Deine Fragen über das Deutsche Reich.
Im Laufe der Zeit haben uns in persönlichen Gesprächen sowie über soziale Medien immer wieder Fragen zum Deutschen Reich erreicht, die wir hier gerne beantworten möchten. Falls deine Frage bisher unbeantwortet geblieben ist, zögere nicht, sie uns entweder in unserem öffentlichen Telegram-Kanal zu stellen oder komm zu unseren Echtzeitübertragungen (EZÜ) auf TikTok. Jeden Dienstag ab 10 Uhr stehen wir dort für drei Stunden persönlich zur Verfügung, um individuelle Fragen zu beantworten.
Ein gesellschaftliches Zusammenleben sollte gewissen Regeln unterliegen und diese sollten einheitlich gestaltet sein.
Im Kontext der Frage wird immer wieder behauptet, daß man früher auch keinen Staat brauchte. Die Familien hätten die Dinge einfach untereinander geregelt. Das mag in einer gewissen Zeit, in abgeschiedenen Gegenden funktioniert haben, aber selbst dort hat es Femgerichte gegeben. Es gab also immer eine Art von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Es braucht einfach Regeln in deren Rahmen die Menschen miteinander umgehen. Stellen wir uns nur den Handel vor, ohne gewisse einheitliche Vertragsgrundlagen würde er nicht funktionieren.
Ein Zusammenleben ohne Staat wäre unmöglich. Man muß nur in den Straßenverkehr schauen. Wenn dort nichts geregelt wäre, gäbe es keinen Straßenverkehr mehr.
Dem Fragesteller fehlt das grundlegende Verständnis dafür, was der Kaiser eigentlich ist. Unterschwellig wird vermittelt, er sei allmächtig. Der Deutsche Kaiser ist ein verfassungsmäßiges Amt, welches von einer bestimmten Person bekleidet wird. Diese bestimmte Person ist in Art. 11 der Reichsverfassung beschrieben: Es ist der König von Preußen.
Jetzt könnte man fragen: Warum soll ich mich einem König unterordnen? Hier fehlt ebenso das Verständnis, denn auch der König von Preußen ist an eine Verfassung gebundenen und eben kein absoluter Herrscher. Preußen ist ein konstitutionell monarchischer Staat. Seit 1850 ist auch der König von Preußen nurmehr ein Amt – ein besonderes Amt freilich, aber es ist ein Amt. Man braucht sich nicht dem Kaiser oder dem König unterzuordnen, wohl aber den Gesetzen des Staates. Die Vorstellung, sich einem Menschen unterordnen zu müssen, wäre vollkommen fehl am Platz.
Krieg ist ein völkerrechtlicher Vorgang. Die Erklärung des Krieges ist der sogenannte „casus belli“, wo zwei Staaten miteinander in einen Konflikt geraten, der nicht mehr anders zu lösen ist als mit Gewalt. Der casus belli zieht nach sich, daß alle Verträge zwischen jenen beiden Staaten zum Erliegen kommen. Ausgenommen davon sind Verträge, die explizit für den Kriegsfall geschlossen wurden. Dazu zählt die sogenannte Haager Landkriegsordnung, das Abkommen über die Gebräuche des Landkrieges.
Das Gegenstück zur Kriegserklärung ist der Friedensvertrag, im Völkerrecht Friedensschluß genannt. Er beendet den Unrechtszustand und soll wieder ein Gleichgewicht herstellen. Im Anschluß werden wieder vertragliche Beziehungen ermöglicht.
Das ist eine nette Vorstellung, die sicherlich auch von der sog. Bundesrepublik genährt wird: „Alle Macht geht vom Volke aus.“ Wohin das geführt hat, haben wir in den letzten hundert Jahren gesehen.
Man muß mal sich mit dem Begriff der Souveränität auseinandersetzen. Souveränität bedeutet, daß es keine übergeordnete Macht gibt, die irgendwelche Bestimmung treffen könnte. Es ist zu bezweifeln, daß das für die meisten Menschen gilt. Also schon die Aussage „Ich bin der Souverän“ zeigt das fehlende Bewußtsein der eigenen Stellung, der eigenen Rolle.
Souveränität heißt, der Betreffende hat über sich keine Verantwortlichkeit mehr außer Gott. Das ist viel mehr eine Bürde als ein Privileg. Du bist mit Entscheidung auch alleine. Da ist eben keiner mehr, der dir Anweisungen geben könnte oder den du um Rat fragen kannst. Du mußt deine Handlungen mit deinem Gewissen ausmachen, mit deinem Bild vor der Geschichte und mit Gott.
