Großherzogtum Oldenburg 1815 bis heute.
Das Großherzogtum Oldenburg gehört zum Deutschen Reich und besteht aus drei gesonderten Gebieten:
• dem an der Nordsee, der unteren Weser und der Hunte liegenden Herzogtum Oldenburg (5.383,85 km²),
• dem im östlichen Holstein gelegenen Fürstentum Lübeck (541,66 km²) und
• dem Fürstentum Birkenfeld (502,83 km²) am südöstlichen Abhang des Hunsrücks.
Das Haupt- und Stammland, das Herzogtum Oldenburg, erstreckt sich zwischen 52°29´-53°44´ nördlicher Breite und 7°37´-8°37´ östlicher Länge, wird begrenzt von der Nordsee, die an den Mündungen der Jade und Weser zwei Meerbusen bildet und die kleine Insel Wangeroog umgibt, der Preußischen Provinz Hannover und dem Gebiete der Hansestadt Bremen. Zu ihm gehört seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit nach das an Preußen abgetretene Gebiet von Wilhelmshaven. Das Fürstentum Lübeck mit der Hauptstadt Eutin liegt in der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein zwischen dem Plöner See und der Ostsee und ist 1866 durch das von Preußen abgetretene Holsteinische Amt Ahrensböck abgerundet. Das Fürstentum Birkenfeld wird ganz von der Preußischen Rheinprovinz umschlossen.
Hauptstadt des Großherzogtums Oldenburg.
Oldenburg i. Gr. – 28.600 Einwohner (1905) = 145. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs.
Größe: 6.428,34 km² (114 Quadratmeilen). Landeshauptstadt und Großherzogliche Residenz ist Oldenburg. Im Sommer hält sich der Hof in dem Lustschloss Rastede, im Herbst auf den Hausgütern in Holstein (Haus Lensahn) und in Eutin auf. Die wichtigsten Flüsse sind Weser, Hunte, Hafe, Hunte-Ems-Kanal und der Ems-Jade-Kanal.
Bevölkerungsentwicklung:
• 1838 = 262.171
• 1871 = 316.640
• 1875 = 319.314
• 1880 = 337.478
• 1890 = 354.968
• 1900 = 399.183
• 1905 = 438.856
• 1910 = 483.042
Das Wappen des Großherzogtums Oldenburg besteht aus einem Haupt- und einem Mittelschild; jener enthält die Embleme von Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und Kniphausen; der Königlich gekrönte Mittelschild die von Oldenburg (zwei rote Querbalken in Gold), Delmenhorst (goldenes Ankersteckkreuz in Blau), Lübeck (goldenes schwebendes Tatzenkreuz mit Bischofsmütze in Blau), Birkenfeld (von Rot und Silber geschacht) und Jever (goldener gekrönter Löwe in Blau). Das Ganze ist von einem Wappenzelt umgeben und mit einer Königskrone bedeckt. Die Flagge des Großherzogtums Oldenburg ist blau mit einem roten Kreuz, dessen senkrechter Arm nahe dem Flaggstock läuft.
Stimmen im Bundesrat 1. Abgeordnete im Reichstag 3.
Das Großherzogtum Oldenburg besaß bis 31.12.1867 eine eigene Posthoheit und war seit Januar 1852 Mitglied des Deutsch-Österreichischen Postvereins. 1868 übernahm der Norddeutsche Bund (Norddeutscher Postbezirk) den Postdienst. Seit 1850 regelte im Fürstentum Birkenfeld die Post des Königreichs Preußen den Postbetrieb.
Wirtschaft.
Angaben 1881: Von je 1000 der Bevölkerung, welche sich vorwiegend von Landwirtschaft, Viehzucht und Schifffahrt nährt, sind nur 121,3 Gewerbetreibende, im Amte Friesoythe sogar nur 51,44. Im Amte Elsfleth mit 246,86 und im Amte Brake mit 271,97 ist jedoch einige Industrie vorhanden (Reederei, Schiffsbau u. Verwandtes); einige Tabakindustrie in Delmenhorst und Lohne. Die Waldfläche beträgt nur 44793 Hektare. Im Jahr 1873 wurden gezählt: 33.827 Pferde, 214.498 Rinder, 194.151 Schafe, 55.917 Schweine, 20.579 Ziegen.
Landwirtschaft ist nicht ganz günstig; das Ackerland beträgt nur 30 %, Waldbestand nur 9 %. Bergbau ist nicht vorhanden.
Industrie: Von Bedeutung ist der Schiffbau, der an der Jade und in den Weserhäfen (Nordenham, Brake, Elsfleth) betrieben wird. Ein lebhafter Fabrikort ist Delmenhorst (Kork, Linoleum, Jute und Tabak).
