Das ist nicht der Fall.
Das preußische Volk hat sich bei einer Volksabstimmung gegen eine Enteignung der Hohenzollern ausgesprochen.
Das Haus Hohenzollern erhält Nutzungsausfallentschädigungen für Eigentum, das sich nicht unter seiner Verwaltung befindet. Die Hohenzollern schlossen in den 1920er Jahren Verträge mit dem sog. Freistaat Preußen. Das Schloß Sanssouci etwa wird genutzt durch die „Stiftung preußischer Schlösser und Gärten“. Diese Verträge laufen jetzt aus. Daher warfen die Hohenzollern jüngst die Eigentumsfrage auf.
Entschädigt wurde letztendlich niemand. Preußisches Staatseigentum kann ohnehin nicht veräußert werden außer auf dem Wege der Gesetzgebung. Dazu müssten die Kammern und der König ein entsprechendes Gesetz beschließen.