Was die AfD will, ist uns unbekannt. Wir beschäftigen uns nicht mit der Bundesrepublik, denn wenn man versteht, was Parteien den geltenden Gesetzen nach eigentlich sind, dann stellt sich die Frage nach einzelnen Parteien überhaupt nicht mehr. In diesem Fall reicht es, in der geltenden Gesetzgebung nachzulesen.
Hier sprechen wir vor allem vom § 129 StGB, kriminelle Vereinigungen. Dort steht klipp und klar, daß Parteien, sofern sie nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden, sich als kriminelle Vereinigung legal betätigen können. Das ist, was sie sind. Da macht keine der Parteien eine Ausnahme.
Im Übrigen war es Kaiser Wilhelm II. selbst, der im Exil in Doorn seinem Sohn einmal gesagt hat, es wäre eine Utopie, zu glauben, daß man mit Mitteln der Republik die Monarchie restaurieren kann. Über Parteien lässt sich das nicht bewerkstelligen.