Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha 1826 bis heute.
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gehört zu den Thüringischen Staaten, ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs und unter einem Herrscherhaus vereinigt. Das Land, zwischen 50°1´-51°20´ nördlicher Breite und 10°16´-11°15´ östlicher Länge gelegen, bestehen aus dem Herzogtum Coburg und dem Herzogtum Gotha, die durch zwischenliegende Preußische und Sachsen-Meiningische Gebietsteile getrennt sind, und zu denen noch mehrere von fremdem Territorium umschlossene Parzellen gehören.
Das Areal beider Herzogtümer beträgt 1977,45 km² (35,91 Quadratmeilen), im Jahr 1905 leben hier 242.432 Einwohner (123/km²).
- Das Herzogtum Coburg grenzt im Westen, Norden und Nordosten an das Herzogtum Sachsen-Meiningen, im Südosten, Süden und Südwesten an das Königreich Bayern; der dazugehörige Amtsgerichtsbezirk Königsberg (eine größere und zwei kleinere Parzellen) ist vom Bayrischen Gebiet umgeben. Es ist ein wellenförmiges, anmutiges Hügelland, das breite Plateauzüge zeigt und in der Senichshöhe bei Mirsdorf bis 523 m, im Festungsberg bei Coburg bis 457 m ansteigt. Die Gewässer sind: die Itz, der Biberbach, die Steinach, die Baunach und die Nassach, die in den Main münden. Die Mineralquellen zu Fechheim und Grub am Forst sind unbenutzt. Das Herzogtum Coburg hat einen Flächeninhalt von 562,3 km² (10,2 Quadratmeilen) und (1905) 71.512 Einwohner. Die Bewohner sind fränkischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur Evangelisch-Lutherischen Kirche. Das Herzogtum Coburg zählt vier Städte.
- Das Herzogtum Gotha, das mehrere Enklaven benachbarter Staaten umschließt, grenzt im Norden und Osten an das Königreich Preußen, im Südosten an das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen und an das Weimarische Amt Ilmenau, im Süden und Südwesten an Preußen und an das Herzogtum Sachsen-Meiningen, im Westen an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Von den dazugehörigen Parzellen ist der von Preußischem und Schwarzburgischem Gebiet umschlossene frühere Amtsbezirk Volkenroda die größte. Der Thüringer Wald hat im Herzogtum seine höchsten Spitzen: den Großen Beerberg (983 m), Schneekopf (978 m) und Inselsberg (915 m). Das nordöstliche Hügelland steigt in der Wachsenburg 414 m, im Großen Seeberg bei Gotha 407 m an. Die Gewässer fließen teils der Saale, teils der Werra zu: zur Saale die Ilm, die Unstrut, die Gera und Ohra, zur Werra die Hasel mit der Schwarza, die Schmalkalde und die Hörsel. Letztere empfängt das Schilfwasser, Wutha (Erbstrom oder Ruhlaer Wasser) und die Nesse. Zu erwähnen sind die Wasserheilanstalten zu Elgersburg, der Bade- und klimatische Kurort Friedrichroda sowie das als Luftkurort in Aufnahme gekommene Oberhof (mit Herzoglichem Jagdschloß); die bei Sondra erbohrte starke Kohlensäurequelle ist wieder versiegt. Das Herzogtum Gotha hat einen Flächeninhalt von 1415,1 km² (25,7 Quadratmeilen) mit im Jahr 1905 = 170.920 Einwohner. Die Bewohner sind Thüringischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur Evangelisch-Lutherischen Kirche. Das Herzogtum Gotha zählt sieben Städte.
Das mittlere Staatswappen des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha ist geviert mit Mittelschild:
- in Blau ein von Silber und Rot achtfach (auch zehnfach) quergestreifter, gekrönter Löwe (Thüringen und Gotha);
- in Gold ein schwarzer, rotbewehrter, doppelschweifiger Löwe (Meißen);
- in Gold eine schwarze Henne mit rotem Kamm auf grünem Dreiberg (Henneberg);
- in Schwarz ein goldener Löwe (Coburg); Mittelschild (Sachsen).
Auf dem Hauptschilde ruht eine zur Hälfte gefütterte Königskrone. Das große Staatswappen zeigt 25 Wappenbilder.
Die Landesfarben des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha sind Grün und Weiß.
