet von 1937-Deutschland? Polnische Verwaltungsgebiete, russische Verwaltungsgebiete? Scheinbar sind das alles keine richtigen Staaten. Wir bewegen uns im Handelsrecht.
Was bedeutet also geboren in der Bundesrepublik Deutschland?
Im Geburtenbuch sind keine Menschen zu finden, sondern nur Personen. Es steht nirgends “Name” oder “Familienname”. Warum ist es überhaupt wichtig, welche Berufe die Eltern ausüben? Beim Kind wird nur der Vorname eingetragen.
Mit diesem Dokument gehen die Eltern zur Verwaltung und registrieren den Sohn. Die Verwaltung stellt daraufhin eine Geburtsurkunde aus.
Drei Dinge sind auf der Geburtsurkunde im Vergleich zum Geburtenbuch besonders interessant:
- Es gibt eine Registernummer.
- Es gibt auf einmal die Bezeichnung “Geburtsname”. Diese Bezeichnung gab es im Geburtenbuch nicht. Diese Info hat sich die Verwaltung woanders geholt.
- Aus dem Knaben wurde jetzt das Attribut “Geschlecht: männlich” Das sind unterschiedliche Dinge.
Da stellt sich die nächste Frage: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erstellt die Verwaltung diese Geburtsurkunde?
Das Personenstandsgesetz
Im sogenannten Personenstandsgesetz unter Paragraf 21, Absatz 3 im vierten Satz finden wir den Hinweis: “auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes [StaG]”
Über das StaG könnten wir alleine einige Kapitel verfassen. Wir belassen es für den Moment jedoch dabei. Wir haben gelernt, die BRD ist kein Staat, sondern eine Verwaltung im Handelsrecht. Kann eine Verwaltung Staatsangehörigkeiten vergeben? Natürlich nicht. Daher bekommen wir bei Eintragung das Merkmal “deutsch”. Wir sind also vermutete Deutsche. Damit sind wir Entmündigte und durch die UNO zu Verwaltende (siehe Feindstaatenklausel).
“auf das Sachrecht, dem die Namensführung des Kindes unterliegt.”
Satz 5 im selben Absatz des Personenstandsgesetzes
Was bedeutet nun das? Sachrecht? Wenn es um Sachen geht, ist das BGB zuständig und da schauen wir als Nächstes hin:
Einführungsgesetz BGB
“Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.”
Artikel10 : https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#:~:text=Art%2010&text=nach%20deutschem%20Recht%2C%20wenn%20einer,des%20B%C3%BCrgerlichen%20Gesetzbuchs%20sinngem%C3%A4%C3%9F%20anzuwenden.
Der Name einer Person unterliegt also dem Recht des Staates. Die BRD ist kein Staat also unterliegt der Name dem Recht der Verwaltung. Und wir wissen, in der Verwaltung gilt Handelsrecht. Also schauen wir ins Handelsgesetzbuch.
Das Handelsgesetzbuch
“Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.”
Handelsgesetzbuch Paragraph 17: https://dejure.org/gesetze/HGB/17.html#:~:text=Gliederung-,%C2%A7%2017,Firma%20klagen%20und%20verklagt%20werden.
Der Name und die Firma werden in einem Satz genannt. Wir haben vorhin gesehen, dass bei der Geburtsurkunde kein Familienname auftaucht. Was bedeutet das? Den nächsten Hinweis finden wir auf unserem BRD-Ausweis. Auch auf dem Ausweis gibt es keinen Familiennamen.
Die Verwaltung errichtet bei Ausstellung eines Personalausweises im Sachenrecht eine Firma. Aus dem Knaben wurde ein männlich, daraus der Herr und daraus wiederum der Herr Mustermann. Somit ist Herr Mustermann eine Person, die einem Menschen zugeordnet wird. Der Mensch agiert also als Treuhänder der Person im Handelsrecht.
Die Personalausweisverordnung
“Der Antrag … muss folgende Angaben enthalten:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,”
Es wird also unterschieden zwischen juristischer und natürlicher Person.
“a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,”
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
Die natürliche Person ist also gekennzeichnet durch den Familiennamen.
“b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen;”
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__28.html
Juristische Personen sind gekennzeichnet durch den Namen und eine Errichtungsurkunde. Natürliche Personen sind gekennzeichnet durch den Familiennamen. Wie bereits oben gesehen, enthält der Ausweis KEINEN Familiennamen.
Ganz wichtig: Natürliche Person – Familienname Juristische Person – Name
Betrachten wir das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 28. September 1954. Im Artikel 27 heißt es:
“Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.”
Artikel 27: https://www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/02/DE_UNHCR-Rechtsstellung-Staatenlosigkeit-Pocket_2015.pdf
Laut diesem Papier der UN sind wir alle Staatenlose. Wir nennen das „Staatsangehörigkeit deutsch“, wohlgemerkt auch noch klein geschrieben, damit wir unseren Stellenwert verinnerlichen. Weil lediglich die Vermutung vorliegt, dass wir Deutsche sind.
Auch dafür gibt es einen Nachweis im BRD-Gesetz:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1, da heißt es:
Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Absatz 1 nachzuweisen (zum Beispiel durch Staatsangehörigkeitsurkunde).
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz 1.2.3.1: http://www.gesetze-xxl.de/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-auslandergesetz/
Das bedeutet also, ich bin Ausländer bis ich das Gegenteil durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (oder Vergleichbares) beweisen kann.
Wer bin ich (Teil 2)? Beispielperson
Ich bin der als Knabe geborene Mensch Franz.
Als in Deutschland geborenes Kind wurde mir aufgrund der Gutgläubigkeit meiner Eltern von der Treuhandverwaltung der Feindstaaten-Organisation eine juristische Person zugeordnet mit den Attributen männlich, staatenloser Ausländer und vermuteter Deutscher. Da ich mich des Namens der Person bediene und mich regelmäßig mit ihm als Herr Mustermann identifiziere, agiere ich als kaufmännischer Treuhänder für eine Firma, die von der Verwaltung im Handelsrecht eingerichtet wurde. Ich habe eine Person bekommen, nämlich die juristische.
Ich muss für alles den Kopf hinhalten, muss haften und habe nichts davon. Ich bin entrechtet und werde als Sache behandelt. Deswegen sitzt man übrigens auch beim Amt einem Sachbearbeiter gegenüber. Vor Gericht leitet der Richter immer ein mit der Formel “Es wird verhandelt in der Sache…”
Hier haben wir die Erklärung. Unsere Person ist eine juristische, also eine Sache. Wir haben nahezu nur Nachteile dadurch und keine Vorteile.
