Krieg ist ein völkerrechtlicher Vorgang. Die Erklärung des Krieges ist der sogenannte „casus belli“, wo zwei Staaten miteinander in einen Konflikt geraten, der nicht mehr anders zu lösen ist als mit Gewalt. Der casus belli zieht nach sich, daß alle Verträge zwischen jenen beiden Staaten zum Erliegen kommen. Ausgenommen davon sind Verträge, die explizit für den Kriegsfall geschlossen wurden. Dazu zählt die sogenannte Haager Landkriegsordnung, das Abkommen über die Gebräuche des Landkrieges.
Das Gegenstück zur Kriegserklärung ist der Friedensvertrag, im Völkerrecht Friedensschluß genannt. Er beendet den Unrechtszustand und soll wieder ein Gleichgewicht herstellen. Im Anschluß werden wieder vertragliche Beziehungen ermöglicht.