Vielfach findet man auf zeitgenössischen Darstellung auch eine grün-weiß-grün-weiße Flagge, dazu erklärte das Staatsministerium im Jahr 1909 gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün und weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Demnach besaß die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge gewissermaßen den Status einer inoffiziellen „Behördenflagge“.
Bundesrat: 1 Stimme
Reichstag: 2 Abgeordnete
Haupt- und Residenzstädte sind Coburg und Gotha; Lustschlösser: Kallenberg, Rosenau und Reinhardsbrunn.
Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha. Ab 1. Juli 1867 übernahm die Preußische Post den Postdienst. Das gesamte Preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u. a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.
Währungen und Münzen:
Bis 1838 prägte Sachsen-Coburg und Gotha nach dem Konventionsmünzfuß. In Coburg wurde 1837 nach der Süddeutschen Münzkonvention der 24 1/2-Gulden-Fuß eingeführt, ab 1857 galt die Wiener Münzkonvention. Geprägt wurden Taler, Dukat, Kreuzer, Groschen, Pfennige, in Saalfeld (1826 – 1828), Gotha (1828 – 1838) und Dresden (1826/27 und 1841 – 1872).
- Herzogtum Sachsen-Gotha bis 1874 mit Währung Taler
- Herzogtum Sachsen-Coburg bis 1874 mit Währung Gulden
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha gehört zum Ersatzbezirk des XI. Armeekorps. Garnisonsstädte sind:
- Gotha – Infanterie 95,1 und Landwehr 95,1
- Coburg – Infanterie 95,3
1905: Die Kontingente der beiden Herzogtümer bilden mit demjenigen von Meiningen das 6. thüringische Infanterieregiment Nr. 95, von dem in Gotha das 1., in Hildburghausen das 2., in Coburg das 3. Bataillon in Garnison liegen und gehören der 22. Division und dem 11. Armeekorps (Kassel) an.
Wirtschaft:
- Industrie im Herzogtum Coburg: Hauptindustriezweige sind die Spielwarenfabrikation in Neustadt und Umgebung sowie die Korbwarenfabrikation im Amtsbezirk Sonnefeld; beides sind Hausindustrien. Ansonsten bestehen im Land eine Kammgarnspinnerei und eine mechanische Baumwollweberei. Sehr ansehnlich sind ferner: die Tonwarenfabrikation (Öslau), die Ziegelbrennerei und die Fabrikation von chemischen Produkten, Porzellan- und Steingutwaren, Wagen und Möbeln; von geringeren Umfang ist die Papierfabrikation. In schwunghaftem Betrieb sind die Gerberei sowie besonders die Bierbrauerei, auch für den Absatz ins Ausland. In Coburg bestehen: eine Kreditbank (19. Mai 1856 konzessioniert), ein Spar- und Vorschussverein (Kreditbank), eine städtische Sparkasse; Vorschussvereine außerdem in vier anderen Orten.
- Industrie im Herzogtum Gotha: Von Wichtigkeit sind in Zella und Mehlis die Gewehrfabrikation, die Fabrikation von Schlosser- und Kurzwaren, eisernen Maschinen und Maschinenteilen sowie von eisernen Geldschränken in Gotha, die Nähnadelfabrikation zu Ichtershausen; bei Ohrdruf sind zwei Kupferhämmer in Betrieb. Lebhaft ist auch der Betrieb von Ziegeleien, Kalkbrennereien, Teeröfen, Kienrußhütten (mit Absatz nach den Hansestädten und den Niederlanden) und Pechsiedereien. 10 Porzellanfabriken in Gotha, Ohrdruf (3), Gräfenhain etc. Die Mühlsteinfabrikation ist in Krawinkel, die Fabrikation von Marmorwaren in Waltershausen, die Tabakspfeifenfabrikation in Ruhla bedeutend. Glashütten sind in Gehlberg und Gräfenroda in Betrieb (für Hohlglas); Glasinstrumente werden in Gehlberg, Ohrdruf und Elgersburg gefertigt. Eine Zuckerfabrik besteht nur in Gotha. Die Metzgerei wird fabrikmäßig in Gotha und Waltershausen, die Bierbrauerei in Gotha, Neudietendorf und Gräfentonna betrieben. Garn- und Wäschebleicherei ist besonders in Friedrichroda bedeutend. Wichtig ist ferner die Fabrikation von Masken, Spritzenschläuchen, Spielwaren, Hemdknöpfen, Fischbein- und Farbewaren. Viele Sägemühlen sind in den Waldtälern in Betrieb. In Gotha bestehen eine Feuerversicherungsbank (seit 1821), eine Lebensversicherungsbank (seit 1827, beide zu den ältesten und bedeutendsten derartigen Instituten zählend; ferner eine Privatbank, eine Grundkreditbank, eine Gewerbebank und eine Sparkasse.
