In der BRD ist es sinnlos, wählen zu gehen, da das sogenannte Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Das heißt, selbst nach den Maßstäben der Bundesrepublik sind Wahlen verfassungswidrig. Hintergrund ist, daß Wahlen geheim, direkt und unmittelbar stattfinden müssen. Unmittelbarkeit heißt, daß man seine Stimme einem Kandidaten gibt und dieser dann die Interessen seiner Wähler im Parlament vertritt. Diese Unmittelbarkeit von Wahlen ist in der Bundesrepublik seit 1956 nicht mehr gegeben. Damals wurde das Prinzip von Listenwahlen mit einer Zweitstimme für eine Partei, die dann entscheidet, welchen Vertreter sie ins Parlament entsendet, eingeführt. Die Wahlen in der BRD sind also verfassungswidrig und jeder, der sich an einer Wahl beteiligt, erfüllt den Straftatbestand erfüllter Beihilfe zum Straftatbestand.
Das sollten die Parteien doch wissen? Das wissen die Parteien auch. Sie haben deshalb einen „Persilschein“ im Strafgesetzbuch 129 StGB Absatz 301. Dort steht, daß sich Parteien, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden, als kriminelle Vereinigung legal betätigen dürfen.