Eine Vorteilhaftere Person erlangen
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist folgende: Kann ich eigentlich nicht eine vorteilhaftere Person erlangen?
Wir fangen bei der Recherche im Grundgesetz der BRD an.
“(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.”
GG Artikel 19, Abs. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_19.html#:~:text=die%20Bundesrepublik%20Deutschland-,Art%2019,unter%20Angabe%20des%20Artikels%20nennen.
Interessant ist hier das Wort “auch”. Daraus lässt sich schließen, dass das Grundgesetz juristische Personen normalerweise nicht anspricht, was wiederum bedeutet, dass es auch andere Personen geben muss. Wo sind diese anderen Personen?
“(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.”
GG Artikel 8: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
Hier haben wir eine weitere Personengruppe, die nicht juristische Personen sind. Die “Deutschen”. Wer ist das? Wer sind diese Deutschen?
“(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt…”
GG Artikel 116: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html#:~:text=die%20Bundesrepublik%20Deutschland-,Art%20116,nach%20dem%20Stande%20vom%2031
Im ersten Teil steht “im Sinne dieses Grundgesetzes” was so viel bedeutet, wie im Sinne der Besatzer, der Benutzerordnung.
Im 2. Nebensatz steht “wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.” Das hatten wir vorhin schon einmal. Das ist geregelt im Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG].
Der wichtigste Teil ist jedoch der erste Nebensatz: “vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen”. Und jetzt wird es richtig interessant. Diese Regelungen finden wir im Artikel 50 des Einführungsgesetz BGB:
“Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.”
Artikel 50 EGBGB: https://dejure.org/gesetze/EGBGB/50.html
In den BRD-Gesetzen ist also schwarz auf weiß vermerkt, dass die Reichsgesetze in Kraft sind. Dieser Satz bestätigt das oben genannte Verfassungsgerichtsurteil noch einmal.
Bei den Reichsgesetzen handelt es sich um Staatsrecht und bei der BRD, also auch beim StAG, handelt es sich um Handelsrecht. Wir haben vorhin gelernt: Staatsrecht steht über dem Handelsrecht. Doch wie kommen wir jetzt an die Reichsgesetze ran? Dazu schauen wir uns einmal das Staatsangehörigkeitsgesetz [StAG] an, mit dem die BRD im Handelsrecht arbeitet.
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html
Ausfertigungsdatum: 22.07.1913
1913 existierte die BRD noch nicht einmal. Trotzdem wird auf ein Gesetz aus dieser Zeit verwiesen. Das wird über den oben genannten Artikel 50 des EGBGB möglich. “Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.”
Wir haben gelernt, dass die Reichsgesetze in Kraft sind, also gültig sind. Wir müssen also das StAG in der Form des Ausfertigungsdatums vom 22.07.1913 suchen. Das ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG).
§ 1 Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.
RuStAG von 1913: https://www.ewigerbund.org/volk/reichs-und-staatsangehoerigkeitsgesetz-vom-22-juli-1913/
§ 4 Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Wir lesen aus diesen beiden Artikeln: “Deutscher wird man durch die Geburt.” Somit erfolgt die Zuordnung der Person “Deutscher” durch die Geburt. Da wir uns hier im Reichsgesetz befinden, befinden wir uns auch im Staatsrecht.
Unterscheidung: Vermutung: deutsch – BRD – Handelsrecht Festgestellter Deutscher – Deutsches Kaiserreich – Staatsrecht
“Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.”
BGB § 1: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1.html
Durch die Geburt ergibt sich die Rechtsstellung als Deutscher. Somit schließt sich der Kreis. Wir haben die natürliche Person, die im BGB angesprochen wird, gefunden.
Diese Erkenntnis wird im geltenden Recht der BRD bestätigt. Und zwar im Einführungsgesetz des BGB § 5, dem sogenannten Personalstatut:
“(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.”
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#:~:text=Art%205&text=(1)%20Wird%20auf%20das%20Recht%20des%20Staates%20verwiesen%2C%20dem,durch%20den%20Verlauf%20ihres%20Lebens.
“Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.”
Das ist einer der wichtigsten Sätze in den Deutschen Gesetzbüchern!
Wir erinnern uns: Wir befinden uns mit der BRD im Handelsrecht der Verwaltung. Die Rechtsstellung als Deutscher basiert jedoch auf den Reichsgesetzen und ist somit Staatsrecht. Damit geht die Rechtsstellung als Deutscher vor, sofern man sie besitzt.
Gegenüberstellung „Juristische Person“ – „Natürliche Person“
Juristische Person | Natürliche Person |
Name | Familienname |
Handelsrecht | Staatsrecht |
Sache | Deutscher |
staatenlos | Staatsangehöriger |
Treuhänder | Begünstigter |
Besitz | Eigentum |
wohnhaft | Wohnsitz |
Privilegien | Rechte |
erziehungsberechtigt | elterliche Gewalt |
Daraus ergeben sich gewisse Rechtsfolgen. Hier nur einige Beispiele:
Sachen können kein Eigentum haben. Deswegen ist der “deutsch” enteignet. Die juristische Person unterliegt der Wohnhaft, das ist etwas ganz anderes als ein Wohnsitz, den ich frei wählen kann als Deutscher. Das dramatischste Ergebnis ist eigentlich: Es wurden Rechte gegen Privilegien getauscht. Privilegien können jederzeit wieder entzogen werden.
Auch die Erziehungsberechtigung ist ein Privileg, das jederzeit entzogen werden kann. Im Gegensatz dazu steht die elterliche Gewalt. Nur auf dieser Basis können Jugendämter wahllos Kinder von ihren Familien entreißen.
Wenn man das staatliche Bürgerliche Gesetzbuch (Staatsrecht) mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch im geltenden Recht (Handelsrecht) vergleicht, sieht man, was das für einen Unterschied macht. Laut dem staatlichen BGB sind die Behörden verpflichtet, einen Vater zu unterstützen, seines Kindes wieder habhaft zu werden, falls es von irgendjemand entzogen wurde. Da gibt es kein Wenn und Aber. Das ist die elterliche Gewalt.
