König – Kaiser – Präsident.
Der König von Preußen als Präsidium des Bundes des Deutschen Reiches.
Ist der Deutsche Kaiser ein Monarch mit Krone und Zepter? Welche Rechte und Pflichten obliegen ihm? Diesen Fragen wollen wir nachgehen. Louis Ferdinand von Preußen, der Enkel Kaiser Wilhelms II., sagte im Zusammenhang mit der Kaiserwürde: „Der Kaiser ist (…) ein gekrönter Präsident“ (Louis Ferdinand von Preußen: Kaiser auf Abruf).
Auf den ersten Blick eine widersprüchliche Aussage; schließlich ist ein Präsident kein Monarch. Was der ehemalige Hauschef der Hohenzollern mit dem gekrönten Präsidenten meinte, wird klar, wenn wir uns vergegenwärtigen, daß dem König von Preußen die Führung des Namens „Deutscher Kaiser“ zusteht. Der König ist der Gekrönte, der Kaiser ist das Präsidium des Bundes.
Anders ausgedrückt heißt dies, daß das Staatsoberhaupt des deutschen Gesamtstaates (Kaiser) auch das Staatsoberhaupt eines Gliedstaates (Preußen) ist. Daß es möglich ist, in dieser Doppelfunktion dem Wohle aller Deutschen gerecht zu werden, haben die amtierenden Kaiser von 1871 bis 1918 unter Beweis gestellt.
Die Aufgaben des Kaisers.
Gesetzgebung.
In der Gesetzgebung hat der Kaiser nur eine formale Funktion. Er unterzeichnet die Gesetze, die von Reichstag und Bundesrat verabschiedet werden. Durch Veröffentlichung treten diese Gesetze in Kraft. Ein Vetorecht hat der Kaiser dabei nicht.
Vertretung des deutschen Volkes.
Dem Kaiser obliegt die völkerrechtliche Vertretung aller Deutschen gegenüber dem Ausland. Er ist berechtigt, im Namen des Deutschen Reiches Verträge und Bündnisse zu schließen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Hüter im Innern.
Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten. Er wacht über die Ausführung der Reichsgesetze; somit ist der Kaiser Wächter über die Exekutive.
Ernennung.
Der Kaiser ernennt den Reichskanzler. Dieser hat den Vorsitz im Bundesrat, ist Reichsminister und Generalbevollmächtigter des Kaisers. Mittels Kontrasignatur der kaiserlichen Erlasse, Anordnungen und Gesetze übernimmt der Reichskanzler die inhaltliche Verantwortung.
Militär.
In Friedens-, wie in Kriegszeiten ist der Kaiser der Oberbefehlshaber über alle deutschen Streitkräfte. Im Kriegsfall untersteht das Deutsche Reich einer Militärverwaltung, die weitreichende Befugnisse für den Kaisers nach sich ziehen.
Aufgrund des andauernden Kriegszustandes ist vor allem die völkerrechtliche Vertretung des deutschen Volkes bedeutsam. Nur der Deutsche Kaiser ist berechtigt, einen Friedensvertrag im Namen des Deutschen Reiches zu schließen und die von ihm gesandten Vertreter können den Frieden verhandeln.
Die Aufgabe des deutschen Volkes ist es, den Kaiser in die Lage zu versetzen, diesen Friedensvertrag schließen zu können. Dazu müssen wir unseren Staat durch Restauration wieder handlungsfähig machen.
Der Kaiser als Organ des Reiches im Podcast.

Der Herrscher ist der erste Diener des Staates.
Aus dem politischen Testament des preußischen Königs Friedrich II. von 1752.
Quellen.
Louis Ferdinand von Preußen: Kaiser auf Abruf.
Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches. Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts von Georg Meyer und Gerhard Anschütz.