Es geht um das Urteil zur Existenz des Deutschen Reichs (1973). Auch von den höchsten Gerichten der Verwaltung wird festgestellt, daß das Deutsche Reich existent und rechtsfähig ist, also auch Bestand hat, aber nicht handlungsfähig ist.
Woraus ist ersichtlich, daß das Völkerrechtssubjekt, also unser legitimer Staat, gemeint ist? Das ist einfach festzustellen, indem man einen Blick in das Staatsangehörigkeitsgesetz wirft. Im Ausfertigungsdatum wird der ursprüngliche Gesetzgeber ersichtlich. Dieses Datum ist der 22. Juli 1913. Damit ist die Frage, welches deutsche Reich überhaupt gemeint sein kann, hinfällig. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das Völkerrechtssubjekt klar genannt und auch die Staatsangehörigkeit wird beschrieben. Zum besseren Verständnis ist es wichtig, von der Weimarer Republik oder den Nationalsozialisten usw. zu sprechen, obwohl diese den Begriff „Deutsches Reich“ weitergeführt haben, was irreführend ist. Die Weimarer Reichsverfassung wurde im August 1919 vom Reichstag, dem deutschen Parlament, verabschiedet. Zwei Monate vorher hatten die Feinde der Deutschen den Versailler Vertrag über Deutschland beschlossen, das heißt, daß die Weimarer Reichsverfassung auf dem Versailler Vertrag gründet. In einem Artikel dieser Reichsverfassung steht geschrieben, daß die Versailler Verträge die Grundlage für die Weimarer Reichsverfassung sind. Diese Reichsverfassung ist also vom Feind diktiert. Dementsprechend dürfte darin auch nicht „Deutsches Reich“ geschrieben stehen. Den Deutschen ließ sich dies aber leicht verkaufen. Umso schwerer ist es, heute klarzustellen, was mit Deutschem Reich gemeint ist. Eine Hilfestellung liefert, wie bereits erwähnt, das Lesen des Staatsangehörigkeitsgesetzes.