Kaum einer, der versteht, was es bedeutet, würde freiwillig König von Preußen sein wollen.
Ein Friedensvertrag ist der Abschluß des Kriegszustandes. Krieg findet statt zwischen Staaten und nicht zwischen Personen. Das heißt also, nein, es kann keinen geheimen Friedensschluss geben.
Beschäftige dich mit der Geschichte und du wirst erkennen, daß diese Annahme falsch ist.
Erfahre mehr über unsere Geschichte: Deutsche Geschichte.
Wissen ist eine Holschuld: Videoreihe Wissen.
Diese Frage bzw. Behauptung wird gerne gestützt auf einen Handelsregisterauszug aus dem Staate Delaware aus dem Jahr 2016. Damals hat eine Firma, die Firmen gründet, eine Firma mit dem Namen Deutsches Reich Inc. gegründet und im Handelsregister eintragen lassen. Das ist meistens der Ausgangspunkt der Frage.
Das Deutsche Reich kann natürlich 2016 keinen Handelsregister-Eintrag vornehmen und wenn, dann schon gar nicht von einer „Company“. Das müsste das Staatsoberhaupt schon selbst machen.
Warum das Deutsche Reich nicht im Handelsrecht war und ist, ist eine lange Geschichte. In unserer Serie „Wissen ist eine Holschuld„, in der kleinen Verfassungsgeschichte, kann man sich das mal anschauen.
In der Reichsverfassung werden überhaupt gar keine Grundrechte definiert. Das ist auch ganz bewusst so geschehen. Das hat mit der rechtlichen Natur des Deutschen Reiches zu tun. Das Deutsche Reich ist ein föderaler Bundesstaat. Der besteht aus 25 Einzelstaaten, wie im Artikel 1 der Reichsverfassung definiert.
Im Umkehrschluß bedeutet das, daß die Verfassungen der Bundesstaaten in Kraft bleiben.
Das kennen wir aus der Bundesrepublik auch. Wir haben das sogenannte Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und wir haben aber, weil die BRD ja auch einen föderalen Bundesstaat nachahmen soll, die Bundesländer. Und jedes dieser Bundesländer hat wiederum eine eigene Verfassung. Hessen hat eine eigene Verfassung (da steht sogar die Todesstrafe drin, kann man mal reingucken),und der Freistaat Bayern hat eine eigene Verfassung (auch sehr interessant, wenn es um den Ministerpräsidenten geht, denn dort steht explizit, der Ministerpräsident muß ein Bayer sein).
Das ist im Deutschen Reich nicht anders. Das heißt also, Artikel 10 der preußischen Verfassung schließt in Preußen den bürgerlichen Tod aus und das hat Bestand auch im Deutschen Reich. Auch in den meisten anderen Landesverfassungen findet sich ein ähnlicher Passus.
Zusätzlich wurde im Jahr 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt, welches diesen Punkt mit dem Paragraph 1 reichseinheitlich regelt.
Nicht nur im Kaiserreich nicht, sondern auch nicht in den Bundesstaaten. Genaugenommen zu der Zeit nirgends auf der Welt, außer in Australien, Finnland, Norwegen und Dänemark. Es war zu dieser Zeit einfach noch nicht üblich. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß im Reich das Frauenwahlrecht eingeführt worden wäre, wenn nicht der große Weltkrieg dazwischengekommen wäre.
Es hat aber auch einen tiefergehenden Hintergrund. Jedem Recht steht immer auch als Korrelat eine Pflicht gegenüber. Wenn ich beispielsweise das Recht habe, Armenunterstützung zu beziehen, dann habe ich auf der anderen Seite eine Pflicht, die dagegensteht, bspw. die Einkommenssteuer zu bezahlen. Und hier ist es so, daß das Wahlrecht an die Wehrpflicht gekoppelt ist. Das Wahlrecht im Deutschen Reich und in den Bundesstaaten beginnt in der Regel für Männer mit dem 25. Lebensjahr. Mit dem 25. Lebensjahr hat man dann in der Regel auch seinen Militärdienst schon abgeleistet. Hier ist der Handel ganz klar, ich gebe mich dem Staat und dem Militär hin, ich erfülle meine Wehrpflicht, und dafür erhalte ich dann als Korrelat das Wahlrecht.
Für die Zukunft ist das ein Punkt, der über die Gesetzgebung geregelt werden muß (also über Reichstag und Bundesrat), weil er damals nicht geregelt wurde. Wie schon beschrieben, war das im globalen Maßstab zu der Zeit nicht üblich.