Fassen wir zusammen:
Die Reichsgesetze sind gültig, insbesondere das RuStAG, § 4 (1). Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
Damit stellen wir fest: Staatsrecht im Deutschen Reich ist lus sanguinis (Recht des Blutes). Die Rechtsstellung als Deutscher besteht durch die Geburt, wer von Deutschen abstammt, die vor 1914 Staatsangehörige eines Bundesstaates des Deutschen Reiches waren, ist Deutscher. Wir haben also ein Geburtsrecht durch Abstammung, also Vererbung. Besitze ich diese Rechtsstellung schon? Kann ich diese Person denn irgendwie erwerben? Oder habe ich sie schon durch Geburt?
Feststellung
Wo wurde die Person vor 1914 geboren? In einem Bundesstaat des Deutschen Reichs?
Wie kann ich die natürliche Person nun nutzen, wenn ich festgestellt habe dass ich Deutscher bin?
„…Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z.B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) 1.2.3.1: http://www.gesetze-xxl.de/allgemeine-verwaltungsvorschrift-zum-auslandergesetz/
Um nachzuweisen, dass man Deutscher ist, benötigt man beglaubigte Kopien der Geburtsregisterauszüge und ggf. Eheurkunden seiner Vorfahren bis vor das Jahr 1914. Im Detail behandeln wir diese Thematik noch mal in einem späteren Kapitel.
Diese Dokumente reichen aus. Man muss keinen Vordruck oder Ähnliches ausfüllen, weil das Recht schon durch Geburt besteht. Es ist eine Feststellung, keine Beantragung. Ich stelle fest, dass ich Deutscher bin.
Der Unterschied zwischen Mensch und Person ist klar:
Der Mensch ist das beseelte mit Verstand ausgestattete und sprachbegabte Lebewesen von seiner Geburt bis zum Tod, hervorgegangen aus einem Schöpfungsakt.
Eine Person ist eine menschengemachte Fiktion, die auf verschiedenen Rechtsebenen erschaffen und den Menschen zugeordnet wird.
Die natürliche Person im Staatsrecht hat einen höheren Rang als eine juristische Person im Handelsrecht. Das heißt, meine Rechtsstellung als Deutscher geht vor. Der Mensch muss begreifen, welche Personen ihm zugeordnet sind, und wann er, welche Person wie am vorteilhaftesten für sich nutzen kann.
Manche behaupten, man müsse den Personalausweis abgeben, um sich der natürlichen Person zu bedienen. Das stimmt nicht, warum auch? Man kann frei wählen, wann man sich welcher Person bedient. Für viele Dinge innerhalb der BRD wird der Personalausweis benötigt. Zum Beispiel, um ein Bankkonto zu eröffnen. Das geht nur als juristische Person. Das gehört einem dann auch nicht, man ist nur der Treuhänder, also verfügungsberechtigt. Einmal eine Rechnung nicht bezahlt, wird die Verfügungsberechtigung entzogen und schon ist das Konto gesperrt. Gleichzeitig geht die Rechtsstellung als Deutscher aber vor, somit kann ich auf die natürliche Person zurückgreifen, trotz Personalausweis.
Wer bin ich? (Teil 3) Beispielperson
Ich bin immer noch der als Knabe geborene, aber mittlerweile zum Mann erwachsene Mensch, Franz.
Als Sohn des Gerald, Sohn des Gerhard, Sohn des Richard wurde ich als Deutscher mit Staatsangehörigkeit im Königreich Preußen geboren. Ich habe das Recht auf staatliches Recht, denn meine Rechtsstellung als Deutscher geht vor. Das heißt, was für mich gilt, ist das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Kaiserreich im letzten Rechtsstand vom 27.10.1918, 24 Uhr. Alle danach erlassenen Gesetze sind für mich ungültig.
Mir wurde von der Verwaltung eine juristische Person zugeordnet, deren „Begünstigter“ ich bin. Ich bediene diese Person nur, wenn es mir Nutzen bringt. Beispielsweise wenn ich ein Auto mieten oder ein Konto eröffnen möchte. Es gibt Dinge, die gehen als natürliche Person nicht. Die Bank hat nur das Feld “Name” und kein Feld “Familienname”. Wenn Sie in das Feld “Name” den Familiennamen eintragen, wenn ich als natürliche Person da bin, ist das eigentlich eine Personenstandsfälschung. Aber dieser Umstand bringt mich nicht weiter, wenn ich tatsächlich ein Konto eröffnen will. Wenn die Polizei mich kontrollieren will und den Familiennamen irgendwo in ein Feld “Name” einträgt, ist das ebenso eine Personenstandsfälschung, denn die Rechtsstellung als Deutscher geht immer vor.
Das Selbstbestimmungsrecht ist das Grundrecht im Völkerrecht
Das Völkerrecht ist das höchste Recht
“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.”
GG Art. 25: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Das Völkerrecht wird seit 100 Jahren missachtet. Schlesien wurde völkerrechtswidrig besetzt. Warum sind die Nazis in Polen einmarschiert? Sie sind nicht in Polen einmarschiert, sie sind in Preußen einmarschiert, weil die Preußen von den Polen geschlachtet wurden. Das musste irgendwann gestoppt werden. Den Völkerbund hat das nicht interessiert, die Briten hatten darauf gesetzt. Seit 100 Jahren wird das Völkerrecht missachtet. Seit dem Vertrag von Versailles.
Wenn man sich wirklich mit der wahrhaftigen Geschichte beschäftigt, bricht man auch mal weinend zusammen. Das Unrecht, was da passierte, diese Millionen Toten, und das unendliche Leid. Das ist unfassbar. Wenn man die Geschichte kennt, will man auch Preuße sein, weil man dann weiß, was das bedeutet. Winston Churchill hat auf der Konferenz von Teheran gesagt: “Ich möchte betonen, dass Preußen die Wurzel allen Übels ist.” Wer die Geschichte Preußens kennt, der weiß, dass genau das nicht der Fall ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Die Preußen wollten immer nur die Freiheit. Die Freiheit und die Selbstbestimmtheit der Völker!
Warum werden solche Dinge behauptet?
Weil der Vatikan in Preußen nicht so agieren konnte, wie er wollte, und, weil er keinen Einfluss bekommen hat. Preußen war frei, und diese Freiheit hat Bismarck auf das Deutsche Reich ausgedehnt. Das passte dem Vatikan nun überhaupt nicht. Nach dem Ersten Weltkrieg sagte Papst Pius: “Jetzt hat Luther den Krieg verloren.” Da stellt sich die Frage, um was es wirklich geht und ging? Luther war 500 Jahre vorher. Es geht immer nur um Einfluss, Macht und Geld.
Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine. – Wer seine Rechte kennt, der muss dafür eintreten.
Wer die wahrhaftige Geschichte nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten.
Wir kennen jetzt unsere Rechte. Es ist nun unsere Aufgabe, sie einzufordern und dafür auch einzustehen!
Deutscher durch Geburt – Der Nachweis
Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Wie erbringe ich den Nachweis einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913?“ Ganz grob hatten wir es im letzten Kapitel angerissen. Hier noch einmal detailliert.
Was genau muss nachgewiesen werden? Dass Deine Vorfahren vor 1914 Angehörige eines Deutschen Staates waren. Dazu muss die Geburt dieses Vorfahrens auf Deutschen Boden nachgewiesen werden und Deine Verwandtschaft zu dieser Person. Dazu brauchst Du aus jeder Generation bis dorthin den Nachweis der Geburt und den Nachweis der Eheschließung. Der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister erfüllt beide dieser Anforderungen. Das Einfachste ist es also, diesen Auszug für jede Generation bis zur erforderlichen vor 1914 zu besorgen. Das ist ohne Weiteres auf dem Standesamt/Einwohnermeldeamt möglich. Erst, wenn das nicht funktioniert, weil sie beispielsweise die Dokumente nicht mehr haben (kommt in den östlichen Gebieten leider häufig vor), solltest Du nach Alternativen schauen. Alternativen sind Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheschließungsurkunden oder Auszüge aus dem Familienbuch.
Hier noch mal zusammengefasst die erforderlichen Dokumente zur Ableitung sind:
1. Auszüge aus dem Geburtenregister (Einwohnermeldeamt/Standesamt), notfalls Geburtsurkunden
und/oder
2. Sterbeurkunden (Standesamt)
und/oder
3. Auszüge aus dem Familienbuch/Stammbücher (ideal weil gleich 3 Generationen aufgeführt sind) oder Eheschließungsurkunden (Standesamt)
Alle Dokumente müssen beglaubigte Kopien oder Originale sein.
Bevor Du dich an die Dokumentenbeschaffung machst, solltest Du prüfen, wie Du innerhalb Deiner Familie ableiten musst. Hierzu eine Grafik:
Schema zur Ableitung
Die Regel ist einfach: Wenn die Eltern geheiratet haben, ist nach dem Vater abzuleiten. Waren die Eltern nicht verheiratet, ist nach der Mutter abzuleiten. Dabei ist gleichgültig, ob die Heirat vor oder nach der Geburt des Kindes stattfand. Auch wenn deine Eltern erst geheiratet haben, als du 19 Jahre alt warst, giltst du ab dem Moment der Eheschließung als ehelich geboren und leitest über deinen Vater ab. Das erklärt auch, warum Du jeweils die Dokumente über den Stand der Ehe benötigst. Nur so kann die Ableitung lückenlos bis zum entsprechenden Vorfahren nachgewiesen werden. So gehst Du nun Generation für Generation durch bis zu einem Vorfahren, der am oder vor dem 31.12.1913 geboren wurde. Da, wo der Ort liegt, in dem er geboren wurde, dessen Staatsangehörigkeit gehörst Du an. Um herauszufinden, zu welchem Bundesstaat ein bestimmter Ort gehört, nutzt Du das Gemeindeverzeichnis 1900.
Wichtiger Hinweis für weibliche Deutsche
Aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz:
„§ 6. Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes.“
„§ 10. Die Witwe oder geschiedene Ehefrau eines Ausländers, die zur Zeit ihrer Eheschließung eine Deutsche war, muß auf ihren Antrag von dem Bundesstaat, in dessen Gebiet sie sich niedergelassen hat, eingebürgert werden, […].“
Dies bedeutet in der Praxis zum einen, dass mit einem nachgewiesenen Deutschen verheiratete Frauen automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes besitzen und der Nachweis seiner Linie inkl. der entsprechenden Eheurkunde ausreichen.
Zum anderen bedeutet dies aber auch, dass von einem Ausländer (dazu zählen auch nicht nachgewiesene Deutsche) geschiedene oder verwitwete Frauen zu diesem Zeitpunkt leider als staatenlos zu betrachten sind, bis die Handlungsfähigkeit des Deutschen Gesamtstaates und der Bundesstaaten des Ewigen Bundes wiederhergestellt ist und erneut Einbürgerungen vorgenommen werden können. Es sei denn, sie können den Nachweis erbringen, dass es sich bei dem zuletzt geehelichten Ehemann um einen nachgewiesenen Deutschen handelt, indem sie dessen Abstammung gemäß dieser Anleitung vorlegen können.
Direkte Hilfen zu diesen und anderen Sonderfällen werden auf Telegram in der Gruppe https://t.me/vhdnachweise geboten. Scheue dich nicht, hier um Hilfe zu bitten. Die Betreiber dieser Gruppe sind absolute Profis.
Quellen für Dokumente
Urkunden sind in der Regel bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk die Geburt oder Eheschließung stattfand. Man kann die Urkunden dort vor Ort abholen oder, wenn man alle Rahmendaten kennt, sie auch postalisch oder online anfordern (Suche: Standesamt online).
Für Nachweise aus den unter polnischer oder russischer Verwaltung stehenden Gebieten Preußens ist das Standesamt 1 in Berlin zuständig. Da die Recherche für diese Gebiete häufig negativ verläuft, ist es sinnvoll, hier auch Tauf- und Kirchenregister als Quellen in Betracht zu ziehen.
Hilfe und Beratung
Wer immer noch Fragen zur oder Probleme bei der Beschaffung von Abstammungsnachweisen hat, der kann sich von 10 bis 22 Uhr via Telegram an unsere kompetenten Berater von VHD Nachweise wenden, die gerne hilfreich und beratend zur Seite stehen. Wir bringen die Deutschen sicher nach Hause!
Gelber Schein
Staatsangehörigkeitsausweis (Gelber Schein)
Wer vom sogenannten „Gelben Schein“ bis hierher noch nichts gehört hat, der braucht sich nicht über dieses Kapitel hinaus damit zu beschäftigen. Trotzdem ist das Kapitel sehr interessant, da wir noch mal kurz in die Deutsche Geschichte eintauchen und auch die Gesetzesthemen kurz wiederholen.
Die kontroversen Diskussionen um den Staatsangehörigkeitsausweis, den sogenannten Gelben Schein, reißen nicht ab. In diesem Kapitel wollen wir das Thema ein für alle Male klären. „Gelber Schein“ ja oder nein?
