Nein, wir sind verfassungsmäßige Deutsche, wie gesetzlich im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 definiert.
Reichsbürger ist in der Gegenwart ein weitestgehend undefinierter Begriff und wird gerne als „Kampfbegriff“ benutzt. Bismarcks Erben veröffentlichten zu diesem Thema einen Artikel mit dem Titel „Mythos Reichsbürger„. Darin wird erklärt, daß das Wort Reichsbürger weit zurück in der Geschichte zu finden ist, genau genommen, seit es ein Deutsches Reich gibt. Der Begriff bezeichnet jeweils in seiner Epoche den Träger von politischen Rechten im Reich.
Erstmals waren Reichsbürger im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu finden, ebenso in der Paulskirchenverfassung. Im Deutschen Reich, wie Bismarck es gegründet hat, ist der Begriff zwar in zeitgenössischer staatsrechtlicher Literatur zu finden, jedoch nur als Synonym. Der Begriff selbst ist aber tatsächlich erstmalig und bis dato auch letztmalig von den Nationalsozialisten mit der sogenannten Reichsbürger Gesetzgebung behandelt worden.
Worauf sich der gegenwärtige Begriff des Reichsbürgers bezieht, bleibt deshalb unklar, denn es ist immer von den sogenannten Reichsbürgern in Anführungszeichen die Rede. Aus diesem Grund bekommt man schnell den Eindruck, daß damit ein nationalsozialistischer Kontext hergestellt werden soll.
So, wie der Reichsbürger als der Träger politischer Rechte in dem jeweils existierenden Reich benannt wurde und heute damit das Deutsche Indigenat gemeint ist, genau so ist der Reichsbürger nach wie vor zu verstehen. Das bedeutet im Rückschluß, daß, wenn der Begriff Reichsbürger als “Kampfbegriff“ eingesetzt wird, es dann nichts anderes als die Diskriminierung des Deutschen Indigenats, also des deutschen Volkes in der eigenen Heimat ist.