Handel: Die Oldenburgische Handelsflotte steht nach Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Pommern, Hannover an 6. Stelle. Die drei Weserhäfen sind wichtige Handelsorte.
Die Oldenburgischen Truppen gehören seit 1867 dem Preußischen Heer an, als Infanterieregiment Nr. 91, Dragonerregiment Nr. 19 und 2 Batterien des 26. Feldartillerieregiments, deren Chef der Großherzog ist. Sie bilden Teile des 10. Armeekorps (Hannover).
Religion: Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so ordnet und verwaltet jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten unter Oberaufsicht des Staates selbstständig. Der Evangelischen Kirche ist Presbyterial- und Synodalverfassung gewährleistet. Im Herzogtum Oldenburg ist die geistliche Oberbehörde der Oberkirchenrat. Die allgemeine Landessynode, welche aus geistlichen und weltlichen Vertretern besteht, wird alle 3 Jahre einberufen. In den Fürstentümern steht die Leitung der Evangelischen Kirchenangelegenheiten der Regierung und dem Superintendenten zu. Die Katholiken des Herzogtums Oldenburg gehören zum Sprengel des Bischofs von Münster, jene im Fürstentum Birkenfeld zu dem des Bischofs von Trier. Die Katholische kirchliche Oberbehörde ist in Oldenburg das Bischöfliche Offizialat in Vechta. Die Katholische Kirche ist herrschend in den früher münsterschen Ämtern Vechta, Cloppenburg und Friesoythe. Von christlichen Sekten sind im Großherzogtum Oldenburg, und zwar besonders im Herzogtum Oldenburg, Baptisten, Mennoniten, Methodisten und im Fürstentum Birkenfeld Altkatholiken vertreten.
Regenten.
Regierendes Fürstenhaus: Grafen von Oldenburg, Ahnherr Graf Egilmar (um 1080).
Dynastie Holstein-Gottorp 1815 bis heute:
1815 erhält Oldenburg auf dem Wiener Kongress den Status eines Großherzogtums. Der Titel eines „Großherzogs“ wurde aber erst ab 1829 benutzt.
Die Regierung ist erblich im Mannesstamm des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linearerbfolge. Die weibliche Linie bleibt auch nach Erlöschen des Mannesstamms von der Erbfolge ausgeschlossen. Der Großherzog wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig. Im Fall der Minderjährigkeit oder dauernden Veränderung desselben an der Regierung, übt, wenn nicht eine andere Anordnung getroffen ist, der nächste Agnat oder die Gemahlin des Großherzogs die Regentschaft aus. Der Großherzog bekennt sich zur Lutherischen Kirche und hat eine jährliche Zivilliste von 255.000 Mark und den ebenso hohen Ertrag der Krondomänen.
Das Großherzogtum Oldenburg gehört seit 1866 dem Norddeutschen Bunde an und wurde 1870 Bundesstaat im Deutschen Reich. Seit 1900 ist Friedrich August Großherzog; unter ihm wurde 1903 das Erbrecht neu geregelt, dass, nachdem Zar Nikolaus von Russland zugunsten der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg für sein Haus auf etwaige Erbansprüche auf Oldenburg verzichtet hatte, Herzog Friedrich Ferdinand von Glücksburg und seinen Nachkommen zu Erben bestimmt wurden, falls das regierende Haus, repräsentiert durch den Großherzog und den Erbgroßherzog Nikolaus, aussterben sollte. Für den Landtag wurde 1908 das Reichstagswahlrecht (direktes Wahlrecht) eingeführt.
Die Verfassung des Großherzogtums Oldenburg beruht auf dem revidierten Staatsgrundgesetz vom 22. November 1852. Danach vereinigt der Großherzog als Staatsoberhaupt die gesamten Rechte der Staatsgewalt in sich und ist nur in der Gesetzgebung und Besteuerung an die entsprechende Mitwirkung des Landtags gebunden. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich; Geburts- und Standesvorrechte finden nicht statt. Es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Großherzöge von Oldenburg:
• 1829 – 1853 Paul Friedrich August
• 1853 – 1900 Nikolaus Friedrich Peter II.
• 1900 – 1931 Friedrich August
• 1931 – 1970 Nikolaus Friedrich Wilhelm
• 1970 – 2014 Anton Günter
• 2014 bis heute Christian Nikolaus
Landesparlament des Großherzogtums Oldenburg.