Nazi-Schein, wertloser Schein oder Erbschein?
Wer die Diskussion um den Staatsangehörigkeitsausweis intensiv verfolgt hat, sei es auf Stammtischen, in Foren, Kommentaren oder sozialen Medien, der wird leicht drei Positionen ausmachen können:
Die erste Gruppe argumentiert, mit dem Gelben Schein würde die Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ausgewiesen. Und da das StAG auf Grundlage der von Adolf Hitler 1934 erlassenen Verordnung zur Deutschen Staatsangehörigkeit basiert, handele es sich beim Gelben Schein folglich um die Bescheinigung der Zugehörigkeit zum nationalsozialistischen Deutschland, dessen Staatsangehörigkeit „deutsch“ lautet.
Die zweite Gruppe argumentiert: Da es sich bei Bund und Ländern lediglich um die Verwaltung des handlungsunfähigen Gesamtstaates handelt (Art 133 Grundgesetz), sei die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises durch die Behörden der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Die Verwaltung könne keinem Deutschen dessen originäre Staatsangehörigkeit bescheinigen.
Die dritte Gruppe hält mit dem Argument dagegen, dass man sich mit dem Feststellungsantrag zum Staatsangehörigkeitsausweis gegenüber der Verwaltung als Erbe des Völkerrechtssubjektes legitimiert und dass der Gelbe Schein daher für Deutsche als Erbschein unverzichtbar sei.
Die Erklärung, warum diese kontroverse Diskussion ewig andauert und zu keinem abschließenden Ergebnis führen kann: Alle drei Positionen sind richtig. Wie kann das möglich sein?
Das ist Artikel 278 des Versailler Vertrages. Es ist ganz einfach: Mit Artikel 278 des Versailler Vertrages von 1919 (siehe Auszug oben) wurde ein regelrechtes Verwirrspiel um die Staatsangehörigkeit der Deutschen eingeleitet. Dieses Verwirrspiel intensivierte zunächst Reichskanzler Adolf Hitler mit seiner Verordnung zur Staatsangehörigkeit von 1934. Weiter intensiviert wurde die Verwirrung durch die Bundesrepublik Deutschland, die als alliiertes Besatzungskonstrukt und Rechtsnachfolger des nationalsozialistischen Dritten Reiches den Auftrag hatte, die Deutschen zu verwalten. Vollends entleerte dann die Regierung Schröder im Jahr 2000 die Begriffe des Deutschen sowie der Deutschen Staatsangehörigkeit.
„Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“, heißt es seit dem 1. Januar 2000 – mit der Folge, dass jeder dahergelaufene Weltenbummler sich heute „Deutscher“ nennen kann.
Um diese Verwirrung zu entflechten, bedarf es zunächst einer Reise in die Deutsche Geschichte. Wohlan…
Historische Betrachtung
Bis 1806 bestand das erste Deutsche Reich, das Heilige Römische Reich Deutscher Nationen. Dies war ein Bund von vielen Ländern, die allesamt ihrer Souveränität dahingehend entledigt waren, als sie ihre Legitimation allein vom Kaiser verliehen bekamen. Da Leibeigenschaft keine Ausnahme, sondern die Regel war, existierte eine Staatsangehörigkeit dahingehend, als die leibeigene Untertanenschaft eines Landes als das Eigentum des herrschenden Fürsten betrachtet werden kann. Dazu kam, dass der Untertan eines Deutschen Landes in allen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt wurde. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es im ersten Deutschen Reich nicht.
1806 wurde der Bund des ersten Deutschen Reiches von Napoleon zerschlagen. Per Reichsdeputationshauptschluss wurden zudem viele kleine Fürstentümer mediatisiert, d. h. sie wurden aufgelöst, ihre Fürsten entschädigt und deren Territorien samt Einwohnern anderen Ländern zugeschlagen. Fortan gab es 37 souveräne Deutsche Staaten, die nicht mehr durch einen Bund zusammengehalten, sondern zumeist unter der Herrschaft des selbst ernannten Kaisers Napoleon standen, zum Teil freiwillig (z. B. Rheinbund), zum Teil widerwillig (z. B. Preußen). Auch hier wurde der Untertan eines Deutschen Landes in allen anderen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es auch in diesem „Deutschland“, das streng genommen nicht existierte, nicht.
1815 wurde, nachdem die Herrschaft Napoleons mittels Befreiungskriege beendet war, der Deutsche Bund gegründet, ein Staatenbund all jener Deutschen Länder, wie sie auf dem Wiener Kongress völkerrechtlich festgelegt wurden. Die Leibeigenschaft war mittlerweile in allen Deutschen Staaten beseitigt, aber auch im Deutschen Bund ab 1815 wurde der Untertan eines Deutschen Landes in allen anderen übrigen Deutschen Ländern als Ausländer behandelt. Eine Gleichstellung aller Deutschen Menschen gab es auch im Deutschen Bund nicht. Der Deutsche Bund wurde 1848 aufgelöst, dann jedoch nach Scheitern der Nationalversammlung (Paulskirchenversammlung) 1851 wieder reaktiviert.
1866 wurde dieser Deutsche Bund durch den Preußisch-Österreichischen Krieg beendet. Österreich schied aus dem Bunde aus, erkannte dessen Auflösung an und verzichtete im Prager Frieden auf jede Einmischung in die künftigen staatlichen Verhältnisse Deutschlands. Der Weg zur Einheit war nun frei, worauf 1867 der Norddeutsche Bund gegründet wurde. Während Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen zunächst noch souverän jeder für sich blieben, wurden die Verhältnisse der übrigen Deutschen Staaten unter Mitwirkung einer konstituierenden Versammlung von Volksvertretern in der Verfassung des Norddeutschen Bundes geregelt. Da dessen rechtlicher Charakter der eines souveränen Bundesstaates sein sollte, war es erforderlich, die rechtliche Stellung der Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten des Norddeutschen Bundes einheitlich zu regeln. Dies geschah mittels der »Bundesangehörigkeit«. Per Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 wurden nun erstmalig in der Deutschen Geschichte dem Angehörigen eines Deutschen Staates in jedem anderen Mitgliedsstaat die gleichen Rechte zugestanden. Oder anders ausgedrückt: Jedem Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates des Norddeutschen Bundes wurden im gesamten Gebiet des Norddeutschen Bundes die Rechte eines Inländers zugestanden. Dazu wurde das Bundes- und Staatsangehörigkeitsgesetz (BuStag) vom 1. Juni 1870 verabschiedet, das da gesetzlich festlegte:
„§ 1. (1) Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.“
BuStag vom 1. Juni 1870
Mit der Bundesangehörigkeit führte der Norddeutsche Bund erstmals in der Geschichte die rechtliche Gleichstellung aller Deutschen Menschen ein.
