Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Sitz: Königsufer 2 in Dresden.
auch genannt:
Äußeres, Ministerium des Äußeren
Übergeordnete Behörden.
Verantwortlicher und Leitung der Behörde.
Staatsminister für Äußeres.
Wirkungskreis des
Ministerium des Äußeren.
Ministerium besteht aus 6 Abteilungen.
- Ministerium als solches.
- Königlich-Sächsischen Gesandtschaften in Altenburg, Gera, Gotha, Greiz, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Weimar, in Berlin, Schwerin und Neu-Strelitz.
- Vertretung Sachsens im Bundesrat, in dem auf Sachsen 4 Stimmen von 58 Stimmen der Bundesstaaten entfallen.
- Königlich-Sächsischen Konsuln in München, Bremen, Hamburg, Hessen, Frankfurt a. M., in den Rheinprovinzen und Westfalen, in Stettin und Würtemberg.Stuttgart
- Auswärtige Gesandtschaften am Königlich-Sächsischen Hof: Baden, Bayern, Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Mecklenburg-Schwerin und Strelitz, Niederlande, Österreich-Ungarn, Persien, Preußen, Rußland, Schweden, Spanien, Würtemberg.
- Auswärtige Generalkonsuln und Konsuln aus: Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dänemark, Dominikanische Republik und vielen anderen Staaten der Welt.
Personal des Ministerium des Äußeren.
- Staatsminister
- Vorstand und Kanzleimitarbeiter
- Räte und Hilfsarbeiter
- Kanzleimitarbeiter
- Königlich Sächsische Gesandtschaften
- Vertretung Sachsens im Bundesrat
- Königlich Sächsische Generalkonsuln, Konsuln und Vizekonsuln
Quellangaben und Verweise.
Aus: Staatshandbuch.
Quelle: