Der Ewige Bund ist ein Völkerrechtssubjekt, ein Staatswesen entstanden aus den Augustverträgen des Jahres 1866. Zu jener Zeit gab es den Krieg um die Vorherrschaft im Deutschen Bund zwischen Preußen und Österreich. Der Deutsch-Deutsche Krieg führte letztendlich dazu, daß der Einfluss Österreich-Ungarns aus dem Deutschen Bund aufhörte. Österreich erklärte, daß es sich nicht mehr in Deutsche Angelegenheiten einmischt.
Damit zerfiel der 1815 gegründete Deutsche Bund und die deutschen Staaten kamen unter der Führung Preußens zu dem Schluß , daß man jetzt die Deutsche Einheit herbeiführen kann und möchte. Zu diesem Zweck wurden die Augustverträge mit den Norddeutschen Staaten geschlossen. Das Ergebnis war der Norddeutsche Bund, ein föderaler Bundesstaat. In dessen Verfassung war die Möglichkeit des Beitrittes der Süddeutschen Staaten vorgesehen und in der Präambel war bereits vom ewigen Bund die Rede. Durch die Beitritte der Süddeutschen Staaten Ende des Jahres 1870 wurde aus dem Norddeutschen Bund dann das Deutsche Reich.
Der ewige Bund ist also ein Verfassungsbündnis, ein Bundesstaat aus 25 Deutschen Staaten. Hier liegt die Betonung auf ewig, weil ewig ist die Abwesenheit von Zeit. Mit dem ewigen Bund wurde die Einheit, das Reich und die Freiheit der deutschen Nation für alle Zeiten gegründet. Otto von Bismarck sagte dazu: „Die Reichsverfassung sichert der Deutschen Nation die völkerrechtliche Existenz.“