1871 traten dann auch die vier verbliebenen Deutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und Südhessen dem Norddeutschen Bund bei. Dieser Bund erstreckte sich nun über alle Deutschen Staaten und folgerichtig wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes zur Verfassung des Deutschen Reiches. Alle bestehenden Gesetze des Norddeutschen Bundes wurden per „Gesetz über die Verfassung des Deutschen Reiches“ übernommen und zu Reichsgesetzen erklärt. Entsprechend des Artikels 3 der Reichsverfassung, der besagt, dass für ganz Deutschland ein gemeinsames Indigenat besteht, mit der Wirkung, dass der Staatsangehörige eines Gliedstaates des Deutschen Reiches in jedem anderen Gliedstaat als Inländer zu behandeln ist, galten nun auch das BuStAG und das Freizügigkeitsgesetz in allen Deutschen Staaten. Ein Bayer war in Preußen den Staatsangehörigen Preußens gleichgestellt, so wie ein Hamburger in Sachsen den Staatsangehörigen des Königreich Sachsen gleichgestellt war.
1913 wurde vom Deutschen Reich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 22. Juli 1913 verabschiedet, das zum 1. 1. 1914 in Kraft trat. Die Änderung des BuStaG wurde erforderlich, weil die Verwaltung des Deutschen Reiches sich mittlerweile nicht mehr nur auf Deutsche Länder beschränkte, sondern mittels Verträgen auf die Deutschen Schutzgebiete (Kolonien) ausgeweitet wurde. Dieser Umstand machte es erforderlich, zwischen den Menschen in den Deutschen Ländern und den Menschen in den außerdeutschen Schutzgebieten zu unterscheiden. Entsprechend heißt es im RuStaG vom 22. Juli 1913:
„§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“
RuStaG vom 22. Juli 1913
Die Einführung einer unmittelbaren Reichsangehörigkeit wurde für das Deutsche Reich notwendig, um die Menschen in den außerdeutschen Schutzgebieten verwalten zu können. Entsprechend wurden ihre Rechte eingeschränkt, denn „unmittelbar“ bedeutet u. a., dass kein Wahlrecht zu den Reichstagswahlen besteht.
Im Umkehrschluss besagt dies, dass die vollen Rechte eines Deutschen einzig und allein aus dessen Staatsangehörigkeit in einem Gliedstaat des Deutschen Reiches begründet sind!
Mit dem RuStAG vom 22. Juli 1913 wurde aus der Bundesangehörigkeit die Rechtsstellung als Deutscher, die sich in Bundesstaatenangehörige mit vollen Rechten und in Reichsangehörige mit beschränkten Rechten aufteilt.
1934 beseitigte Reichskanzler Adolf Hitler dann per Verordnung die Staatsangehörigkeit in den Ländern, die mit der Weimarer Verfassung (Art. 110) von den Putschisten an die Stelle der Bundesstaaten gesetzt wurden, sodass es fortan hieß:
„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) Reichsangehörigkeit (…) besitzt.“
1934
Damit gliederte er die Deutschen aus dem Bund aus und ordnete sie den Kolonien des Deutschen Reiches zu. Diese Kolonien wurden jedoch 1919 mit dem Versailler Vertrag dem Deutschen Reich entzogen, sodass die meisten Deutschen dank Hitlers Verordnung fortan den entrechteten Status von Kolonieangehörigen besaßen und in der Folge bis heute als staatenlose Ausländer behandelt werden. Die Staatsangehörigkeit der hiervon Betroffenen lautet „deutsch“. Es handelt sich hier um die so verworrene „deutsche Staatsangehörigkeit“, die vom Rechtsnachfolger des Dritten Reiches, der Bundesrepublik Deutschland beibehalten wurde. So hieß es im RuStAG vom 1. Jan. 1988:
„§ 1. Deutscher ist, (…) wer die (…) Reichsangehörigkeit (…) besitzt.
RuStAG vom 1. Jan. 1988
Die Verwirrung, sowohl wie die Entrechtung, wurde am 1. Januar 2000 mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz zementiert. Darin heißt es seitdem:
„§ 1. Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (seit 2000)
Die heutige Rechtslage
Maßgebliche Rechtsnorm für die bundesrepublikanische Verwaltung soll das Grundgesetz sein. Entsprechend findet man dort Folgendes zur Begrifflichkeit des Deutschen:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt … .“
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
Der Passus „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung“ lässt darauf schließen, dass es neben dem aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz StAG noch weitere Gesetze geben muss, aus denen sich der Begriff des Deutschen ableiten lässt. Und tatsächlich heißt es in
„Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“
Artikel 50 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Das Grundgesetz enthält an dieser Stelle also eine Weiche, die man lesen können muss. Zur Veranschaulichung ergänzen wir entsprechend Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz:
„Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung des RuStAG, wer die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß StAG besitzt … .“
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
Vorbehaltlich bedeutet hier im Übrigen, dass das Reichsgesetz des RuStAG Vorrang besitzt. Nun betrachtet die Verwaltung aber jeden, der die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem für sie geltenden Staatsangehörigkeitsgesetz StAG, sprich als Kolonieangehörigen und staatenlosen Ausländer, und entsprechend heißt es in der
„Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“
Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift 1.2.3.1
Hier treffen wir erstmals auf den Begriff, mit dem sich dieser Artikel beschäftigt: die Staatsangehörigkeitsurkunde. Gemäß der Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift ist dies eine Möglichkeit nachzuweisen, dass man Deutscher ist.
