Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt 1697 bis heute.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gehört zu den Thüringischen Staaten und ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Dessen Gebiet besteht aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der Preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft. Die Oberherrschaft umfasst das Hauptland, die Amtsgerichtsbezirke Rudolstadt, Stadtilm, Königsee, Oberweißbach, ferner den von diesem durch fremdes Gebiet getrennten Gerichtsbezirk Leutenberg und vier kleine Parzellen, während die Unterherrschaft aus den Amtsgerichtsbezirken Schlotheim und Frankenhausen besteht. Beide Landesteile sind gebirgig. In der Oberherrschaft, die mit ihrem südlichen Teil im Thüringer Wald, mit ihrem nördlichen im Thüringischen Hügelland liegt, sind die höchsten Punkte der Großfarmdenkopf (872 m) und der Wurzelberg (828 m). Der Unterherrschaft gehört der Kyffhäuser (466 m) an. Der Hauptfluss der Oberherrschaft ist die Saale, die als wichtigste Nebenflüsse die Loquitz mit der Sormitz und die Schwarza aufnimmt. Das Amt Stadtilm wird von der Ilm durchflossen. Den Südwesten der Unterherrschaft durchfließt die Wipper. Von Badeorten sind Frankenhausen (Solbad), Schwarzburg und Blankenburg (klimatische Kurorte) zu nennen.
Das Wappen von Schwarzburg-Rudolstadt ist dem von Schwarzburg-Sondershausen fast gleich, nur führt Schwarzburg-Rudolstadt einen silbernen Schildfuß, während Schwarzburg-Sondershausen denselben in Gold besitzt; das kleine zeigt den alten Deutschen Reichsadler in Gold, belegt mit einem Herzschildchen, in dem in Gold eine Fürstenkrone erscheint (Kaiserliches Gnadenwappen anlässlich der Fürstenstandserhebung; Schwarzburg-Sondershausen führt einen Fürstenhut). Unter dem Goldfeld ist in einem Schildfuß die rote Gabel und der Kamm von Leutenberg und des Reichserbstallmeisteramtes angebracht. Das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Stammwappen von Schwarzburg (goldener gekrönter Löwe in Blau) und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem fahnetragenden wilden Mann und einem wilden Weibe gehalten.
Die Landesfarben des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt sind Blau und Weiß (Kokarde: Blau, Silber, Blau).
Bundesrat:
1 Stimme.
Reichstag:
1 Abgeordneter.
Haupt- und Residenzstadt des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt:
Rudolstadt – 12.500 Einwohner (1905).
Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Ab 1. Juli 1867 übernahm die Preußische Post den Postdienst. Das gesamte Preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u. a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt gehört zum Ersatzbezirk des IV. Armeekorps. Die Schwarzburg-Rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den Reußischen und Altenburgischen zum 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Garnisonsstadt ist: Rudolstadt – Infanterie 96,3.
Währungen und Münzen:
Obwohl das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt eins der kleinsten deutschen Länder ist, besitzt es bis 1875 zwei Währungen. Im nördlichen Landesteil, dem Landratsamt Frankenhausen die Taler-, in den südlichen Landesteilen, den Landratsämtern Rudolstadt und Königsee, die Guldenwährung.
- Im Landratsamt Frankenhausen bis 1875: 1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennige,
- In den Landratsämtern Rudolstadt und Königsee bis 1875: 1 Gulden = 60 Kreuzer = 240 Pfennige,
- Ab 1875: 1 Mark = 100 Pfennig.
Wirtschaft:
Rudolstadt (Porzellanmanufakturen, Arzneimitteln und Spielzeug), Land und Holzwirtschaft. Lehranstalt in Keilhau.
Historisches.
Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem thüringischen Grafen (Günther) ab, der von Bonifazius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt 1169 den Titel „Graf von Käfernburg“ hinzu. Sein erster Sohn Heinrich IV. (gestorben um 1230) begründet 1196 die Linie Schwarzburg, sein zweiter Sohn Günther V. († 1220) die Linie von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen.