- Landwirtschaft im Herzogtum Coburg: Vorherrschendes Wirtschaftssystem ist die Dreifelderwirtschaft. Der blühende Ackerbau liefert die gewöhnlichen Halmfrüchte, Kartoffeln, Rüben, Hülsenfrüchte, Klee und Flachs. Von Handelsgewächsen wird nur Hopfen, doch mehr für den inländischen Bedarf, erzeugt. Der Garten- und Obstbau ist beträchtlich; namentlich wird aus dem Amt Königsberg, wo man in geringer Ausdehnung auch Weinbau treibt, Obst in bedeutender Quantität ausgeführt. Trefflicher Wiesenbau findet besonders in den Tälern der Itz, Rodach, Röthen und Lauter statt. Von großer Bedeutung ist die Rindviehzucht (besonders im Itzgrund), die Schafzucht ist unbedeutender. 1883 zahlte man: 1163 Pferde, 24.335 Rinder, 12.265 Schafe, 12.761 Schweine und 6222 Ziegen. Allenthalben verbreitet ist die Hühner-, Tauben-, Enten- und Gänsezucht. Jagd und Fischerei sind nicht ohne Bedeutung, besonders ist guter Auerwildstand vorhanden. Fischzucht wird in Mönchröden betrieben. Von den forstwirtschaftlich genutzten Wäldern sind 6/10 Nadel-, 4/10 Laubholz.
- Die Landwirtschaft im Herzogtum Gotha erzeugt die gleichen Produkte, wie im Coburgischen Landesteil. Bedeutender ist dagegen die Schafzucht und besonders die Pferdezucht. 1883 zählte man: 7024 Pferde, 33.861 Rinder, 60.984 Schafe, 38.788 Schweine, 20.793 Ziegen. Die Jagd lohnt sich in den ausgedehnten Waldungen. Von den forstwirtschaftlich genutzten Wäldern sind 7/10 Nadelholz, 3/10 Laubholz.
Am Anfang der Zeitenrechnung war das Land zwischen Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge von Germanischen Hermunduren bewohnt, die vermutlich durch Vermischung mit anderen germanischen Stämmen sowie keltischen Bevölkerungsresten in den Stamm der Thüringer übergingen und mit ihren Siedlungsgebieten bis an die Elbe nachweisbar sind. Das Reich der Thüringer (von der Altmark bis zum Main) zählte zu den mächtigsten Germanischen Reichen außerhalb des Römischen Imperiums, bis es 531 vom Frankenkönig Theoderich bei Burgscheidungen besiegt wurde.
Der 1851 als leitender Minister berufene von Seebach (bis 1888) brachte 1852 eine organisatorische Vereinigung beider Herzogtümer durch das Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852 zustande. Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha verfolgte auch nach 1850 eine durchaus liberale Politik; es bot dem Nationalverein Zuflucht, schloss 1862 mit dem Königreich Preußen eine Militärkonvention und stellte 1866 sein Truppenkontingent Preußen zur Verfügung. Während des Deutschen Krieges nahmen Coburgisch-Gothaische Truppen in der Schlacht bei (Bad) Langensalza und am Feldzug der Mainarmee teil. Als Dank überließ Preußen dem Herzog einen ansehnlichen Waldkomplex bei Schmalkalden, der die Hälfte des Ertrages der Staatskasse zuwies. Durch den Vertrag vom 18. August 1866 trat das Land dem Norddeutschen Bund bei und wurde so 1871 ein Bundesstaat im Deutschen Reich.
Regenten.
Regierendes Fürstenhaus: Wettin, Ernestinische Linie, Stammvater Herzog Johann Ernst (1658 – 1729).
Der Herzog übt als Oberhaupt des Staats die Rechte der Staatsgewalt aus. Das Hausgesetz des Herzoglichen Hauses datiert vom 1. März 1855. Die Regierungsnachfolge ist erblich im Mannesstamm des Herzoglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linearerbfolge. In Ermangelung sukzessionsfähiger Nachkommen des Herzogs Ernst II. ging die Nachfolge auf die Nachkommen des verstorbenen Prinzen Albert, des Gemahls der Königin Viktoria von Großbritannien, und zwar zunächst auf den zweiten Sohn derselben, den Herzog von Edinburg, resp. dessen Nachkommen, über. Der Herzog wird mit zurückgelegtem 21. Jahr volljährig. Er bekennt sich zur Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha 1826 bis heute.
