Freie und Hansestadt Hamburg 1871 bis heute.
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Bundesstaat des Deutschen Reiches, liegt an der untern Elbe und wird von den Preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover begrenzt. Das Staatsgebiet ist 415 km² (7,58 Quadratmeilen) groß, wovon 7690 Hektar auf die Stadt Hamburg (einschließlich der ihr gegenüber am südlichen Elbufer liegenden Inseln Veddel, Kleiner Grasbrook und Steinwärder, Kuhwärder etc.), 26.050 Hektar auf das Landgebiet und 7780 Hektar auf das Cuxhavener Gebiet an der Elbmündung kommen. Etwa 3280 Hektar sind davon Wasserflächen. Das Landgebiet ist in vier Landherrenschaften unter je einem Senator als Landherrn eingeteilt. Im Norden schließen sich unmittelbar an das Stadtgebiet sechs Landgemeinden an, die mit den im Holsteinischen gelegenen vier Walddörfern zusammen die Landherrenschaft der Geestlande bilden, im Osten sieben Landgemeinden der Marschlande, wozu noch die Marschgemeinde Moorwärder auf der Spitze der Gabelung der Hamburger Norderelbe und der Harburger Süderelbe, sowie Finkenwärder und Moorfleeth auf zwei Elbinseln kommen. Weiterhin östlich die Landherrenschaft Bergedorf (Stadt Bergedorf, die Vierlande [Neuengamme, Kirchwärder, Altengamme und Curslack], Ostkrauel und die Dorfschaft Geesthacht, eine Enklave in lauenburgischem Gebiet). Die vierte Landherrenschaft Ritzebüttel mit Cuxhaven, zehn kleinen Dorfschaften und der Insel Neuwerk.
Einteilung der Freien und Hansestadt Hamburg.
- Hamburg besteht (Stand 1881) aus der Stadt Hamburg mit Vorstädten St. Georg und St. Pauli, 1146 Hektar, 264 675 Einwohner; Vororte, Steinwärder und kleiner Gensbrook, 4985 Hektar, 83 772 Einwohner; Stadt Amt Bergedorf (Vierlande) mit Geesthacht, 8540 Hektar, 13688 Einwohner; Amt Ritzebüttel (Cuxhaven), 8375 Hektar, 6957 Einwohner; übriges Gebiet der Geest- u. Marschlande, 17.930 Hektar, 19.526 Einwohner. In der Stadt und den Vorstädten wurden Dezember 1878: 272.274 Einwohner gezählt. Stadt und Amt Bergedorf (1817: 9719 Einwohner, 1875: 13688 Einwohner) waren bis 1. Januar 1868 im gemeinschaftlichen Besitz von Hamburg und Lübeck. Der Hamburgische Staat, außer Bergedorf, zählte 1817: 146.109; 1864: 266.234 u. 1875: 374.930 Einwohner.
- Die Stadt, die Vororte und einige Parzellen von Ritzebüttel bilden zusammen das Freihafengebiet von 8738 Hektaren mit 352.650 Einwohnern (Stand 1881).
- Stand 1905: Mit den benachbarten Preußischen Städten Altona-Ottensen im Westen und Wandsbek im Osten ist Hamburg vollständig zusammengewachsen. Zusammen haben diese drei Städte über 1 Million Einwohner.
Das Wappen der Freie und Hansestadt Hamburg zeigt silbern in rotem Feld eine zinnenbekrönte Mauer (mit geschlossenem Tor), über der sich drei Türme erheben, die beiden äußern mit Zinnen, der mittlere mit kuppelförmigem Dach, auf dem ein Kreuz steht. Über den beiden Seitentürmen schwebt je ein sechsstrahliger silberner Stern. Der Helm mit rot-silberner Decke und eben solchem Wulste trägt als Kleinod sechs goldgestielte rote Fähnchen mit dem Schildbilde, zwischen den Fähnchen drei goldgestielte Pfauenwedel. Der Schild wird von zwei goldenen, rückwärts schauenden Löwen gehalten.
Die Flagge der Freie und Hansestadt Hamburg ist Rot-Weiß, zeigt die weiße Burg in rotem Felde.
