Organisation der Verwaltungsbehörden.
Die oberste Staatsbehörde mit dem König als Staatsoberhaupt ist das Gesamtministerium.
Taschenberg 3, Dresden.
Die oberste Verwaltung des Landes gliedert sich (1914) in die 7 Ministerien.
Miniterium des Königlichen Hauses.
Sophienstraße/Schloßplatz,
Dresden.
Justizministerium
Düppelstraße 1/Königsufer 2,
Dresden.
Finanzministerium.
Königin-Carola-Platz 1,
Dresden.
Ministerium des Innern.
Königin-Carola-Platz 2/Arnimstraße,
Dresden.
Ministerium des Kultus und öffentl. Unterrichts.
Königin-Carola-Platz 2,
Dresden.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Königsufer 2,
Dresden.
Kriegsministerium.
Neustädter Markt 14,
Dresden.
Im Königreich Sachsen existiert eine Verwaltungsbehörde, die aus verschiedenen Ministerien besteht. Die Organisation der Verwaltungsbehörden ist so aufgebaut, daß das Gesamtministerium die oberste Staatsbehörde darstellt. In dem Ministerium werden alle Gesetzgebungsprozesse zusammengeführt. Gleichzeitig ist es das Kontrollorgan für die Ministerien. Unter dem Gesamtministerium sind das Oberverwaltungsgericht, die Oberrechnungskammer sowie das Hauptstaatsarchiv mit der Landtagskanzlei, dem städtischen Archiv, der städtische Bibliothek und die Landtagskasse unmittelbar untergeordnet.
Die oberste Verwaltung des Landes gliedert sich in verschiedene Ministerien, darunter das Ministerium des Königlichen Hauses, das Justizministerium, das Finanzenministerium, das Ministerium des Innern, das Ministerium des Kultus und Öffentlichen Unterrichts sowie das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und das Kriegsministerium. Diese Ministerien sind für verschiedene Bereiche der Verwaltung zuständig und tragen zur Organisation des königlichen Staates bei. Durch diese Struktur ist eine ordentliche und rechtmäßige Verwaltung im Königreich Sachsen gegeben.
In jedem Ministerium gibt es verschiedene Fachabteilungen, die spezifische Aufgaben übernehmen. Die obersten Beamten in den Ministerien, die Ministerialräte, sind für die Leitung verantwortlich und berichten direkt an den Vorstand des jeweiligen Ministeriums. Die Minister selbst sind Mitglieder der Stände und werden vom König ernannt.
Die Verwaltungsbehörden sind für die Umsetzung der Gesetze und Verordnungen des Königreichs zuständig. Sie haben die Aufgabe, die staatlichen Interessen zu wahren und die sächsischen Bewohner zu schützen. Dazu gehört unter anderem die Bearbeitung von Anträgen oder die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften.
Die Verwaltungsbehörden sind ein wichtiges Element des Königreichs Sachsen und tragen zur Stabilität und Funktionsfähigkeit des Staates bei. Sie stellen sicher, dass die staatlichen Aufgaben erfüllt werden und die Interessen der Sachsen gewahrt bleiben. Die Wohlfahrt der Sachsen ist oberster Staatszweck.