Der Nachweis ist insbesondere erforderlich, um gewisse Rechtsfolgen geltend zu machen. So heißt bei „Wikipedia“ zum Staatsangehörigkeitsausweis:
„Der Staatsangehörigkeitsausweis kann grundsätzlich dann verlangt werden, wenn entsprechende Rechtsfolgen von Gesetzes wegen an die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person geknüpft sind, diese also nur eintreten, wenn die Person nachweislich deutscher Staatsangehöriger ist.“
Wikipedia
Diese Rechtsfolgen können zum Beispiel im Rahmen einer beabsichtigten Eheschließung eines Deutschen Mannes mit einer Französischen Staatsangehörigen auftreten. Da bei einer Eheschließung die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes annimmt, verlangt die Republik Frankreich in diesem Fall die Vorlage des Staatsangehörigkeitsausweises, denn der Französische Staat will sicherstellen, dass seine Staatsangehörige durch die Eheschließung nicht staatenlos, also „deutsch“ wird. Eine weitere Rechtsfolge kann in der Geltendmachung völkerrechtlich verbriefter Rechte für die Bewohner durch Krieg besetzter Gebiete bestehen, wir haben dies in unserem Artikel „Das Reichsgebiet im Grundgesetz“ hinsichtlich der dramatischen Wirkung des Artikels 25 Grundgesetz dargelegt.
Zwei Versionen des gelben Scheins?
Wie wir oben gesehen haben, enthält das Grundgesetz hinsichtlich des Begriffs des Deutschen eine Unterscheidung zwischen Deutschen gemäß RuStAG (= Staatsangehörige in einem Bundesstaat des Deutschen Reiches) und Deutschen gemäß StAG (= Reichsangehörige, Kolonieangehörige). Entsprechend gibt es tatsächlich zwei Versionen des Staatsangehörigkeitsausweises.
Mit der ersten Version gemäß StAG, also basierend auf der Verordnung Adolf Hitlers von 1934, weist man seine Abstammung von Deutschen bis 1934 nach. Man weist nach, dass man staatenloser Kolonieangehöriger und ein „Nazi“ ist.
Mit der zweiten Version gemäß RuStAG, also basierend auf dem gültigen Reichsgesetz von 1913, weist man seine Abstammung von Deutschen bis vor 1914 nach. Man weist nach, dass man Staatsangehöriger in einem Bundesstaat durch Abstammung ist, also Erbe des Deutschen Reiches.
Der Unterschied zwischen den beiden Versionen des Staatsangehörigkeitsausweises besteht in der Eintragung im sog. ESta-Register beim Bundesverwaltungsamt. ESta steht für „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten“. Im ESta-Register werden alle Staatsangehörigkeitsausweise vermerkt. Wer in diesem Register nicht gelistet ist, wird gemäß der oben zitierten Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift als Ausländer behandelt.
Auszug aus dem ESta-Register mit RuStAG Eintrag
Maßgeblich ist nun die Art der Eintragung im ESta-Register. Hat man der Ausländerbehörde seine Staatsangehörigkeit gesetzeskonform gemäß § 4 Absatz 1 RuStAG vom 22. Juli 1913 nachgewiesen, so wird im Register entsprechend „Erworben durch Geburt (Abstammung) § 4 Abs. 1 (Ru)StAG“ eingetragen (siehe Auszug oben). Mittlerweile, Stand 2019, ist die Verwaltung zwar dazu übergangen, nur noch „Geburt (Abstammung)“ einzutragen und dabei den Hinweis auf das RuStAG nicht mehr zu vermerken – der Sinn der Eintragung ist dennoch immer noch gegeben, denn das Abstammungsprinzip „ius sanguinis“ gilt ausschließlich im RuStAG und nicht im StAG.
Was die Verwaltung bescheinigt
Wir erinnern uns an die Argumentation der zweiten Gruppe: Die bundesrepublikanische Verwaltung könne einem Deutschen die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gar nicht bescheinigen. Das ist korrekt, denn das Bestehen der Staatsangehörigkeit kann ausschließlich durch die Behörden des Staates erfolgen, dem jemand angehört. Das Bestehen bspw. der Preußischen Staatsangehörigkeit kann nur eine Preußische Behörde bescheinigen.
Reichsgesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867
Dementsprechend bescheinigt die bundesrepublikanische Verwaltung auch nicht die tatsächliche Staatsangehörigkeit des Antragstellers, sondern die »Rechtsstellung als Deutscher« und das kann sie sehr wohl. Auch im Reich kann beispielsweise eine Württembergische Behörde einem Preußen das Bestehen der Rechtsstellung als Deutscher (vor Einführung des RuStAG = die Bundesangehörigkeit) bescheinigen. Sie muss es sogar tun, damit der Preuße in Württemberg seine Rechte in Anspruch nehmen kann. Dies geht eindeutig aus dem Gesetz über die Freizügigkeit hervor (siehe Auszug oben).
Aus dem Freizügigkeitsgesetz geht weiterhin hervor, dass zum Nachweis der Bundesangehörigkeit ein Heimatschein dienen kann, der Heimatschein ist aber keine Bedingung. Ferner ist jedes Beweismittel, durch welches der Besitz der Bundesangehörigkeit in glaubhafter Weise dargetan werden kann, zulässig. Der Besitz der Abstammungsnachweise ist also – wie es auch Bismarcks Erben handhaben – vollkommen ausreichend. An dieser Stelle sei an die Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz erinnert:
„Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).“
Da steht „z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde“ – zum Beispiel kann hier „unter anderem“ gelesen werden, sodass die Abstammungsnachweise auch für die Verwaltung ausreichend sein müssen. Weil aber dieser Sachverhalt gegenüber den einfachen Bediensteten der Verwaltung sehr komplex zu argumentieren ist, ist der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises an dieser Stelle sehr vorteilhaft – schließlich ist es das offizielle Dokument der bundesrepublikanischen Verwaltung und man kann mit dem Gelben Schein in der Hand schlicht verweisen auf:
„Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.“
Artikel 5 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Wirkung des Staatsangehörigkeitsausweises gemäß RuStAG
Häufig wird bestritten, dass der Besitz des Staatsangehörigkeitsausweises irgendeinen praktischen Nutzen für den Besitzer hat. Wer jedoch einmal erleben durfte, wie ein versierter Gelbscheinträger eine POLIZEI®-Kontrolle handhabt, der kann den Nutzen nicht mehr in Frage stellen. Allerdings, und das betonen wir an dieser Stelle ausdrücklich: Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Freibrief und auch keine „kugelsichere Weste“. Es ist nicht nur erforderlich, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen, man muss die Rechtsstellung, die man damit einnimmt, verinnerlicht haben und argumentieren können. Dies gilt in besonders hohem Maße, wenn man auf in dieser Hinsicht rechtlich ungeschulte Bedienstete trifft, deren Zahl gefühlt zunimmt.