- 1826 – 1844 Herzog Ernst I. (1784 – 1844).
- 1844 – 1893 Herzog Ernst II. (1818 – 1893).
- 1893 – 1900 Herzog Alfred (1844 – 1900).
- 1900 – 1905 Regent Erbprinz Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg (1863 – 1950).
- 1905 – 1954 Herzog Carl Eduard (1884 – 1954).
- 1954 – 1998 Friedrich Josias von Sachsen.
- 1998 bis heute Andreas von Sachsen.
Landesparlamente des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Verfassung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha ist konstitutionell-monarchistisch und beruht auf dem Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852. Für jedes der beiden Herzogtümer besteht ein besonderer, für die gemeinsamen Angelegenheiten beider Herzogtümer ein gemeinschaftlicher Landtag.
Der Landtag für das:
- Herzogtum Coburg zählt 11 Mitglieder,
- Herzogtum Gotha 19 Mitglieder.
Die Mitglieder dieser beiden Landtage bilden zusammen den gemeinschaftlichen Landtag.
Die Wahl der Abgeordneten erfolgt auf 4 Jahre und ist indirekt. Wähler und zum Wahlmann wählbar ist jeder 25-jährige, unbescholtene, selbstständige Staatsbürger, der direkte Steuern entrichtet. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder 30-jährige Wahlberechtigte.
Gerichtsorganisation (1881).
Für Thüringen besteht ein gemeinsames Oberlandesgericht in Jena. Dieses umfasst auch die Preußischen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück.
- Das Herzogtum Coburg gehört zum Landesgericht Meiningen mit Amtsgerichten in Coburg, Königsberg, Neustadt, Rodach und Sonnenfeld.
- Das Herzogtum Gotha bildet einen besonderen Landesgerichtsbezirk mit Gotha als Sitz und 8 Amtsgerichten in Gotha, Liebenstein, Ohrdruf, Tenneberg, Thal, Tonna (Gräfentonna), Wangenheim (Friedrichswerth) und Zella.
Administrative Gliederung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Gotha.
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha bestand aus zwei selbstständigen unierten Staaten, dem Herzogtum Coburg und dem Herzogtum Gotha. Jedes derselben besteht aus einem geschlossenen Hauptbezirk und mehreren Enklaven:
- zu Gotha gehören Volkenroda, Nazza, Werningshausen, Neuroda und Trasdorf,
- zu Coburg gehört das Amt Königsberg i. F.
Beide Herzogtümer haben zwar ein gemeinsames Staatsministerium, jedoch mit besonderen Abteilungen in Gotha und Coburg.
Das Herzogtum Gotha gliedert sich in die Landratsämter Gotha, Ohrdruf und Walterhausen.
- Landratsamt Gotha: Gotha, Altdietendorf (seit 1905 Dietendorf), Apfelstädt, Aschara, Aspach, Ballstädt, Bienstädt, Bischleben, Bittstädt, Boilstädt, Bufleben, Burgtonna, Cobstädt, Döllstädt, Eckardtsleben, Eischleben, Eschenbergen, Friemar, Gamstädt, Gierstädt, Goldbach, Grabsleben, Gräfentonna, Großfahner, Großrettbach, Günthersleben, Haarhausen, Hausen, Herbsleben, Hochheim, Hohenbergen, Holzhausen, Ichtershausen, Illeben, Ingersleben, Kleinfahner, Kleinkeula, Körner, Kornhochheim, Menteroda, Molschleben, Molsdorf, Neudietendorf, Obermehler,Pferdingsleben, Pfullendorf, Rehestädt, Remstädt, Rhoda, Seebergen, Siebleben, Stedten, Sülzenbrücken, Sundhausen, Teutleben, Thörey, Töttelstädt, Trügleben, Tüttleben, Uelleben, Warza, Werningshausen, Westhausen, Wiegleben
- Landratsamt Ohrdruf: Ohrdruf, Arlesberg, Crawinkel, Dietharz, Dörrberg, Elgersburg, Emleben, Frankenhain, Gehlberg, Georgenthal, Gera, Gossel, Gräfenhain, Gräfenroda, Heerda, Herrenhof, Hohenkirchen, Kettmannshausen, Liebenstein, Manebach, Mehlis, Nauendorf, Neuroda, Oberhof, Petriroda, Rippersroda, Schönau vor dem Wald, Schwabhausen, Schwarzwald, Stutzhaus, Tambach, Tambuchshof, Traßdorf, Wechmar, Wipperoda, Wölfis, Zella-Sankt Blasii.
