Wie Gesetze geändert werden können, ist in der Reichsverfassung vorgeschrieben. Es braucht die Legislative dazu. Die Legislative setzt sich zusammen aus dem Bundesrat und aus dem Reichstag.
Im Reichstag sitzen die gewählten Volksvertreter des Deutschen Volkes. Um ein Gesetz ändern zu können, braucht es erst mal ein Wählerregister. Dann braucht es Wahlen. Dazu braucht es Deutsche, die schon so weit im Bewußtsein sind, daß sie im Reichstag die Interessen der Deutschen Nation vertreten können. Es macht also keinen Sinn, sich heute schon um Gesetze, die geändert werden müssen, Gedanken zu machen. Das Deutsche Reich ist mangels Organen handlungsunfähig. Somit ist es im Moment nicht möglich, Gesetze zu ändern.
Es macht also wenig Sinn, sich mit dem Thema Gesetzesänderungen auseinanderzusetzen, denn Gesetze können, wie geschildert, erst geändert werden, wenn der verfassungsmäßige Gesetzgeber wieder handlungsfähig ist. Bis der Gesetzgebungsfaktor Reichstag handlungsfähig ist, ist noch eine Menge zu leisten. Deswegen beginnt es mit der Volkserfassung beim Ewigen Bund, was im Endeffekt einer Eintragung in das Wählerregister entspricht. Alle Deutschen, die sich beim ewigen Bund erfassen lassen, landen später im Wählerregister, was dann überhaupt erst die Reichstagswahlen ermöglicht.