Deine Fragen zum Kaiser.
In dieser Rubrik werden wir uns den Fragen zum Deutschen Kaiser widmen, welche wir gerne beantworten. Falls eine brennende Frage bisher unbeantwortet geblieben ist, zögere nicht, diese uns entweder in unserem öffentlichen Telegram-Kanal zu stellen oder komm zu unseren Echtzeitübertragungen (EZÜ) auf TikTok. Jeden Dienstag ab 10 Uhr stehen wir dort für drei Stunden persönlich zur Verfügung, um individuelle Fragen zu beantworten.
Kaiser Wilhelm II. hat nicht abgedankt. Vielmehr hat der Reichskanzler, Max von Baden, eigenmächtig die Abdankung des Kaisers verkündet. Heute würde man dieses Vorgehen als „fake news“ bezeichnen. Mit „fake news“ wurde also das Deutsche Reich zu Fall gebracht, da in der Folge das Militär durch den Wegfall des Oberbefehlshabers zusammengebrochen war.
Schauen wir uns an, was passiert wäre, wenn Wilhelm II. als Deutscher Kaiser und König von Preußen abgedankt hätte.
Durch die Abdankung wäre Kronprinz Wilhelm, des Kaisers ältester Sohn, automatisch preußischer König und Deutscher Kaiser geworden. Dies ergibt sich aus der Regelung zur Thronfolge gemäß der Preußischen Verfassung. Und der preußische König ist der Deutsche Kaiser. Dieser Umstand ist im Artikel 11 der Reichsverfassung normiert.
Für den Fall, daß kein volljähriger Thronfolger vorhanden ist, sieht die preußische Verfassung die Wahl eines Regenten durch das Staatsministerium vor.
Es wurde weder eine Regentschaft eingeführt, noch trat der Fall der Thronfolge ein. Stattdessen wurde eine Republik ausgerufen. Dieser Bruch der preußischen Verfassung wie der Reichsverfassung alleine macht die Frage nach einer Abdankung nachrangig.
Georg Friedrich von Preußen ist, wie jeder Deutsche, an die Verfassung gebunden. Daher stellt sich diese Frage nicht. Es ist sein Erbe und auch seine Bürde. Sollte Georg Friedrich abdanken, würde eine Regentschaft eingesetzt werden.
Sieht man sich die ruhmreiche und glorreiche Geschichte der Hohenzollern an, gibt es keinen Grund, am Pflichtbewußtsein der Mitglieder dieser Dynastie zu zweifeln. Der letzte hohenzollernsche Hauschef, Louis Ferdinand, versicherte in einem Interview, sein „Haus hält sich für diesen Fall bereit“.
https://digitaler-lesesaal.bundesarchiv.de/video/31264/694879
Das ist nicht der Fall.
Das preußische Volk hat sich bei einer Volksabstimmung gegen eine Enteignung der Hohenzollern ausgesprochen.
Das Haus Hohenzollern erhält Nutzungsausfallentschädigungen für Eigentum, das sich nicht unter seiner Verwaltung befindet. Die Hohenzollern schlossen in den 1920er Jahren Verträge mit dem sog. Freistaat Preußen. Das Schloß Sanssouci etwa wird genutzt durch die „Stiftung preußischer Schlösser und Gärten“. Diese Verträge laufen jetzt aus. Daher warfen die Hohenzollern jüngst die Eigentumsfrage auf.
Entschädigt wurde letztendlich niemand. Preußisches Staatseigentum kann ohnehin nicht veräußert werden außer auf dem Wege der Gesetzgebung. Dazu müssten die Kammern und der König ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Dieses Gerücht stammt aus einer zweifelhaften Quelle, die zudem keine Belege für ihre Behauptung vorlegt. Darüber hinaus sind Aussagen über den „Club der 300“ meist unklar bis nebulös.
Werfen wir trotzdem einen Blick auf diese Behauptung.
In dieser ominösen Liste taucht der Zweig der süddeutschen Hohenzollern auf, also die Sigmaringer Linie. Die brandenburger-preußische Linie, zu der Georg Friedrich gehört, erscheint in dieser Liste nicht. Die Konstruktion einer Verbindung Georg Friedrichs mit dem „Club der 300“ ist insofern erfunden.