Hamburg hat im Bundesrat 1 Stimme. Abgeordnete im Reichstag gleich 3.
Eintritt in den Deutsch-Österreichischen Postverein am 1. Januar 1852. Die erste Briefmarke des Hamburger Stadtpostamtes wurde am 01.01.1859 eingeführt. Die Freie und Hansestadt Hamburg besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst in Hamburg.
Währungen und Münzen:
- bis 1872: 1 Mark Hamburger Courant = 16 Schillinge,
- ab 1873: 1 Mark = 100 Pfennig.
Das Militärwesen Hamburgs ist durch einen Vertrag mit Preußen geregelt. Die Garnison besteht aus 3 Bataillonen des 2. Hanseatischen Infanterieregiments Nr. 76 unter Preußischen Offizieren. Die Mannschaften tragen die Hamburgische Kokarde und leisten dem Senat den Treueid. In Cuxhaven ist die 4. Matrosenabteilung (3 Kompagnien), ein Artillerie- und ein Minendepot stationiert.
Wirtschaft.
Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug bei einer Bevölkerung von 606.788 Seelen die Zahl der Erwerbstätigen im Hauptberuf ohne Angehörige und Dienende 243.929 Personen (darunter 50.307 weibliche), d. h. 40,2%; davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft, Fischerei etc. 2568, Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 107.102, Handel und Verkehr 101.511, häusliche Dienste, Lohnarbeit 12.693, Armee-, Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst etc. 20.055. Ohne Beruf und Berufsangabe waren außerdem 27.440 Personen. Haupterwerbszweige sind Handel und Schiffahrt mit allen ihren Nebenzweigen: Schiffsbeladung und -entladung, Spedition, Transportwesen zu Wasser und zu Lande, Baggerei, Schiffbau etc. Auch die chemische Industrie und das Bauwesen beschäftigen viele Personen.
- Landwirtschaft: Von den 415 km² des hamburgischen Staatsgebietes sind (1900) 17.042 Hektar Ackerland, 2943 Hektar Gartenland, 3135 Hektar Wiesen, 7220 Hektar Weiden, 1787 Hektar Forsten und Holzungen. Die Landwirtschaft beschäftigt sich hauptsächlich mit Viehzucht und Milchproduktion, weniger mit Getreide- und Futterbau. Die Ernte lieferte 1902: 1380 Tonnen Weizen, 4394 Tonnen Roggen, 95 Tonnen Gerste, 4988 Tonnen Hafer, 11.732 Tonnen Kartoffeln, 12.290 Tonnen Wiesenheu etc. Sehr stark entwickelt ist der Gartenbau, besonders in den Vierlanden und in einigen Gemeinden des Marschgebietes. Man zählte 1900: 349.613 Obstbäume (meist Apfel- und Pflaumenbäume). Von der Vierländer Obst- und Blumenzucht werden Erdbeeren, Kirschen, seine Äpfel sowie Maiblumen in großen Mengen auch ausgeführt. An häuslichen Nutztieren wurden am 1.Dezember 1900 gezählt: 16.738 Pferde, 13.443 Rinder, 2753 Schafe, 21.393 Schweine, 122.245 Hühner, 8527 Enten, 5628 Gänse und 1679 Bienenstöcke.
- 1905: Hamburg besitzt allein reichlich die Hälfte der deutschen Flotte, Bremen reichlich ein Viertel. Die Hamburg-Amerika-Linie ist, nachdem sie in den letzten Jahren auch den Norddeutschen Lloyd überflügelte, die größte Schiffahrtsgesellschaft der Welt. Andere hervorragende Hamburger Gesellschaften sind die Hamburg-Südamerika-Linie, die Kosmoslinie, die Deutsch-Australische-Dampfschiffsgesellschaft und die Woermann-Linie.
