Wenn der Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag wäre, müßte er auch Friedensvertrag heißen. Da das Deutsche Reich mit 52 Staaten im Krieg war, kann es auch nicht 2 plus 4 heißen, sondern 1 plus 52. Mit wem waren die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im Krieg, sodaß ein Friedensvertrag geschlossen werden muß? Für das Deutsche Reich kann man diesen anscheinend nicht abschließen. In dem hoch interessanten Bundeskanzleramtsprotokoll ist vermerkt, daß die Bundesregierung seinerzeit gegenüber den polnischen Vertretern erklärt hatte, daß eine Friedensregelung gar nicht beabsichtigt sei. Ein Friedensvertrag − ein „peace treaty“, − ist ein feststehender völkerrechtlicher Begriff. Die Überschrift zu dem Vertrag müßte demnach „peace treaty“ lauten. Da dies nicht so ist, ist es nur ein Vertrag zur endgültigen Regelung von Fragen in Bezug auf Deutschland.
Auf Deutschland. Was hat man damit gemeint? In dem Zwei-plus-Vier-Vertrag finden sich verschiedene Definitionen von Deutschland. Einmal heißt es das wiedervereinigte Deutschland, an anderer Stelle dann Deutschland als Ganzes oder Deutsches Reich. Wir wissen, wie Verwässerungspolitik funktioniert und fördern das, indem wir selber die falschen Begrifflichkeiten verwenden. Es wird auch nicht erwähnt, ob der sog. Erste oder der Zweite Weltkrieg in Betracht gezogen wird in diesem neuen Vertrag. Die kriegsführende Partei wird also nicht erwähnt. Da kann sich jeder einmal fragen, welche Bedeutung dieser Vertrag eigentlich hat.