Wir freuen uns, daß in dem [Reichs- und Staatsangehörigkeits-] Gesetz der Grundsatz des ius sanguinis rein durchgeführt worden ist, daß also in der Hauptsache die Abstammung, das Blut das Entscheidende für den Erwerb der Staatsangehörigkeit ist. Diese Bestimmung dient hervorragend dazu, den völkischen Charakter(!) und die deutsche Eigenart(!) zu erhalten und zu bewahren. Wir treten infolgedessen allen denjenigen Anträgen entgegen, die das jus soli in irgendeiner Weise einzuführen beabsichtigen.
Rede des Abgeordneten Dr. Giese im Reichstag am 28. Mai 1913
Nachweise gemäß RuStAG 1913.
Die Geschichte der Staatsangehörigkeit.
Wissen ist eine Holschuld #30.