- Landratsamt Waltershausen: Waltershausen, Altenbergen, Brüheim, Burla, Cabarz, Catterfeld, Craula, Cumbach, Deubach, Ebenheim, Ebenshausen, Eberstädt, Engelsbach, Ernstroda, Ettenhausen, Finsterbergen, Fischbach, Frankenroda, Friedrichroda, Friedrichswerth, Fröttstädt, Gospiteroda, Großenbehringen, Großtabarz, Haina, Hallungen, Hastrungsfeld, Hörselgau, Ibenhain, Kahlenberg, Kälberfeld, Kleinschmalkalden, Kleintabarz, Langenhain, Laucha, Lauterbach, Leina, Mechterstädt, Metebach, Nazza, Neukirchen, Oesterbehringen, Reichenbach, Rödichen, Ruhla (nur teilweise zum Herzogtum Sachsen-Gotha, der andere Teil gehört zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach), Sättelstädt, Schmerbach, Schönau an der Hörsel, Schwarzhausen, Sondra, Sonneborn, Thal, Tüngeda, Wahlwinkel, Wangenheim, Weingarten, Winterstein, Wolfsbehringen.
Das Herzogtum Coburg gliedert sich in das Landratsamt Coburg, das Amt Königsberg und die Magistrate zu Coburg, Neustadt und Rodach.
Landratsamt Coburg: Coburg, Ahlstadt, Ahorn, Aicha, Altershausen, Beiersdorf, Bertelsdorf, Beuerfeld, Bieberbach, Birkach am Forst, Birkig, Blumenrod, Boderndorf, Breitenau, Brüx, Buchenrod, Callenberg, Cortendorf, Creidlitz, Dörfles bei Coburg, Dörfles bei Königsberg, Drossenhausen, Ebersdorf bei Neustadt, Ebersdorf bei Sonnefeld, Eichhof, Einberg, Elsa, Erlsdorf, Esbach, Fechheim, Fischbach, Fornbach, Friesendorf, Frohnlach, Fürth am Berg, Gauerstadt, Gestungshausen, Gossenberg, Grattstadt, Großgarnstadt, Großheirath, Großwalbur, Grub am Forst, Haarbrücken, Haarth, Hassenberg, Heldritt, Hellingen, Herbartsdorf, Hof an der Steinach, Höhn, Horb an der Steinach, Horb bei Fürth, Kemmaten, Ketschenbach, Ketschendorf, Kipfendorf, Kleingarnstadt, Kleinwalbur, Königsberg (Franken), Kösfeld, Köslau, Kottenbrunn, Lempertshausen, Leutendorf, Lützelbuch, Mährenhausen, Meeder, Meilschnitz, Meschenbach, Mirsdorf, Mittelberg, Mittelwasungen, Mödlitz, Moggenbrunn, Mönchröden, Nassach, Neida, Neu- und Neershof, Neukirchen, Neuses am Brand, Neuses an den Eichen, Neuses bei Coburg, Neustadt bei Coburg, Niederfüllbach, Oberfüllbach, Oberlauter, Obersiemau, Oberwasungen, Oberwohlsbach, Oeslau, Oettingshausen, Ottowind, Plesten, Rögen, Rodach, Rohrbach, Rosenau, Rossach, Roßfeld, Roth am Forst, Rothenhof, Rottenbach, Rudelsdorf, Rüttmannsdorf, Schafhof, Scherneck, Scheuerfeld, Schönstädt, Schweighof, Seidmannsdorf, Sonnefeld, Spittelstein, Steinach an der Steinach, Stöppach, Sulzdorf, Sülzfeld, Taimbach, Thann, Tiefenlauter, Tremersdorf, Trübenbach, Unterlauter, Untersiemau, Unterwasungen, Unterwohlsbach, Waldsachsen, Waltersdorf, Watzendorf, Weickenbach, Weidach, Weidhausen, Weimersdorf, Weischau, Weißenbrunn am Forst, Weißenbrunn vorm Wald, Weitramsdorf, Wellmersdorf, Wiesenfeld, Wildenheid, Wohlbach, Wörlsdorf, Wüstenahorn, Zedersdorf, Zeickhorn, Ziegelsdorf.