Fürstentum Schaumburg-Lippe 1807 bis heute.
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Er liegt zwischen 51°53´–52°30´ nördliche Breite und 8°59´–9°20´ östliche Länge, wird von dem Preußischen (vormals Hessischen) Teile der Grafschaft Schaumburg, den Preußischen Regierungsbezirken Hannover und Minden begrenzt und besteht aus dem westlichen Teil der ehemaligen Grafschaft Schaumburg. Außerdem besitzt der Fürst zu Schaumburg-Lippe das paragiale Oberamt Blomberg unter Hoheit des Fürsten von Lippe (Detmold). Das Fürstentum liegt am nördlichsten Zweige des Wesergebirges und besteht zum größeren Teil aus Tiefland, zum kleineren Teil aus wellenförmigen Hügelland. Im Südosten liegt die bewaldete und kohlenreiche Kette des Bückebergs (332 m), im Norden das Steinhuder Meer. Mineralquellen sind bei Stadthagen und Eilsen. Die Hauptstadt ist Bückeburg (Fürstliche Residenz). Die Größe des Fürstentums Schaumburg-Lippe beträgt 340,29 km² (6,2 Quadratmeilen).
Das Wappen des Fürstentums Schaumburg-Lippe ist geviert und zeigt in 1 und 4 in Silber eine rote Rose mit grünen Kelchblättern (Lippe), in 2 und 3 in Rot eine auf einem achtstrahligen goldenen Stern sitzende Schwalbe (Schwalenberg). Der in diesem Schild ausgelegte Herzschild enthält in Rot einen ausgezackten silbernen Schildbeschlag (Schaumburg); Schildhalter sind zwei weißgekleidete Engel mit Palmenzweigen. Die Landesfarben des Fürstentums Schaumburg-Lippe sind Weiß, Rot und Blau.
Die Hymne des Fürstentums Schaumburg-Lippe lautet: „Heil unserm Fürsten, Heil!“
Abgeordnete im Reichstag 1. Stimmen in Bundesrat 1.
Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Fürstentum Schaumburg-Lippe. Ab 1. Juli 1867 übernahm die Preußische Post den Postdienst. Das gesamte Preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u. a., dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.
Währungen und Münzen:
- bis 1875: 1 Taler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennig,
- ab 1875: 1 Mark = 100 Pfennig.
Das Fürstentum Schaumburg-Lippe gehört zum Ersatzbezirk des VII. Armeekorps, 26. Brigade; in Bückeburg ist das Jägerbataillon Nr. 7 stationiert. Schaumburg-Lippe hat eine Militär-Konvention mit Preußen geschlossen.
Wirtschaft.
Das Fürstentum steht unter Preußischer Zollverwaltung. Auf je 1000 Einwohner kommen 222 Gewerbetreibende. Steinkohlenproduktion im Jahr 1878: 1.676.269 Zentner. Entwickelte Forstwirtschaft, im Jahr 1900 bestehen 6899 Hektar Wald mit prächtigen Eichen- und Buchenbeständen. 93 Prozent der ganzen Waldfläche gehören der Landesherrschaft. Die Landwirtschaft deckt nicht nur den Bedarf der Bevölkerung, sondern liefert auch verschiedene Artikel zur Ausfuhr. Viehbestand (1878): 2866 Pferde, 10.365 Rinder, 6963 Schafe, 9083 Schweine und 4145 Ziegen.
Fürsten zu Schaumburg-Lippe 1807 bis heute:
Regierendes Fürstenhaus: Lippe, Stammvater Graf Philipp (1601 – 1681)
Der Fürst ist im Besitz der ungeteilten Staatsgewalt. Er bekennt sich zur Reformierten Kirche und wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr volljährig.
Nach langwierigen Streitigkeiten mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel und dem Grafen von Lippe behauptete sich Philipp Ernst gegen Abtretung des Amtes Schieder im Besitz von Schaumburg-Bückeburg und nannte sich nun Graf von Schaumburg-Lippe-Bückeburg. Nach seinem Tod, am 13. Februar 1787, folgte sein Sohn Georg Wilhelm, erst unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Prinzessin Juliane von Hessen-Philippsthal und des Grafen Johann Ludwig von Wallmoden-Gimborn, bis er am 18. April 1807 selbst die Regierung übernahm. Er trat noch in demselben Jahr dem Rheinbund bei, nahm darauf den Fürstentitel an und gab am 15. Januar 1816 dem Land eine ständische Verfassung. 1837 schloss sich Schaumburg-Lippe dem Braunschweigisch-Oldenburgischen Zoll- und Steuerverband an. Am 25. September 1851 trat es dem zwischen Preußen und Hannover vereinbarten Vertrag über Vereinigung des Zoll- und des Steuervereins und infolgedessen am 1. Januar 1854 dem Zollverein bei. 1848, während der bürgerlichen Revolution, fanden auch hier, doch nur kurze Zeit, Veränderungen statt; dem sich kundgebenden Verlangen, dass die (fürstlichen) Domänen für Staatsgut erklärt würden, trat der Fürst mit Entschiedenheit entgegen. Zwar ließ er sich zur Vereinbarung eines neuen Wahlgesetzes und eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Regierung bewegen, lenkte aber 1849 in reaktionäre Bahnen ein und gab weder eine neue Verfassung noch setzte er die alte wieder in Kraft. Nach dem Tod Georg Wilhelms, am 21. November 1860, folgte sein Sohn, Fürst Adolf Georg, geboren am 1. August 1817. Schaumburg-Lippe stimmte am 14. Juni 1866 mit der 16. Kurie für die von Österreich beantragte Mobilisierung gegen Preußen und sandte sein Kontingent dem Bundesbefehl gemäß nach Mainz (Deutscher Krieg), trat aber am 18. August dem Norddeutschen Bund bei und wurde so 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Eine Militärkonvention wurde am 1. Oktober 1867 mit Preußen geschlossen. Nach längeren Verhandlungen wurde am 17. November 1868 eine neue ständische Verfassung mit der Landesversammlung vereinbart und damit der langjährige Konflikt beendet.