Die Gründung Hamburgs geht vermutlich auf Karl den Großen zurück, der 810 als Schutz gegen die Heiden eine Burg anlegen ließ. Durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 trat Hamburg als souveräner Staat dem Deutschen Bund bei und bildete mit Bremen, Lübeck und Frankfurt die Kurie der Freien Städte. Die Handelskrisen von 1825 und 1826 blieben zwar auch auf Hamburg nicht ohne nachteiligen Einfluss, doch blühte es nachher um so mehr wieder auf und auch die Krise von 1837 verging ohne nachhaltige Folgen. Der mehr und mehr überwiegende Einfluss der demokratischen Partei, welche 1865 bei den Bürgerschaftswahlen siegte, ließ Preußische Sympathien nicht aufkommen. Dennoch bezog Hamburg im Deutschen Krieg von 1866 sehr schnell Stellung und erklärte schon am 29. Juni seinen Austritt aus dem Deutschen Bund und stellte sein Kontingent Preußen bereit, so daß die hanseatische Brigade mit den Oldenburgern bereits am 17. Juli auf dem westdeutschen Kriegsschauplatz eintraf. So rettete Hamburg seine Unabhängigkeit und trat dem Norddeutschen Bund bei. Am 15. Mai 1867 genehmigte die Bürgerschaft mit 136 Stimmen gegen eine die Verfassung desselben. Das Militärwesen ging infolge der Konvention vom 23. Juli 1867 an Preußen über. Gemäß einem Vertrag mit Lübeck kam am 1. Januar 1868 Bergedorf in den Alleinbesitz Hamburgs. Auch das Verhältnis Hamburgs zum Zollverein wurde so geregelt, dass Hamburg mit einem Teil seines Gebiets Freihafen blieb, ihm aber ein Zollaversum (Beiträge zur Reichskasse) auferlegt wurde. Außerdem musste Hamburg auf seine Kosten ein Hauptzollamt errichten, desgleichen Zollabfertigungsstellen bei der Fahrpost, auf den Eisenbahnhöfen und für die oberelbische Schifffahrt sowie Zollämter an der Grenze des Freihafengebiets.
Auch als Bundesstaat des Deutschen Reichs behauptete Hamburg zunächst seine Stellung außerhalb des Zollvereins. Als aber 1879 die neue Zoll- und Wirtschaftspolitik des Deutschen Reichs beschlossen wurde, richtete Reichskanzler Otto von Bismarck an Hamburg die Aufforderung, in den Zollverein einzutreten. Der Senat lehnte das ab, erklärte sich aber zu Verhandlungen bereit. Nachdem hierauf am 19. Mai 1880 Altona in den Zollverein aufgenommen und am 14. Juni die Zollgrenze von Bergedorf an die Elbmündung verlegt worden war, schloss der Reichskanzler am 26. Mai 1881 mit Hamburg einen Vertrag, nach welchem dasselbe 1888 in den Zollverein eintreten, aber ein Freihafengebiet behalten und für die Kosten der neuen Hafen- und Speicheranlagen einen Beitrag von 40 Millionen vom Reich erhalten sollte. Die Bürgerschaft genehmigte den Vertrag am 15. Juni 1881, der Reichstag am 21. Januar 1882.
Senat und Bürgerschaft der Freie und Hansestadt Hamburg.
Hamburg ist ein Stadtstaat, d. h. die städtische und staatliche Verwaltung wird von denselben Behörden ausgeübt. Die Grundlagen der Staatsform sind in dem Hauptrezeß von 1712, in der Verfassung von 1860 und der revidierten Verfassung vom 13. Oktober 1879 niedergelegt. Hamburg ist eine Republik mit ständiger Regierungsgewalt. Die Senatoren, 18 an der Zahl, von denen neun Rechts- oder Kameralwissenschaften studiert haben und wenigstens sieben dem Kaufmannsstand angehören müssen, werden mit lebenslänglicher Amtsdauer gewählt und verteilen den Vorsitz im Senatskollegium (Bürgermeister) sowie in allen Behörden unter sich. Die Vertretung der Bürger heißt Bürgerschaft. Sie besteht aus 160 Mitgliedern und kann vom Senat weder aufgelöst noch vertagt werden. Senat und Bürgerschaft üben gemeinschaftlich die höchste Staatsgewalt, vornehmlich die der Gesetzgebung und der Verwendung der Staatsmittel aus, die zu bewilligen die Bürgerschaft allein befugt ist. Die vollziehende Gewalt hat der Senat als oberste Verwaltungsbehörde. Die Bürgermeisterwürde pflegt herkömmlich unter den drei amtsältesten rechtsgelehrten Senatoren in der Weise abzuwechseln, dass jeder von ihnen zunächst ein Jahr zweiter, das folgende Jahr präsidierender Bürgermeister ist und dann ein Jahr überschlägt, um als zweiter denselben Turnus wieder zu beginnen. Doch ist die Bürgermeisterwürde keineswegs den rechtsgelehrten Senatoren vorbehalten, sondern auch jeder kaufmännische Senator kann zum Bürgermeister erkoren werden, wie es auch mehrfach geschehen ist. Die Bürgermeister haben das Prädikat „Magnifizenz“. Das Gehalt der rechtsgelehrten Senatoren ist 25.000 Mark, das der übrigen 12.000 Mark. Der erste Bürgermeister erhält 5000 Mark, der zweite 3000 Mark, der Polizeiherr freie Wohnung als persönliche Zulage. Die rechtsgelehrten Senatoren dürfen keinerlei geschäftliche Tätigkeit ausüben. Als Hilfskräfte hat der Senat vier Syndiker und zwei Sekretäre, von denen einer der Chef des Staatsarchivs ist, sowie eine Anzahl von Räten. Die Wahl der Senatoren geschieht durch die Bürgerschaft aus einem Wahlaufsatz, der von je vier Vertrauensmännern des Senats und der Bürgerschaft in geheimer Verhandlung hergestellt wird. Dieser Wahlaufsatz enthält vier Namen, von denen der Senat nach seinem Belieben zwei streicht und zwei der Bürgerschaft zur Wahl vorlegt. Von den Mitgliedern der Bürgerschaft werden 80 durch allgemeine direkte Wahlen mit absoluter Majorität und Stichwahlen, 40 von den Eigentümern städtischer Grundstücke ebenfalls mit absoluter Majorität und 40 von den aktiven und früheren Mitgliedern der Gerichte und Verwaltungskollegien (Deputationen), die man Notable zu nennen pflegt, mit relativer Majorität gewählt. Jedes Mandat hat sechsjährige Dauer; nach je drei Jahren wird die Hälfte der Bürgerschaft neu gewählt. Jeder Gewählte muss die Wahl annehmen und kann nur, wenn ein triftiger Grund vorliegt, durch einen Beschluss der Bürgerschaft aus seinem Amt entlassen werden. Die Sitzungen der Bürgerschaft, die sich selbst einen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und vier Schriftführer wählt, sind öffentlich. Aus der Mitte der Bürgerschaft wird der aus 20 Mitgliedern bestehende Bürgerausschuss gewählt, der die Beobachtung der Verfassung und der auf das öffentliche Recht bezüglichen Gesetze und Verordnungen zu überwachen hat, auf Antrag des Senats außerordentliche Ausgaben bewilligen und in dringenden Fällen gesetzliche Verfügungen bis zur späteren Zustimmung der Bürgerschaft genehmigen kann.
