In diesem Zusammenhang fallen Bezeichnungen wie VV = Verfassungsgebende Versammlung, Königreich Deutschland usw. Es stellt sich zunächst einmal die Frage, bewegen sich diese Gruppierungen im Rahmen gültigen deutschen Rechts, also im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918? Diese Gruppierungen bewegen sich nicht im gültigen Recht, sondern im Handelsrecht. Denn eine neue Verfassungsgebung ist in dieser Form nicht möglich. Zuerst muß der alte Staat aufgelöst werden, um dann eine neue Verfassung in Kraft setzen zu können. Auf einem bestehenden Staat kann kein neuer gegründet werden. Der einzige vernünftig klingende Ansatz wäre da die Gemeindereaktivierung. Das wurde von uns bereits an anderer Stelle behandelt. Die Gemeindereaktivierung endet aber spätestens an der Stelle der Staatsgewalt, da in 22 (das sind die monarchischen Staaten) von 25 deutschen Staaten der Gemeindevorsteher vom Landrat ernannt wird und der Landrat wiederum vom Staatsoberhaupt. Schon der Begriff „Gemeindereaktivierung“ ist irreführend, genauso wie die Bezeichnung „Gemeindereorganisation“. Richtigerweise müßte es Restauration heißen (Restauration bedeutet die Wiederherstellung eines alten Zustands), welche aber auch ausgeschlossen ist, da die Staatsgewalt in 22 deutschen Staaten von oben nach unten läuft.