Was sind die Deutschenrechte?
Die Deutschenrechte (begründet in Artikel 3 der Reichsverfassung¹) sind juristisch betrachtet keine subjektiven Rechte (also auf den einzelnen Deutschen übertragenen Rechte), sondern sie stellen eine rechtliche Beschränkung der Staatsgewalt dar: Kein Deutscher darf aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden. Das Reich darf keinen Deutschen an einen anderen Staat ausliefern. Kein Angehöriger eines Bundesstaates darf in einem …