Bürger werden kann jeder großjährige Staatsangehörige kostenlos, der fünf Jahre hintereinander mindestens 1200 Mark versteuert hat; er muss Bürger werden, wenn er mindestens 3000 Mark versteuert. Das aktive Wahlrecht der Bürger beginnt mit dem vollendeten 25., das passive mit dem vollendeten 30. Lebensjahr. Wählen können nur die Bürger, die in dem betreffenden Jahre rechtzeitig ihre Steuern bezahlt haben. Die Verwaltung erfolgt unter unentgeltlicher Mitwirkung bürgerlicher Kräfte durch Behörden, die Deputationen, Kommissionen oder auch nur Behörden genannt werden. Polizeibehörde und Justizverwaltung, Erbschaftsamt und die Landherrenschaften haben keine bürgerlichen Mitglieder. Die Verwaltungsabteilung für das Zollwesen, die aus drei Senatsmitgliedern besteht, ist eine Beratungsbehörde, bestehend aus einem Senator als Vorsitzenden, 10 ordentlichen und 16 außerordentlichen Mitgliedern, die teils vom Senat ernannt, teils von der Handelskammer und der Gewerbekammer erwählt sind. Vorsitzende der verschiedenen Verwaltungsabteilungen sind Senatoren, Syndiker oder Senatssekretäre. Die bürgerlichen Mitglieder werden von der Bürgerschaft frei gewählt, ohne Beschränkung auf Bürgerschaftsmitglieder; nur für die Mitglieder der Finanzdeputation ist die Bürgerschaft an die Wahl aus einem vom Senat vorgelegten Aufsatz gebunden. Eine ganz besondere Behörde ist die Feuerkassendeputation. Als Vertretungen des Handels- und Gewerbestandes gibt es eine Handels- und eine Gewerbekammer und seit 1904 auch eine Detaillistenkammer. Die Hauptaufgabe der Bürgerschaft ist die Feststellung des Staatsbudgets nach einer Vorlage des Senats. Der Entwurf des Staatsbudgets für 1904 (das Rechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember) schließt in Einnahmen mit 104.482.900 Mark und in Ausgaben mit 107.981.916 Mark, woraus sich ein Defizit von 3.499.016 Mark ergeben würde, das aber, einschließlich von etwa 4 Millionen Mark Nachbewilligungen im Laufe des Jahres, erfahrungsgemäß durch höhere Einnahmen und geringere Ausgaben, als veranschlagt waren, gedeckt wird. Von der beweglichen Einkommensteuer werden so viele Einheiten alljährlich bewilligt, als zur Deckung des Budgets erforderlich erscheinen. Die Staatsschulden betrugen 1903: 482,4 Millionen Mark. Ein direkter Vergleich der Zahlen des Staatsbudgets mit denen anderer deutscher Staaten ist unmöglich, weil in Hamburg die staatlichen und kommunalen Einnahmen und Ausgaben nicht getrennt sind. Senat und Bürgerschaft: Die gesetzgebende Gewalt üben Senat und Bürgerschaft, die vollziehende Gewalt der Senat aus.
- Der Senat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen 9 Rechts- und Kameralwissenschaft studiert haben; von den übrigen müssen wenigstens 7 dem Kaufmannsstand angehören. Dem Senat sind beigegeben 2 Syndici und 4 Sekretäre. Die Wahl der Senatsmitglieder geschieht nach einem komplizierten Verfahren unter Konkurrenz des Senats und der Bürgerschaft. Der Gewählte muss, bei Verlust der hamburgischen staatsbürgerlichen Rechte, das Amt annehmen; doch kann nach sechsjähriger Amtsverwaltung jeder Senator seine Entlassung verlangen. Der Senat wählt aus seiner Mitte einen ersten und zweiten Bürgermeister auf die Dauer eines Jahres. Länger als zwei Jahre nach einander darf kein Bürgermeister im Amt bleiben.
- Die Bürgerschaft besteht seit 1879 aus 160 Mitgliedern, davon werden 80 durch allgemeine, direkte Wahlen erwählt, wahlberechtigt sind jedoch nur diejenigen, welche den Bürgereid geleistet haben; unter den übrigen 80 Mitgliedern werden 40 von den Grundeigentümern und 40 von denen erwählt, die Richter oder Mitglieder von Verwaltungsbehörden sind oder gewesen sind. Die Mitglieder der Bürgerschaft werden auf 6 Jahre erwählt, und zwar scheidet alle 3 Jahre die Hälfte derselben in jeder Klasse aus. Die Sitzungen der Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich. Neben der Bürgerschaft besteht zur Überwachung der Verwaltung und Erledigung geringerer Angelegenheiten der Bürgerausschuss, welchem der Präsident der Bürgerschaft und 19 von letzterer aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder angehören, worunter nur 5 Rechtsgelehrte sein dürfen. Gesetze werden durch übereinstimmenden Beschluss des Senats und der Bürgerschaft angenommen, das Vorschlagsrecht besitzen beide Körper. Für jeden Zweig der Staatsverwaltung ernennt der Senat eins seiner Mitglieder zum Vorstand. Die Verwaltungsbehörden sind in der Regel aus einigen Senatsmitgliedern und aus von der Bürgerschaft gewählten Bürgern zusammengesetzt. Die Angelegenheiten der Stadtgemeinde leiten der Senat und die Bürgerschaft. Die Landgemeinden haben eine besondere Landgemeindeordnung.