In welcher Verfassung soll das stehen? Also in der Reichsverfassung steht es nicht drin. Es gibt tatsächlich im Rahmen der Reichsgesetzgebung das sogenannte Reichsimpfgesetz.
Das mag aus heutiger Sicht fatal klingen, insbesondere vor dem Hintergrund der letzten Jahre. Aber da muß man auch wieder in die Historie schauen. Man wird feststellen, daß das Reichsimpfgesetz sich klar auf die Schutzpockenimpfung beschränkt. Diese Schutzpockenimpfung hat eine lange Geschichte. Sie wurde in Bayern um 1807 erstmalig als Pflicht eingeführt. Das heißt, es gab 1807 schon eine gesetzliche Pflicht im Königreich Bayern zur Schutzpockenimpfung. Andere Deutsche Staaten sind nachgezogen, mehr oder weniger weitreichend. Es war letztlich so, daß es in den meisten Deutschen Bundesstaaten tatsächlich eine gesetzliche Impfpflicht gab.
Das Deutsche Reich als föderaler Bundesstaat ist dann seiner Verpflichtung nachgekommen, einheitliche Standards zu schaffen und das natürlich auf möglichst hohem Niveau, um die Wohlfahrt des Deutschen Volkes zu pflegen. Es hat gesagt, wenn wir schon eine Pflicht in so vielen Bundesstaaten haben, dann vereinheitlichen wir diese und zwar auf einem möglichst hohen Standard, was beispielsweise Hygiene oder die Qualität des Impfstoffs angeht, welcher übrigens homöopathisch war.
Das zur Erklärung, warum es damals eine Impflicht gab. Bei der Betrachtung dürfen wir nicht vergessen, daß wir diesen Schritt auf medizinischer Ebene nicht mit dem Wissensstand 150 Jahre später beurteilen dürfen. Derlei Fragen sind mit der Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit des Staates natürlich grundlegend neu zu bewerten.
Also ja, es gab eine Impfpflicht, die hat jedoch nicht das Deutsche Reich erfunden, sondern das Deutsche Reich hat die Impfpflicht nur vereinheitlicht auf Basis der Gesetzgebung seiner Bundesstaaten, wo sie bereits seit über sechzig Jahren bestand.
Es ist eine Behauptung bzw. eine Frage ins Leere. Um eine Behauptung erfolgreich zu widerlegen, müsste man ein ganzes Buch schreiben. Aber die Zeit haben wir an dieser Stelle nicht. Es sei tatsächlich nur auf die kleine Verfassungsgeschichte verwiesen. Dort wird die Entstehungsgeschichte des Deutscher Reiches über sechzig Jahre hinweg erläutert. Wer da einen Ansatz findet, wo sich die Hochfinanz eingeklinkt haben soll, der kann uns gerne kontaktieren und uns mit der Nase darauf stoßen.
Bismarck beklagte sich darüber. Als Ministerpräsident und später als Reichskanzler war er der erste Berater seines Königs. Die beiden hatten oft genug scharfe Konflikte ausgetragen.
Und er beklagt sich in seinem Buch „Gedanken und Erinnerungen“ tatsächlich darüber, daß, nachdem er es geschafft hatte, seinen König in eine günstigste Richtung zu beraten, seine Maurerfreunde ihn dann wieder ins Zweifeln gebracht hätten.
Das klingt jetzt erst mal dramatisch. Hier muß man dann tatsächlich auch wieder in die Geschichte schauen und dann stellt man fest, daß die Freimaurerei mitnichten zu jeder Zeit irgendeine dunkle Macht war, sondern daß die Freimaurerei zu gewissen Zeiten durchaus sehr hehre und lichte Ziele verfolgt hat.
Da kann man sich gerne mal mit Friedrich dem Großen beschäftigen, der nicht umsonst diesen Beinamen trägt. Er war tatsächlich derjenige, der die große Preußische Mutterloge „Zu den Drei Weltkugeln“ gegründet hat. Das heißt also in Preußen, auch im Königtum Preußens hatte die Freimaurerei durchaus eine gewisse Tradition. Mit der Freimaurerei verhält es sich so wie mit den meisten Bereichen. Sie wurde irgendwann von dunklen Kräften unterwandert, vor allem ausgehend von Frankreich, und hat sich auf diese Art und Weise den schlechten Ruf eingehandelt, den sie heute zurecht hat. Aber die Feststellung, daß Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 Freimaurer war, ist jetzt per se erst mal kein negatives Urteil.