Regenten.
- 18.04.1807 – 21.11.1860 Georg Wilhelm Fürst zu Schaumburg-Lippe, 20.12.1784 (Bückeburg) – 21.11.1860 (Bückeburg), 1816 Hochzeit mit Ida Karoline Luise zu Waldeck-Pyrmont (1796 – 1869).
- 21.11.1860 – 08.05.1893 Adolf Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, 01.08.1817 (Bückeburg) – 08.05.1893 (Bückeburg), 1844 Hochzeit mit Hermine zu Waldeck-Pyrmont (1827-1910).
- 08.05.1893 – 29.04.1911 Stephan Albrecht Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, 10.10.1846 (Bückeburg) – 29.04.1911 (Bückeburg), 1882 Hochzeit mit Marie Anna von Sachsen-Altenburg (1864 – 1918).
- 29.04.1911 – 15.11.1936 Adolf II. Bernhard Moritz Ernst Waldemar Fürst zu Schaumburg-Lippe, 23.02.1883 (Stadthagen) – 26.03.1936 (Zombango, Mexiko – gemeinsam mit seiner Frau bei einem Flugzeugunglücksfall), 1920 Hochzeit mit Ellen Bischoff-Korthaus (1894 – 1936).
- 1936 – 1962 Wolrad zu Schaumburg-Lippe.
- 1962 – 2003 Philipp Ernst zu Schaumburg-Lippe.
- 2003 bis heute Alexander Fürst zu Schaumburg-Lipp
Landtag des Fürstentums Schaumburg-Lippe.
Der Landtag hat 14 Mitglieder und wird in allgemeinen direkten Wahlen nach der Verfassung vom 17.11.1868 gewählt. Es wird jährlich ein Landtag gehalten. Die Landstände bestehen aus zwei durch landesherrliches Vertrauen für die jeweilige Legislaturperiode berufenen Vertretern des Domanialgrundbesitzes, einem gewählten Vertreter der Ritterschaft, einem von den Predigern des Landes gewählten Vertreter, einem von den eine amtliche Stellung einnehmenden Juristen, Medizinern, studierten Lehrern (einschließlich der zur Praxis zugelassenen Anwälte, Ärzten und examinierten Privatlehrern) gewählten Vertreter, drei gewählten Vertretern der Städte und sieben gewählten Vertretern der Ämter.
Gerichtsorganisation.
Für die Rechtspflege im Fürstentum Schaumburg-Lippe besteht ein Landgericht in Bückeburg mit zwei Amtsgerichten zu Bückeburg und Stadthagen. Die oberste Instanz bildet das gemeinschaftliche Oberlandesgericht zu Oldenburg im Großherzogtum Oldenburg.
Staatsminister des Fürstentums Schaumburg-Lippe.
Oberste Staatsbehörde für die gesamte innere Landesverwaltung und für die auswärtigen Angelegenheiten ist die fürstliche Landesregierung zu Bückeburg.
Administrative Gliederung des Fürstentums Schaumburg-Lippe.
Die Bevölkerung des Fürstentums Schaumburg-Lippe wohnt in 2 Städten (Bückeburg und Stadthagen), 2 Flecken und 88 Ortschaften. Bis 1899 gliederte sich der Staat in die Ämter Bückeburg-Arensburg, Stadthagen und Hagenburg. Danach erfolgte die Einteilung in die zwei Städte Bückeburg und Stadthagen und zwei Landkreise Bückeburg und Stadthagen.
Zum Fürstentum Schaumburg-Lippe gehören die Städte und Gemeinden:
- Stadt Bückeburg, Stadt Stadthagen,
- die Gemeinden Achum, Ahnsen-Neumühlen-Widdensen, Altenhagen, Beeke, Berenbusch-Nordholz, Bergdorf-Harrl, Bergkirchen, Buchholz, Cammer, Eilsen, Enzen, Evesen, Frille, Gelldorf, Großenheidorn, Habichhorst-Blyinghausen, Hagenburg, Hackshorst, Heeßen, Helpsen, Hespe-Hiddensen, Heuerßen, Hevesen, Hobbensen, Hülshagen, Jetenburg, Kirchhorsten, Kobbensen, Krebshagen, Kuckshagen, Langenbruch-Hörkamp, Lauenhagen, Levesen, Lindhorst, Lüdersfeld, Luhden-Schermbeck, Meerbeck, Meinsen, Müsingen, Niedernwöhren, Nienbrügge-Niedernholz, Nienstädt, Nordsehl, Obernwöhren-Habrichhausen, Petzen, Pollhagen, Probsthagen, Reinsen-Remeringhausen, Röcke, Rösehöfe, Rusbend, Scheie, Schierneichen, Schmalenbruch-Windhorn, Seggebruch, Selliendorf-Knatensen, Steinbergen, Steinhude, Stemmen, Südhorsten, Sülbeck, Tallensen-Echtorf, Vehlen, Volksdorf, Vornhagen, Warber, Wendthagen, Wiedenbrügge, Wölpinghausen und die Gutsbezirke Arensburg, Baum, Brandenburg-Gallhof, Brandshof-Bruchhof, Harrl-Eilsen, Höckersau-Sandfurth, Landwehr, Lohhof, Maschvorwerk-Fasanenhof, Probsthagen-Lüdersfeld, Spießingshol.