Der Landtag bildet (1910) eine Kammer und besteht aus 45 durch indirekte Wahlen (alle 5 Jahre) berufenen Abgeordneten:
• 36 für das Herzogtum Oldenburg
• 4 für das Fürstentum Lübeck
• 5 für das Fürstentum Birkenfeld
Außerdem ist in jedem der beiden Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld ein Provinzialrat aus 15, bzw. aus 14 Mitgliedern bestehend, eingesetzt. Auf je 500 Einwohner wird ein Wahlmann und auf je 10.000 Einwohner ein Abgeordneter gerechnet. Der gesamte Staatsbedarf wird für jede Finanzperiode (3 Jahre) mit Zustimmung des Landtags festgestellt. Der ordentliche Landtag wird alle 3 Jahre durch den Großherzog berufen, der ihn auch vertagt oder auflöst. Bei einer Auflösung muss der neue Landtag spätestens binnen 5 Monaten einberufen werden. Die Provinzialräte werden jährlich zweimal von den Provinzialregierungen einberufen. Den Gemeinden ist durch das Staatsgrundgesetz das Recht der freien Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten gewährleistet.
Gerichtsorganisation.
Im Herzogtum Oldenburg und im Fürstentum Lübeck gilt das gemeine Deutsche Zivilrecht, modifiziert durch Partikularrechte und einzelne Gesetze, im Fürstentum Birkenfeld der Code Napoléon, sofern nicht die gemeinsame Gesetzgebung des Deutschen Reichs dafür an die Stelle getreten ist. Die Rechtsprechung erfolgt (nach Maßgabe der Justizverfassung für das Deutschen Reich) im Herzogtum durch das (mit dem Fürstentum Schaumburg-Lippe gemeinsam gehaltene) Oberlandesgericht sowie durch das Landgericht in Oldenburg und durch 14 Amtsgerichte.
1. Für das Herzogtum Oldenburg besteht 1 Oberlandesgericht und 1 Landgericht, welche beide ihren Sitz in der Stadt Oldenburg i. Gr. haben. Diesen sind folgende Amtsgerichte zugeteilt: Brake (Old.), Butjadingen (Sitz in Ellwürden), Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Löningen, Oldenburg, Rüstringen, Varel, Vechta, Westerstede und Wildeshausen.
2. Für das Fürstentum Lübeck bestehen die Amtsgerichte: Ahrensböck, Eutin und Schwartau, welche dem Landgericht Lübeck und dem Oberlandesgericht Hamburg zugeordnet sind.
3. Für das Fürstentum Birkenfeld bestehen Amtsgerichte in Birkenfeld, Nohfelden und Oberstein, welche dem Landgericht Saarbrücken und dem Oberlandesgericht Köln zugeordnet sind.
Organisation der Verwaltungsbehörden des Großherzogtums Oldenburg.
Die oberste Leitung der Regierung ist einem Staatsministerium übertragen, welches aus 3 Ministern, bzw. Ministerialvorständen besteht. Unter diesen sind die verschiedenen Departements des Großherzoglichen Hauses, des Äußern, des Innern, der Justiz, der Kirchen und Schulen, der Finanzen, des Militärwesens verteilt. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum Oldenburg unmittelbar, während die Fürstentümer besondere Mittelbehörden für die Verwaltung, die Regierungen in Eutin und Birkenfeld, haben. Diesen ist auch die unmittelbare Leitung des Schulwesens in ihren Bezirken anvertraut, während für dieses im Herzogtum ein Evangelisches Oberschulkollegium (in Oldenburg) und ein Katholisches (in Vechta) besteht.
1.Herzogtum Oldenburg:
Das Herzogtum Oldenburg (ohne das 1854, 1864 und 1873 an Preußen abgetretenen Jadegebietes sowie der 1863 an Hannover gelangten Bauerschaft Wachtum und einschließlich der am 1. August 1854 einverleibten Herrschaft Kniphausen mit 3035 Einwohner) hat 5 375,43 km², 248 136 Einwohner, 17 Ämter und die selbstständigen Städte Oldenburg, Varel, Jever. Ämter, sowie Berne, Ovelgönne, Stollhamm, Landwührden. Das Herzogtum Oldenburg bildet den Bezirk des Oberlandgerichtes Oldenburg, sowie des Landgerichtes Oldenburg und hat folgende Amtsgerichte: Brake, Damme, Delmenhorst, Friesoythe, Jever, Kloppenburg, Löningen, Oldenburg, Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen, Ellwürden, Elsfleth.
Militärisch gehört das Herzogtum Oldenburg zum Ersatzbezirk des X. Armeekorps, 37. Brigade.
