Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen 1697 bis heute.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gehört zu den Thüringischen Staaten und ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Dessen Gebiet besteht aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der Preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft. Letztere bildet ein zusammenhängendes Ganze und umfasst die beiden Verwaltungsbezirke Sondershausen und Ebeleben. Die Oberherrschaft setzt sich aus den beiden Verwaltungsbezirken Arnstadt und Gehren, die durch fremdes Gebiet voneinander getrennt sind, und drei kleinen Parzellen zusammen. Der nördliche Teil der Oberherrschaft (Arnstadt) ist Thüringisches Hügelland, der südliche (Amt-Gehren) wird vom Thüringer Wald durchzogen.
An Flüssen sind hier die Helbe und Wipper mit der Bebra zu bemerken, die in die Unstrut münden. In der Oberherrschaft ist die Gera mit der Spring und Wipfra der bedeutendste Fluss. Eine Saline befindet sich in Arnshall und Arnstadt ist als Solbad in Aufnahme gekommen.
Das Wappen von Schwarzburg-Sondershausen ist dem von Schwarzburg-Rudolstadt fast gleich, nur führt Schwarzburg-Rudolstadt einen silbernen Schildfuß, während Schwarzburg-Sondershausen denselben in Gold besitzt; das kleine zeigt den alten Deutschen Reichsadler in Gold, belegt mit einem Herzschildchen, in dem in Gold ein Fürstenhut erscheint (Kaiserliches Gnadenwappen anlässlich der Fürstenstandserhebung; Schwarzburg-Rudolstadt führt eine Fürstenkrone). Unter dem Goldfeld ist in einem Schildfuß die rote Gabel und der Kamm von Leutenberg und des Reichserbstallmeisteramtes angebracht. Das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Stammwappen von Schwarzburg (goldener gekrönter Löwe in Blau) und wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem fahnetragenden wilden Mann und einem wilden Weibe gehalten.
Die Landesfarben des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen sind Blau und Weiß (Kokarde: Blau, Silber, Blau).
Bundesrat: 1 Stimme.
Reichstag: 1 Abgeordneter.
Hauptstadt des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen:
Sondershausen – 7.383 Einwohner (1905).
Gemäß der Aufstellung der Generalverordnung vom 30. Dezember 1861 besorgte die Thurn und Taxissche Post auf Grund von Beschlüssen des Wiener Kongresses (1815) den Postdienst bis zum 30. Juni 1867 im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Ab 1. Juli 1867 übernahm die Preußische Post den Postdienst. Das gesamte Preußische Postwesen ging am 1. Januar 1868 auf den Norddeutschen Bund (Norddeutscher Postbezirk) über. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u. a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gehört zum Ersatzbezirk des IV. Armeekorps. Die Schwarzburg-Rudolstädtischen Truppen wurden vom 1. Oktober 1867 an mit den Reußischen und Altenburgischen zum 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 vereinigt. Garnisonsstadt ist:
Sondershausen – Infanterie 71,1 und Landwehr 71,2. Angaben 1881.
Wirtschaft:
Bergbau, mehrere Kalibergwerke, Textilwaren, Steingut- und Porzellanindustrie.
Währungen und Münzen:
- vor 1875: 1 Taler = 30 Groschen = 360 Pfennige,
- ab 1875: 1 Mark = 100 Pfennig.
Das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg leitet sich von einem Thüringischen Grafen (Günther) ab, der von Bonifazius zum Christentum bekehrt wurde. Um 1118 erscheint ein Graf Sizzo IV., der sich nach der Schwarzburg benennt; Günther III. fügt 1169 den Titel „Graf von Käfernburg“ hinzu. Sein erster Sohn Heinrich IV. (gestorben um 1230) begründet 1196 die Linie Schwarzburg, sein zweiter Sohn Günther V. (gestorben 1220) die Linie von Käfernburg. Diese starb 1385 aus, worauf ihre Besitzungen an Thüringen fielen. Von der Schwarzburgischen Linie zweigte sich 1275 mit Heinrich VII. die ältere Blankenburgische Linie ab. Günther X. von Schwarzburg erwarb 1306 Arnstadt, Ilmenau, Wachsenburg und Schwarzwald.
Am 14. Juni 1866 (Deutscher Krieg) stimmte Schwarzburg-Sondershausen mit der 15. Kurie gegen den von Österreich beim Bundestag eingebrachten Antrag auf Mobilmachung der Bundesarmeekorps gegen Preußen, trat dem Bündnisvertrag vom 18. August 1866 bei und erhielt im Rate des neuen Norddeutschen Bundes eine Stimme. Am 1. Oktober 1867 ging sodann die Militärhoheit in Schwarzburg-Sondershausen vertragsmäßig an Preußen über. Seit dem 18. Januar 1871 ist Schwarzburg-Sondershausen ein Bundesstaat des Deutschen Reichs. Infolge eines Augenleidens verzichtete Fürst Günther Friedrich Karl am 17. Juli 1880 auf die Regierung und hatte den Erbprinzen Carl Günther zum Nachfolger. Da 1909 die Linie Schwarzburg-Sondershausen mit dem Tod von Fürst Carl Günther ausstarb, regierte Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1697 – 1909.
Regierendes Fürstenhaus: Ahnherr Gundar von Keverenburg (um 700), Stammvater Graf Johann Günther.
Die fürstliche Familie bekennt sich zur Evangelisch-Lutherischen Kirche.
Die Linie Schwarzburg-Sondershausen ist 1909 ausgestorben und Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt regierte das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen in Personalunion.