Staatsangehörigkeitsausweis vor Gericht
Andererseits, und das gilt es ebenfalls zu betonen, kann ein versierter nachgewiesener Deutscher auch ohne Staatsangehörigkeitsausweis seine Rechte geltend machen – es ist eine Frage des Bewusstseins, ganz gleich ob man den Gelben Schein besitzt oder nicht. Ob das auch vor Gericht möglich ist, ist zu bezweifeln. Uns ist jedenfalls niemand bekannt, der vor Gericht ohne Staatsangehörigkeitsausweis seine Rechte, geschweige denn Rechte aus der Haager Landkriegsordnung, geltend machen konnte. Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall: Durch rechtlich unsicheres Handeln werden häufig auch Besitzer von Staatsangehörigkeitsausweisen von Gerichten wie staatenlose Ausländer behandelt. Dies führt zu der Frage…
Braucht man den Gelben Schein?
Bismarcks Erben haben hier eine ganz klare Position: Nein, man braucht keinen Gelben Schein! Die Ausführungen im Freizügigkeitsgesetz des Reiches wie auch in der Ausländergesetz-Verwaltungsvorschrift der Bundesrepublik Deutschland sagen ganz deutlich, dass der Staatsangehörigkeitsausweis nur ein verwaltungstechnisches Mittel ist, den Besitz einer Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Dieser Nachweis kann ebenso durch die Abstammungsnachweise erbracht werden. Das macht auch Sinn, denn schließlich erlangen Deutsche ihre Staatsangehörigkeit durch Abstammung mit der Geburt: Es ist unser Geburtsrecht, das uns die Verwaltung weder entziehen kann noch zu bescheinigen hat.
Warum man den Feststellungsantrag gemäß RuStAG NICHT stellen sollte
Mit dem Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit macht man seine Rechtsstellung als Deutscher bei der Verwaltung der Bohrinsel GERMANY® geltend, um fortan mit Syrern und Co. gleichberechtigt behandelt zu werden. Dem Vaterland hilft es nicht, im Gegenteil: Durch Antragstellung gem. § 30 StAG löst man auf Grundlage eines illegalen „Gesetzes“ einen Verwaltungsakt aus und legitimiert dadurch als Bundesstaatenangehöriger wiederum die Fremdverwaltung. Man kann es gar als erneute Nazifizierung betrachten, da man sich der Verwaltung des Dritten Reiches bedient. Merke: Wo der Weimarer Adler drauf ist, ist die Weimarer Republik und damit Nazi-Deutschland drin.
Für Preußen dieser oder keiner.
Welchen Vorteil bringt es mir?
„Welchen Vorteil bringt es mir?“, ist häufig die erste Frage, wenn man auf den Staatsangehörigkeitsausweis zu sprechen kommt. Das offenbart, wie es um den Geist der Deutschen Nation bestellt ist.
Deutsche, lasst euch eines gesagt sein: „Deutschland®“, wie wir es heute sehen und erleben müssen, ist, wie es ist, weil der Deutsche Staat seit über 100 Jahren handlungsunfähig ist. Die Frage, was der Staat für seine Angehörigen tun kann, erübrigt sich damit. Wem nicht gefällt, wie Deutschland heute ist und wohin es sich entwickelt, der sollte langsam mal beginnen sich zu fragen, was man selbst tun kann – oder besser: tun muss, damit es besser wird. Die meisten Deutschen sind nicht handlungswillig, darum geben sie ihre Stimme regelmäßig bei illegalen Wahlen in eine Urne. An dieser Stelle muss man auch mal fragen dürfen: „Welchen Vorteil hat DAS bislang gebracht?“
Erst, wenn genügend Deutsche willens sind, Änderungen zum Besseren eigenverantwortlich herbeizuführen, werden Änderungen überhaupt möglich sein.
Die Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG nachzuweisen, ist eine Willenserklärung, frei und selbstbestimmt im Rahmen gültiger Gesetze handeln zu wollen und wieder die Verantwortung für die Geschicke des eigenen Vaterlands zu übernehmen. Es ist der Beginn eines langen, mühevollen Pfades. Doch je mehr Deutsche diesen Pfad entschlossen beschreiten, desto ausgetretener wird er werden und umso müheloser lässt er sich von all jenen beschreiten, die dem Pfad später nachfolgen. Es ist der Pfad heim, heim in die stolzen Länder unserer Väter, heim in das Reich der Deutschen Nation. Diesen Pfad sollte man beschreiten, ohne der illegalen Verwaltung davon Kunde (Gelber Schein) zu geben, denn schließlich ist man Deutscher durch Geburt und Abstammung, oder man ist es eben nicht.
Erst an dieser Stelle ist die Frage, „Welchen Vorteil bringt es?“, erlaubt. Nun, welchen Vorteil hat es wohl, wenn die Einkommensteuer bei einem Höchststeuersatz von 10 % der eigenen Gemeinde zufließt? Wenn diese Gelder nicht mehr von Goldman Sachs‘ Sekretären in Berlin oder Ex-EZB-Chefs in Brüssel verwaltet und veruntreut werden? Wenn die Vertreter der Gemeinde über die Verwendung des gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögens zum Wohle der Gemeinde frei verfügen können? Welchen Vorteil hat es, wenn jede Gemeinde selbstbestimmt entscheiden kann, ob das Gebiet der Gemeinde mit krebserregenden Giften besprüht werden darf oder nicht? Welchen Vorteil hat es, wenn staatliche Beamte in staatlichen Ämtern die Gesetze stets fürsorglich auf den Bürger anwenden und wenn sie dabei wieder die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen übernehmen? Welchen Vorteil hat es, wenn Deutsche wieder Rechte besitzen, anstatt permanent den Entzug von Privilegien fürchten zu müssen? Wer kennt schon den Unterschied zwischen „Erziehungsberechtigung“ und „elterlicher Gewalt“?
Nein, der Staatsangehörigkeitsausweis bringt keine Vorteile. Doch das Erbe, das man auf seinem Prinzip geltend macht, birgt gewaltige Vorteile. Also fragt nicht länger, was Euer Land für Euch tun kann; fragt, was Ihr für Euer Land tun könnt, damit es Euch wieder eine Zukunft bietet. Treten wir endlich gemeinsam unser Erbe an, damit wir es zurück in die goldene Zukunft führen, die den Deutschen nun gut 100 Jahre lang durch Neid, Gier und Hass fremder Mächte verwehrt wurde. Dafür braucht es keinen „Gelben Schein“, sondern allein den Willen, die Dinge wieder zum Rechten zu wandeln.