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Akt, durch den ein anderer völkerrechtlicher Zustand, der Kriegszustand, beendet wird. Der Begriff „Völkerrecht“ weist auf das Volk hin. Das Deutsche Volk ist zur Zeit quasi nicht existent, da es „vergessen“ hat, daß es das deutsche Volk ist. Es ist also niemand da, für den ein Friedensvertrag erwirkt werden könnte.
Das Ziel des ewigen Bundes ist es, das deutsche Volk wieder sichtbar zu machen. Dann erst kann Georg Friedrich als Vertreter dieses Volkes Friedensverhandlungen führen. Das Volk ist der Körper, der mit dem Kopf (dem Staatsoberhaupt), zusammen gebracht werden muß.
Nein.
Das Deutsche Kaisertum ist protestantisch. Ein Blick zurück in die Zeit der Reformation zeigt, daß schon Martin Luther forderte, daß das römische Papsttum ein deutsches werden sollte. Auch Friedrich der Große distanzierte sich vom Papsttum mit der Aussage, daß er „in diesen Landen der Papst“ sei. Mit „diesen Landen“ meinte er Preußen.
Es gilt, sich mit der Geschichte zu befassen. In der Reihe „Wissen ist eine Holschuld“ gibt es zu diesem Thema ein kurzes Video mit dem Titel, in Teil 10 „Vatikan oder Kaiserreich?“, in der die geschichtlichen Zusammenhänge komprimiert vermittelt werden.
Lothar Machtan, Professor für neuere Geschichte, hat zu diesem Thema das lesenswerte Buch „Der Kronprinz und die Nazis“ geschrieben. Das Buch liefert hochspannende Aufschlüsse über die 1920er Jahre der Weimarer Republik. Die Nazipropaganda zielte in dieser Zeit darauf ab, dem deutschen Volk wie den deutschen Fürstenhäusern vorzugaukeln, das Novemberverbrechen von 1918 rächen zu wollen und die deutschen Throne wieder aufzurichten. Auch Mitglieder der Hohenzollern haben sich zunächst durch derlei Versprechen täuschen lassen und die Nähe der Nationalsozialisten gesucht. Als nach der Machtergreifung der Nazis 1933 klar war, daß diese ganz andere Ziele anstrebten, sind die Hohenzollern auf Distanz gegangen.
Das erwähnte Buch sei jedem ans Herz gelegt; es gehört in jeden deutschen Haushalt.
www.preussischer-correspondent.net/licht/enthuellt-wie-der-nationalsozialismus-moeglich-war-274
Die bayerischen Beamten bestellt der König von Bayern. Abgesehen davon hat sich Bayern gewisse Reservat-Rechte erhalten. Das heißt, daß selbst die Militärhoheit beim König von Bayern liegt.
Verfassungsmäßig kann er den Kriegszustand im Reich per Verordnung aufheben.
1870 begann der Krieg mit Frankreich, und 1871 nach dem Schluß des Präliminarfriedens, wurde im Reichsgesetzblatt eine Verordnung „Aufhebung des Kriegszustandes“ veröffentlicht. Der Artikel 68 der Reichsverfassung ermächtigt den Kaiser dazu.
Damit er das aber tun kann, müssen wir ihn erst in die Lage dazu versetzen.
Weil das Deutsche Reich bis heute existiert, nur nicht handlungsfähig ist.
Im Deutschen Reich gab es diesen Fall schon einmal. Kaiser Wilhelm II. kam unter ungünstigen Bedingungen, viel zu jung und unerfahren, an die Regierung. Der Herrscher bestimmt jedoch nicht alleine die Geschicke des Staates. In Preußen ist er abhängig von zwei Kammern, im Deutschen Reich vom Reichstag. Außerdem ist er abhängig von Ministern.
Die Verantwortung bei der Gesetzgebung liegt beim Reichskanzler, da er die vom Kaiser unterschriebenen Gesetze gegenzeichnet. Träfe der Monarch eine verfassungswidrige Entscheidung, dann könnte der Reichskanzler das Inkrafttreten dieser Entscheidung verhindern, indem er die Signatur verweigert und gegebenenfalls auch um seine Entlassung bittet.
Das ist eine nette Vorstellung, die sicherlich auch von der sog. Bundesrepublik genährt wird: „Alle Macht geht vom Volke aus.“ Wohin das geführt hat, haben wir in den letzten hundert Jahren gesehen.
Man muß mal sich mit dem Begriff der Souveränität auseinandersetzen. Souveränität bedeutet, daß es keine übergeordnete Macht gibt, die irgendwelche Bestimmung treffen könnte. Es ist zu bezweifeln, daß das für die meisten Menschen gilt. Also schon die Aussage „Ich bin der Souverän“ zeigt das fehlende Bewußtsein der eigenen Stellung, der eigenen Rolle.
Souveränität heißt, der Betreffende hat über sich keine Verantwortlichkeit mehr außer Gott. Das ist viel mehr eine Bürde als ein Privileg. Du bist mit Entscheidung auch alleine. Da ist eben keiner mehr, der dir Anweisungen geben könnte oder den du um Rat fragen kannst. Du mußt deine Handlungen mit deinem Gewissen ausmachen, mit deinem Bild vor der Geschichte und mit Gott.
Kaum einer, der versteht, was es bedeutet, würde freiwillig König von Preußen sein wollen.
Dem Fragesteller fehlt das grundlegende Verständnis dafür, was der Kaiser eigentlich ist. Unterschwellig wird vermittelt, er sei allmächtig. Der Deutsche Kaiser ist ein verfassungsmäßiges Amt, welches von einer bestimmten Person bekleidet wird. Diese bestimmte Person ist in Art. 11 der Reichsverfassung beschrieben: Es ist der König von Preußen.
Jetzt könnte man fragen: Warum soll ich mich einem König unterordnen? Hier fehlt ebenso das Verständnis, denn auch der König von Preußen ist an eine Verfassung gebundenen und eben kein absoluter Herrscher. Preußen ist ein konstitutionell monarchischer Staat. Seit 1850 ist auch der König von Preußen nurmehr ein Amt – ein besonderes Amt freilich, aber es ist ein Amt. Man braucht sich nicht dem Kaiser oder dem König unterzuordnen, wohl aber den Gesetzen des Staates. Die Vorstellung, sich einem Menschen unterordnen zu müssen, wäre vollkommen fehl am Platz.
Bismarck beklagte sich darüber. Als Ministerpräsident und später als Reichskanzler war er der erste Berater seines Königs. Die beiden hatten oft genug scharfe Konflikte ausgetragen.
Und er beklagt sich in seinem Buch „Gedanken und Erinnerungen“ tatsächlich darüber, daß, nachdem er es geschafft hatte, seinen König in eine günstigste Richtung zu beraten, seine Maurerfreunde ihn dann wieder ins Zweifeln gebracht hätten.
Das klingt jetzt erst mal dramatisch. Hier muß man dann tatsächlich auch wieder in die Geschichte schauen und dann stellt man fest, daß die Freimaurerei mitnichten zu jeder Zeit irgendeine dunkle Macht war, sondern daß die Freimaurerei zu gewissen Zeiten durchaus sehr hehre und lichte Ziele verfolgt hat.
Da kann man sich gerne mal mit Friedrich dem Großen beschäftigen, der nicht umsonst diesen Beinamen trägt. Er war tatsächlich derjenige, der die große Preußische Mutterloge „Zu den Drei Weltkugeln“ gegründet hat. Das heißt also in Preußen, auch im Königtum Preußens hatte die Freimaurerei durchaus eine gewisse Tradition. Mit der Freimaurerei verhält es sich so wie mit den meisten Bereichen. Sie wurde irgendwann von dunklen Kräften unterwandert, vor allem ausgehend von Frankreich, und hat sich auf diese Art und Weise den schlechten Ruf eingehandelt, den sie heute zurecht hat. Aber die Feststellung, daß Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 Freimaurer war, ist jetzt per se erst mal kein negatives Urteil.