- 1681 – 1720 Fürst Christian Wilhelm (1647 – 1721).
- 1720 – 1740 Fürst Günther I. (1678 – 1740).
- 1740 – 1758 Fürst Heinrich (1689 – 1758).
- 1758 – 1794 Fürst Christian Günther (1736 – 1794).
- 1794 – 1835 Fürst Günther Friedrich Carl I. (1760 – 1837).
- 1835 – 1880 Fürst Günther Friedrich Carl II. (1801 – 1889).
- 1880 – 1909 Fürst Karl Günther (1830 – 1909).
- 1909 – 1925 Fürst Günther Victor in Personalunion mit Schwarzburg-Rudolstadt (1852 – 1925).
- 1925 – 1926 Prinz Günther Sizzo von Leutenberg.
- 1926 – 1971 Friedrich Günther von Schwarzburg.
Nach dem Tod von Friedrich Günther von Schwarzburg 1971, erlosch der Mannesstamm des Hauses Schwarzburg. Er war unverheiratet und blieb kinderlos. Er sorgte 1969 für eine Adoption, damit der Name weiter existiert etc.
Landtag des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen ist eine erblich konstitutionelle Monarchie. Das Verfassungsgesetz datiert vom 8. Juli 1857, hat jedoch später Veränderungen erfahren.
Der Landtag besteht aus 18 Mitgliedern, hiervon werden:
- 6 Abgeordnete vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt,
- 6 Abgeordnete von den Höchstbesteuerten auf 4 Jahre gewählt,
- 6 Abgeordnete gehen durch allgemeine, indirekte Wahlen hervor, ebenfalls auf 4 Jahre.
Gerichtsorganisation.
Infolge des mit Preußen abgeschlossenen Staatsvertrages vom 7. Oktober 1878 fungieren als Oberlandesgericht zu Naumburg und als Landgericht das gemeinschaftliche Landgericht zu Erfurt mit den 5 Amtsgerichten des Fürstentums:
- Amtsgericht Arnstadt
- Amtsgericht Ebeleben
- Amtsgericht Gehren
- Amtsgericht Greußen
- Amtsgericht Sondershausen
Staatsminister des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.
Oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Ministerium in Sondershausen. Dieses besteht aus den 5 Abteilungen:
- für die Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses, die auswärtigen Beziehungen und Militärsachen
- für die innere Verwaltung
- für die Finanzen
- für Kirchen- und Schulsachen
- für die Justiz
Dem Ganzen ist ein Staatsminister vorgesetzt. Die unteren Verwaltungsbehörden sind die Landräte der drei Verwaltungsbezirke Sondershausen, Arnstadt und Gehren.
Administrative Gliederung des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen.
Das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen gliedert sich in eine:
- Oberherrschaft, bestehend aus den Bezirken Arnstadt und Gehren sowie den Enklaven Rocksdorf und Geschwenda und in eine …
- Unterherrschaft, mit den Bezirken Sonderhausen und Ebeleben
- Landratsämter bestehen in Sonderhausen, Ebeleben, Arnstadt und Gehren.
- Größte Stadt ist Arnstadt mit 17.841 (Jahr 1900) Einwohnern.
Oberherrschaft Verwaltungsbezirk Arnstadt mit 26 Gemeinden, einer Fläche von 171 km² und 24.106 Einwohnern (Jahr 1900): Alkersleben, Angelhausen-Oberndorf, Arnstadt, Behringen, Branchewinda, Dannheim, Dornheim, Dosdorf, Elleben, Espenfeld, Ettischleben, Geschwenda, Görbitzhausen, Hausen, Kleinbreitenbach, Marlishausen, Niederwillingen, Oberwillingen, Plaue, Reinsfeld, Rockhausen, Roda, Rudisleben, Siegelbach, Witzleben, Wülfershausen.
Oberherrschaft Verwaltungsbezirk Gehren mit 17 Gemeinden, einer Fläche von 171 km² und 17.417 Einwohnern (Jahr 1900): Altenfeld, Angstedt, Garsitz, Gehren, Gillersdorf, Großbreitenbach, Jesuborn, Langewiesen, Masserberg, Möhrenbach, Neustadt am Rennsteig (nur teilweise zum Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, der andere Teil gehört zum Herzogtum Sachsen-Meiningen), Oehrenstock, Oelze, Pennewitz, Schwarzmühle, Willmersdorf, Wümbach.
Unterherrschaft Verwaltungsbezirk Ebeleben mit 26 Gemeinden, einer Fläche von 253 km² und 14.410 Einwohnern (Jahr 1900): Abtsbessingen, Almenhausen, Bellstedt, Billeben, Ebeleben, Großbrüchter, Großenehrich, Großmehlra, Gundersleben, Himmelsberg, Hohenebra, Holzsußra, Holzthalleben, Keula, Kleinbrüchter, Rockensußra, Rockstedt, Rohnstedt, Schernberg, Thalebra, Thüringenhausen, Toba, Urbach, Wenigenehrich, Wiedermuth, Wolferschwenda.
Unterherrschaft Verwaltungsbezirk Sondershausen mit 24 Gemeinden, einer Fläche von 266 km² und 24.965 Einwohnern (Jahr 1900): Sondershausen, Badra, Bebra, Bendeleben, Berka, Bliederstedt, Clingen, Feldengel, Greußen, Großfurra, Hachelbich, Holzengel, Jecha, Jechaburg, Kirchengel, Niederbösa, Niederspier, Oberspier, Otterstedt, Stockhausen, Trebra, Wasserthalleben, Westerengel, Westgreußen.