Eine neue, den fürstlichen Interessen günstige Verfassung des Fürstentums kam erst am 21. März 1854 zustande und mit Zustimmung des Landtags wurden viele 1848 erlassene fortschrittliche Gesetze wieder aufgehoben. Nachdem die Regierung am 14. Juni 1866 (Deutscher Krieg) gegen den Österreichischen Antrag der Mobilmachung der Bundesarmeekorps gegen Preußen stimmte, trat sie auf Grund des Vertrags vom 18. August 1866 dem Norddeutschen Bund bei. Die Schwarzburg-Rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den Reußischen (Gera und Greiz) und Altenburgischen zum 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Am 28. Juni 1867 starb Fürst Günther und es folgte ihm, da er nur Nachkommen aus morganatischer (nicht standesgemäßer) Verbindung hinterließ, sein Bruder Fürst Albert, diesem am 26. November 1869 sein Sohn Georg. Durch Verweigerung der Erhöhung der Steuern erreichte der Landtag am 16. November 1870 die Bewilligung eines freiheitlichen Wahlgesetzes. Am 18. Januar 1871 wurde Schwarzburg-Rudolstadt ein Bundesstaat des Deutschen Reichs.
Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt 1700 bis heute.
Regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Gundar von Keverenburg (um 700), Stammvater Graf Albrecht VII. († 1605).
- 1662 – 1710 Fürst Albrecht Anton (1641 – 1710).
- 1710 – 1718 Fürst Ludwig Friedrich I. (1667 – 1718).
- 1718 – 1744 Fürst Friedrich Anton (1692 – 1744).
- 1744 – 1767 Fürst Johann Friedrich (1721 – 1767).
- 1767 – 1790 Fürst Ludwig Günther II. 1708 – 1790.
- 1790 – 1793 Fürst Friedrich Carl (1736 – 1793).
- 1793 – 1807 Fürst Ludwig Friedrich II. (1767 – 1807).
- 1807 – 1867 Fürst Friedrich Günther (1793 – 1867) – 1807 – 1814 vormundschaftlich von Caroline Luise von Hessen-Homburg (1771 – 1854).
- 1867 – 1869 Fürst Albert (1798 – 1869).
- 1869 – 1890 Fürst Georg Albert (1838 – 1890).
- 1890 – 1925 Fürst Günther Victor (1852 – 1925).
- 1925 – 1926 Prinz Günther Sizzo von Leutenberg.
- 1926 – 1971 Friedrich Günther von Schwarzburg.
Nach dem Tod von Friedrich Günther von Schwarzburg 1971, erlosch der Mannesstamm des Hauses Schwarzburg. Er war unverheiratet und blieb kinderlos. Er sorgte 1969 für eine Adoption, damit der Name weiter existiert etc.
Landesparlament des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.
Das Fürstentum besitzt eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 und dem Gesetz vom 16. November 1870 beruht. Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den höchstbesteuerten, 12 von den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert drei Jahre; im Fall einer Auflösung muss die Einberufung des neuen Landtags binnen sechs Monaten erfolgen. Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt ist, durch einen ständigen Ausschuss vertreten. Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom 7. Februar 1868 neu organisiert worden. Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, an dessen Spitze ein dem Landtag verantwortlicher Minister steht, und dem mehrere dem Landtag gleichfalls verantwortliche Abteilungsvorstände beigeordnet sind. Unmittelbar dem Ministerium unterstehen die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen.
Gerichtsorganisation (1881).
Für Thüringen besteht ein gemeinsames Oberlandesgericht in Jena. Dieses umfasst auch die Preußischen Kreise Schleusingen, Schmalkalden und Ziegenrück. Außer Meiningischen und Preußischen Amtsgerichten gehören zu dem Landgericht in Rudolstadt die 7 Amtsgerichte des Fürstentums: Frankenhausen, Königssee, Leutenberg, Oberweißbach, Rudolstadt, Schlotheim und Stadtilm.
Administrative Gliederung des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt.
Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, bestehend aus 8 Städten und 155 Landgemeinden, gliedert sich in eine:
- Oberherrschaft, bestehend aus den Bezirken Rudolstadt, Königsee und den Parzellen Angelrode, Elxleben, Österode, Heberndorf, Weisbach und in eine
- Unterherrschaft, bestehend aus den 3 Städten Frankenhausen, Straußberg und Schlotheim. Landratsämter bestehen in Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen.
Oberherrschaft Landratsamt Rudolstadt mit 95 Gemeinden, einer Fläche von 464 km² und 42 839 Einwohnern (Jahr 1900): Rudolstadt, Angelroda, Arnsbach, Blankenburg, Böhlscheiben, Braunsdorf, Breternitz, Bucha, Bücheloh, Burglemnitz, Burkersdorf, Cordobang, Cottendorf, Cumbach, Dittersdorf, Dittrichshütte, Döhlen, Döllstedt, Dorfilm, Dörnfeld, Ehrenstein, Eichfeld, Eichicht, Ellichleben, Elxleben, Eschdorf, Eyba, Fischersdorf, Fröbitz, Geilsdorf, Geitersdorf, Gleima, Gösselborn, Gräfinau, Griesheim, Großgölitz, Großhettstedt, Großliebringen, Hammersfeld, Heberndorf, Hengelbach, Herschdorf bei Leutenberg, Hirzbach, Hockeroda, Hockerodaer Hammer, Hohenwarte, Keilhau, Kirchhasel, Kleingeschwenda, Kleingölitz, Kleinhettstedt, Kleinliebringen, Knobelsdorf, Könitz, Laasen, Landsendorf, Leutenberg, Leutnitz, Lichstedt, Löhma, Milbitz, Mörla, Munschwitz, Nahwinden, Oberilm, Oberwirbach, Oesteröda, Paulinzella, Pflanzwirbach, Preßwitz, Quittelsdorf, Reschwitz, Roda, Rosenthal, Schaala, Schwarza, Schweinbach, Singen, Solsdorf, Stadtilm, Steinsdorf, Tauschwitz, Teichel, Teichröda, Teichweiden, Thälendorf, Unterloquitz, Unterwirbach, Volkstedt, Watzdorf, Weißbach (nur teilweise Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, der andere Teil gehört zum Fürstentum Reuß jüngerer Linie), Weitisberga (nur teilweise Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, der andere Teil gehört zum Fürstentum Reuß jüngerer Linie), Wüllersleben, Zeigerheim.
Oberherrschaft Landratsamt Königsee mit 52 Gemeinden, einer Fläche von 269 km² und 31 862 Einwohnern (Jahr 1900): Königsee, Allendorf, Allersdorf, Alsbach, Aschau, Barigau, Bechstedt, Blumenau, Böhlen, Cursdorf, Deesbach, Dörnfeld, Döschnitz, Dröbischau, Egelsdorf, Friedersdorf, Geiersthal, Glasbach, Goldisthal, Herschdorf bei Königsee, Horba, Katzhütte, Leibis, Lichta, Lichte, Lichtenhain, Mankenbach, Mellenbach, Meura, Meuselbach, Milbitz, Neuhaus am Rennweg, Oberhain, Oberhammer, Oberköditz, Oberschöbling, Oberweißbach, Obstfelderschmiede, Quelitz, Rohrbach, Rottenbach, Scheibe, Schmalenbuche, Schwarzburg, Sitzendorf, Storchsdorf, Unterhain, Unterköditz, Unterschöbling, Unterweißbach, Wildenspring, Wittgendorf.
Unterherrschaft Landratsamt Frankenhausen mit 16 Gemeinden, einer Fläche von 208 km² und 18 357 Einwohnern (Jahr 1900): Frankenhausen, Borxleben, Esperstedt, Göllingen, Günseroda, Ichstedt, Immenroda, Mehrstedt, Ringleben, Rottleben, Schlotheim, Seega, Seehausen, Straußberg, Thalleben, Udersleben.