Gerichtsorganisation.
Mit Bremen und Lübeck zusammen bildet es den Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamburg.
Landgericht Hamburg mit:
- dem Amtsgericht Hamburg
- dem Amtsgericht Bergedorf
- dem Amtsgericht Ritzenbüttel
Administrative Gliederung (1900) der Freie und Hansestadt Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg gliederte sich in die Stadt Hamburg und in vier Landherrenschaften. Das Landgebiet ist unter je einem Senator als Landherrn eingeteilt. Im Norden schließen sich unmittelbar an das Stadtgebiet 6 Landgemeinden an, die mit den im Holsteinischen gelegenen vier Walddörfern zusammen die Landherrenschaft Geestlande bilden. Im Osten liegen die 7 Landgemeinden der Marschlande, wozu noch die Marschgemeinde Moorwärder auf der Spitze der Gabelung der Hamburger Norderelbe und der Hamburger Süderelbe sowie Finkenwärderelbe und der Harburger Süderelbe sowie Finkenwärder und Moorfleeth auf zwei Elbinseln kommen. Weiterhin östlich liegt die Landherrenschaft Bergedorf mit der Stadt Bergedorf, die Vierlande (Neuengamme, Kirchwärder, Altengamme und Curslack), Ostkrauel und die Dorfschaft Geesthacht, eine Enklave in lauenburgischem Gebiet. Die vierte Landherrenschaft Ritzebüttel mit Cuxhaven, 10 kleinen Dorfschaften und die Insel Neuwerk.
- Die Stadt Hamburg mit Vorstädten St. Georg u. St. Pauli mit einer Fläche von 76,90 km² und 705.738 Einwohnern (1900).
- Die Landherrschaft Bergedorf mit 7 Gemeinden, einer Fläche von 91,72 km² und 23.728 Einwohnern (1900): Altengamme, Bergedorf, Curslack, Geesthacht, Kirchwärder, Neuengamme mit Ohe und West Krauel, Ostkrauel.
- Die Landherrschaft Geestlande mit 10 Gemeinden, einer Fläche von 73,59 km² und 12.650 Einwohnern (1900): Alsterdorf, Farmsen mit Berne, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Hansdorf-Schmalenbeck, Klein Borstel und Struckholt, Langenhorn, Ohlsdorf, Volksdorf, Wohldorf-Ohlsted.
- Die Landherrschaft Marschlande mit 11 Gemeinden, einer Fläche von 95,15 km² und 14.802 Einwohnern (1900): Allermöhe, Billwärder an der Bille, Finkenwärder, Elbinseln (Große und Kleine Dradenau, Mühlenwärder, Pagensand, Rugenbergen und Waltershof), Moorburg, Moorfleth, Moorwärder, Ochsenwärder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg.
- Die Landherrschaft Ritzebüttelmit 12 Gemeinden, einer Fläche von 77,94 km² und 11.431 Einwohnern (1900): Arensch und Berensch, Cuxhaven, Döse, Duhnen, Groden mit Abschnede, Gudendorf, Holte und Spangen, Neuwerk, Oxstedt, Sahlenburg, Stickenbüttel, Süderwisch und Westerwisch.
Letzte Regierung (Senatoren) 1918.
Carl August Schröder
Friedrich Sthamer
Ludwig Wiesinger
Max Schramm
Paul Sachse
Werner von Melle
Heinrich Christian Sander
Arnold Diestel
August Lattmann
Otto Eduard Westphal
Justus Strandes
Johann Hinrich Garrels
Hugo Brandt
Max Predöhl
Anton Rodatz
John von Berenberg-Gossler
Carl Wilhelm Petersen
Bruno Louis Schaefer