Wenn es eine Verfassung ist, muß es auch als Verfassung betitelt sein. Carlo Schmid sagte in seiner Rede im Parlamentarischen Rat, als er das Grundgesetz für einen Teil Deutschlands, nämlich ein Verwaltungskonstrukt, ausarbeiten sollte: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder eines Teiles zu machen“. Es ist demnach auch keine Verfassung. Im übrigen weist der Artikel 146 des Grundgesetzes selbst auf eine Verfassung hin. Dieser Artikel besagt, daß das Grundgesetz außer Kraft tritt, wenn die Deutschen eine Verfassung beschlossen haben. Es ist interessant, daß im Zusammenhang mit Artikel 146 das deutsche Volk kleingeschrieben wird, wo hingegen es an anderen Stellen im Grundgesetz mit großen Lettern zu lesen ist, also groß geschrieben wird.
Welcher Schluß kann daraus gezogen werden? „deutsches Volk“ und „Deutsches Volk“ scheinen nicht dasselbe zu sein. Es werden also unterschiedliche deutsche Völker genannt: im Artikel 146 „deutsches Volk“ (kleingeschrieben), in der Präambel und im Artikel 1 „Deutsches Volk“ (großgeschrieben). Was bedeutet das? Es handelt sich um verschiedene Völker, so wie in Artikel 116 auch unterschiedliche Deutsche angesprochen werden, also Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und Deutsche gemäß anderer gesetzlicher Regelungen.