Das Herzogtum Oldenburg mit einer Fläche von 5 383 km² und 318 434 Einwohnern (Jahr 1900) gliedert sich in:
Sitz der Regierung in Oldenburg mit den selbstständigen Städten Oldenburg, Jever, Varel und Delmenhorst (seit 1903), sowie den Amtsbezirken Brake, Butjadingen, Cloppenburg, Delmenhorst, Elsfleth, Friesoythe, Jever, Oldenburg, Rüstringen (seit 1903), Varel, Vechta, Westerstede, Wildeshausen.
2. Fürstentum Lübeck:
Das Fürstentum Lübeck kam 1803 an Oldenburg (einschließlich des am 27. September 1866 von Preußen (Holstein) erworbenen Flecken und Amtes Ahrensböck mit 12.553 Einwohner) hat 521,38 km² und 34.085 Einwohner. Es gliedert sich in Stadt und Amt Eutin und in Amt Schwartau. Gerichtlich gehört es zum Oberlandesgericht Hamburg und zum Landgericht Lübeck und hat 3 Amtsgerichte: Ahrensböck, Schwartau und Eutin. Es ist ein wald- und seenreiches Hügelland mit fruchtbarem Boden.
Militärisch gehört das Fürstentum Lübeck zum IX. Armeekorps, 36. Brigade.
Das Fürstentum Lübeck mit einer Fläche von 503 km² und 43 406 Einwohnern (Jahr 1900) besteht aus den Gemeinden:
Sitz der Regierung in Eutin. Sämtliche Gemeinden des Fürstentums Lübeck sind der Regierung in Eutin unterstellt: Flecken Ahrensböck, Landgemeinde Ahrensböck, Bosau, Curau, Stadtgemeinde Eutin, Landgemeinde Eutin, Gleschendorf, Gnissau, Malente, Neukirchen, Obernwohlde, Ost Ratekau, Redingsdorf, Rensefeld, Schwartau, Siblin, Süsel, Stockelsdorf, West Ratekau.
3. Fürstentum Birkenfeld:
Das Fürstentum Birkenfeld wurde 1815 mit Oldenburg vereinigt. Es liegt im Gebiet des Hunsrücks und wird von der Nahe in einem schönen Tal durchflossen. Berühmt sind die Steinschleifereien des Ländchens. Das Fürstentum Birkenfeld (eingeschlossen im preußischen Regierungsbezirk Trier) hat 502,87 km², 37.093 Einwohner (1881), gehört zum Oberlandesgericht Köln, Landgericht Saarbrücken und hat 3 Amtsgerichte: Birkenfeld; Oberstein und Nohfelden.
Militärisch gehört das Fürstentum Birkenfeld zum VIII. Armeekorps, 32. Brigade.
Das Fürstentum Birkenfeld mit einer Fläche von 541 km² und 37 340 Einwohnern (Jahr 1900) besteht aus den Gemeinden:
Sitz der Regierung in Birkenfeld. Bürgermeistereien in Birkenfeld, Herrstein, Idar, Niederbrombach und Nohfelden sowie der Stadtbürgermeisterei Oberstein. Im Fürstentum Birkenfeld unterstehen sämtliche Gemeinden zunächst dem Bürgermeisteramt: Abentheuer, Achtelsbach, Algenrodt, Asweiler, Bergen, Berschweiler, Birkenfeld, Böschweiler, Bosen, Breitental, Brücken, Buhlenberg, Bundenbach, Burbach, Burgbirkenfeld, Dambach, Dienstweiler, Eckelhausen, Eisen, Eitzweiler, Eiweiler, Elchweiler, Ellenberg, Ellweiler, Enzweiler, Feckweiler, Fischbach, Georg Weierbach, Gerach, Gimbweiler, Gollenberg, Gonnesweiler, Göttschied, Griebelschied, Hambach, Hattgenstein, Herborn, Herrstein, Hettenrodt, Heupweiler, Hintertiefenbach, Hirstein, Hoppstädten, Hussweiler, Idar, Kirnsulzbach, Kirschweiler, Kronweiler, Leisel, Mackenrodt, Meckenbach, Mörschied, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Niederbrombach, Niederhosenbach, Niederwörresbach, Nockental, Nohen, Nohfelden, Oberbrombach, Oberhosenbach, Oberstein, Oberwörresbach, Regulshausen, Rimsberg, Rinzenberg, Rötsweiler, Schmissberg, Schwarzenbach, Schwollen, Selbach, Siesbach, Sonnenberg, Sonnschied, Sötern, Steinberg-Deckenhardt, Tiefenstein (Zusammenschluss aus Hettstein und Obertiefenbach), Traunen, Veitsrodt, Vollmersbach, Walhausen, Weiden, Weiersbach-Bleiderdingen, Wickenrodt, Wilzenberg, Winnenberg, Wolfersweiler.