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Ministerium des Innern.

Ministerium des Innern in Dresden 1908

Sitz: Arnimstraße / Königin-Carola-Platz 2, Dresden.


Übergeordnete Behörden.

König →
Gesamtministerium →


Verantwortlicher und Leitung der Behörde.

Staatsminister des Innern, Direktorialregistrande.


Untergeordnete Behörden.

→ Kreishauptmannschaften
→ Amtshauptmannschaften
→ Kreisstände der Erblande und Provinzialstände der Oberlausitz
→ Akademie der bildenden Künste
→ Höhere Lehranstalten
→ Stenographisches Landesamt
→ Landes-Wetterwarte
→ Landes-Versicherungsamt
→ Bürgermeister
→ Polizeidirektion
→ Hauptmeldeamt
→ Landeskriminalpolizei und Landgendarmerie
→ Hygienische Untersuchungsanstalten
→ Polikliniken
→ Statistisches Landesamt
→ Landeskulturrat
→ Obereichungsamt
→ Gewerbeinspektionen
→ Heil- und Pfleganstalten
→ Erziehungsanstalten, Strafanstalten

Wirkungskreis des Ministeriums des Innern.

Das Ministerium besteht in vier Abteilungen, die folgende Gebiete umfassen:

  • Abteilung 1.
    Allgemeine Organisations-,Verfassungs- und Etatsachen, Personalsachen, Baulichkeiten des Ministeriums, sowie der Kreis- und Amtshauptmannschaften, Angelegenheiten der Kunst, der Kunstakademie, des Stenographischen Landesamtes, der Landeswetterwarte und der Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler, Bergsachen, Wege-, Wasser- und Strompolizei-, Schiffahrts- und Kanalangelegenheiten, Enteignungssachen, Feuerpolizei und Brandversicherung, Reichsversicherung und Landesversicherung Sachsen, Personenstandsangelegenheiten, Staatsangehörigkeitssachen etc.
  • Abteilung 2.
    Gemeindeangelegenheiten, allgemeine Polizei und insbesondere Sicherheits-, Sitten-, Presse-, Medizinal- und Veterinär-, sowie Baupolizei.
  • Abteilung 3.
    Land- und Forstwirtschaftsangelegenheiten, Weinbau, Handel und Gewerbe im Allgemeinen, Gewerbe- und Gesindepolizei, Arbeiterschutz, Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, Arbeits- und Rechtsauskunftsvermittelung, Ausstellungen, Gewerbeförderung, Sparkassenangelegenheit etc.
  • Abteilung 4.
    Angelegenheiten der Landes-, Heil- und Pfleganstalten für Geisteskranke und für Epileptische, der Landes-Erziehungsanstalten für Blinde und Schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder, der Landes- Straf- und Korrektionsanstalten etc.

Personal im Justizministerium.

  • Staatsminister
  • Ministerialdirektoren
  • Räte
  • Hilfsarbeiter-Ministerium
  • Kanzleiangestellte
  • Verantwortliche für Adelssachen
  • Verantwortliche für die Erhaltung der Kunstdenkmäler

Quellangaben und Verweise.
Aus: Staatshandbuch.
Quelle: