Königreich Württemberg.
Württemberg (früher Wirtemberg), Königreich in Süddeutschland, seiner Größe nach der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten, grenzt gegen Norden an Bayern und Baden, gegen Westen und Süden an dieselben Länder sowie an den Bodensee und die hohenzollerischen Lande, im Osten wieder an Bayern. Im Norden berührt es noch eine Exklave (Wimpfen) des Großherzogtums Hessen, und im Süden ist es durch den Bodensee von der Schweiz getrennt. Als Exklaven liegen im Badischen vier (darunter der Hohentwiel bei Singen) und in Hohenzollern fünf Ortschaften.
Königreich Württemberg 1806 bis heute.
Württemberg (früher Wirtemberg) ist ein Königreich in Süddeutschland. Seiner Größe nach ist es der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten. Das Land grenzt gegen Norden an Bayern und Baden, gegen Westen und Süden an dieselben Länder sowie an den Bodensee und die hohenzollerischen Lande, im Osten wieder an Bayern. Im Norden berührt es noch eine Exklave (Wimpfen) des Großherzogtums Hessen, und im Süden ist es durch den Bodensee von der Schweiz getrennt. Als Exklaven liegen im Badischen vier (darunter der Hohentwiel bei Singen) und in Hohenzollern fünf Ortschaften.
Das Staatswappen des Königreichs Württemberg zeigt einen gespaltenen Schild, der rechts drei quer übereinander gestellte schwarze Hirschstangen in Gold, links drei schwarze Löwen übereinander, ebenfalls in Gold (Hohenstaufen, Herzoge von Schwaben) enthält. Auf dem Wappenschild ruht ein mit der Königskrone gezierter goldener Spangenhelm; Schildhalter sind ein schwarzer, königlich gekrönter Löwe und ein goldener Hirsch, die auf einem dunkelroten Bande stehen, das in goldenen Lettern die Devise: „Furchtlos und trew“ aufweist. Die Farben des Königreichs Württembergs sind Schwarz-Dunkelrot.
Die Hauptstadt des Königreichs Württembergs ist Stuttgart – 249.286 Einwohner – 1905 12. Platz der größten Städte des Deutschen Reiches. Die erste königliche Residenz ist Stuttgart, die zweite Ludwigsburg. Die größe des Königreichs Württembergs beträgt 19.508 km². Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.437.574 Einwohner. Davon 1.192.392 männlich und 1.245.182 weiblich. Die Bevölkerungsdichte lag bei 118/km². Wichtigster Fluss ist nördlich der Neckar mit Enz, Kocher und Jagst, südlich die Donau mit Iller als Grenzfluss.
Infolge der Militärkonvention vom 25. November 1870 bilden die Württembergischen Truppen das XIII. Armee-Korps der deutschen Armeen mit eigenem Kriegsministerium, jedoch unter Befehl eines preußischen kommandierenden Generals. Generalkommando Stuttgart, Divisionskommandos (Nr. 26 und 27) Stuttgart und Ulm. Festung Ulm. Vom XIII. Armee-Korps garnisoniert das 8. Inf.-Reg. Nr. 126 im Elsass.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind durchweg sehr günstig. Landwirtschaft ist blühend und liefert Getreide über bedarf. Bergbau ist sehr gering, von Bedeutung ist allein die Salzgewinnung. Industrie ist aufgrund des bedeutenden Handwerks stark entwickelt, 8 % der Gesamtbevölkerung ist in ihr tätig. Handel ist nicht hervorragend, da bedeutsame Wasserwege fehlen.
Am 22. März 1851 übernahm das Königreich Württemberg den bisher von Thurn und Taxis geführten Postbetrieb und trat dem Deutsch-Österreichischen Postverein bei. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871 bestimmte u.a. dass die unmittelbare Posthoheit, mit Ausnahme des inneren Verkehrs im Königreich Bayern und im Königreich Württemberg, dem Deutschen Reich zusteht. Ab 1902 wurden Freimarken der Reichpost verwendet. Württemberg gab bis 1918 (1920) eigene Dienstmarken heraus. Von 1871 – 1902 gab das Königreich Württemberg eigene Briefmarken aus, danach verzichtete es unter Wahrung seines „Postregales“ und benutzte die Marken des Deutschen Reiches. Nur die Dienstmarken wurden auch weiterhin beibehalten.
Die Währungen waren bis zum 30. Juni 1875 1 Gulden = 60 Kreuzer, ab dem 1. Juli 1875 1 Mark = 100 Pfennig.
Die Hymne des Königreichs Württemberg ist Heil unserem König, Heil! Nach der Melodie „God save the King„
Das regierende Fürstenhaus hat seinen Ursprung bei Ahnherr Konrad von Württemberg († 1092). Der König von Württemberg vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, ist jedoch hinsichtlich der Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände gebunden. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlichen Hauses nach der Linealerbfolge und dem Erstgeburtsrecht. Bei dessen Erlöschen succediert die weibliche Linie; doch tritt bei der Deszendenz des sodann regierenden königlichen Hauses das Vorrecht des Mannesstamms wieder ein. Der König wird mit zurückgelegtem 18. Jahr volljährig. Er bezieht eine Zivilliste von 1.600.000 Mark, nebst Naturalien im Betrag von ca. 200.000 Mark.
Der Justizminister Mittnacht führte in Versailles die Verhandlungen über den Eintritt Württembergs in das neue Deutsche Reich, die am 25. November 1870 zum Abschluss führten. Das Königreich Württemberg behielt die eigne Verwaltung der Post, der Telegrafen, der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Biers und des Branntweins; die württembergischen Truppen bildeten das 13. deutsche Armeekorps, dessen Kommandeur der Kaiser ernannte, behielten aber ihr eigenes Kriegsministerium, und der König ernannte die Offiziere; im Bundesrat bekam Württemberg vier Stimmen. Nachdem Neuwahlen der Regierung in der Zweiten Kammer eine national gesinnte Mehrheit verschafft hatten, wurden die Verträge mit dem Norddeutschen Bund vom Landtag genehmigt und am 1. Januar 1871 verkündigt. Der kränkliche König Karl I. verbrachte inzwischen einen großen Teil des Jahrs im Ausland. Er starb am 6. Oktober 1891 kinderlos in Stuttgart. Nachfolger wurde seine Neffe als König Wilhelm II. von Württemberg, Sohn des Prinzen Friedrich von Württemberg und dessen Gemahlin Prinzessin Katharina, einer Tochter König Wilhelms I. von Württemberg. Unter ihm wurde 1903 eine Reform der Einkommensteuer, 1904 und 1906 der Gemeindeordnung, 1906, 1911 und 1912 der Kammern und 1909 der Volksschule eingeführt.
Die Könige Württembergs:
- 1806 – 1816 Friedrich I.
- 1816 – 1864 Wilhelm I.
- 1864 – 1891 Karl I.
- 1891 – 1918 Wilhelm II.
- 1918 – 1921 Wilhelm II.
- 1921 – 1939 Albrecht Herzog von Württemberg
- 1939 – 1975 Philipp Albrecht Herzog von Württemberg
- 1975 – 2022 Carl Herzog von Württemberg
- 2022 – heute Wilhelm Herzog von Württemberg
An der Spitze der Staatsverwaltung stehen das Staatsministerium, gebildet durch die Minister oder Chefs der Verwaltungsdepartements, und der Geheime Rat, bestehend aus den Mitgliedern des Staatsministeriums und vom König ernannten ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Dem Staatsministerium sind unterstellt: die Bevollmächtigten zum Bundesrat, der Verwaltungsgerichtshof, welcher die höchste landesgesetzliche Instanz für Verwaltungsrechtssachen bildet, und der Disziplinarhof für die Staatsbeamten.
Das Staatsministerium gliedert sich in 6 Departements:
- das Ministerium der Justiz
- das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Politische Abteilung und Verkehrsabteilung, letztere mit den beiden Generaldirektionen der Württembergischen Staatseisenbahnen, der Post und Telegraphen)
- das Ministerium des Inneren
- das Ministerium der Kirchen- und Schulwesens
- das Ministerium des Kriegswesens
- das Ministerium der Finanzen
Das Königreich Württemberg gliedert sich im Jahr 1900 in 4 Kreise mit 63 Oberämtern:
Die Stadt Stuttgart bildet einen eigenen Verwaltungsbezirk und ist der Kreisregierung in Ludwigsburg unmittelbar unterstellt. Die Aufsicht über alle übrigen Stadt- und Landgemeinden führen die Oberämter. Die Gemeindebehörden heißen in den Städten und Dörfern Gemeinderat; der Vorstand in den Städten führt den Titel Stadtschultheiß (Stadtschultheißenamt), einzelne durch Königliche Ernennung Oberbürgermeister, in den Landgemeinden Schultheiß (Schultheißamt).
(Petzolds „Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches“ 1911)
Neckarkreis mit einer Fläche von 3 330 km² und 745 669 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ludwigsburg mit dem Stadtdirektionsbezirk Stuttgart und 16 Oberämtern (1900): Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Eßlingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Stuttgart (Amt), Vaihingen, Waiblingen, Weinsberg
Schwarzwaldkreis mit einer Fläche von 4 776 km² und 509 258 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Reutlingen mit 17 Oberämtern: Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen, Urach
Jagstkreis mit einer Fläche von 5 141 km² und 400 126 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ellwangen mit 14 Oberämtern: Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf, Welzheim
Donaukreis mit einer Fläche von 6 266 km² und 514 427 Einwohnern (Jahr 1900):Sitz der Kreisregierung in Ulm mit 16 Oberämtern: Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim, Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm, Waldsee, Wangen
Das Landesparlament des Königreichs Württemberg setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmen im Bundesrat 4 im Reichstag 17. Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, welche nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1861 von dem Religionsbekenntnis unabhängig sind. Jedem Einwohner ist Freiheit der Person, des Gewissens, des Eigentums und der Auswanderung zugesichert. Das Vereins- und Petitionsrecht sind garantiert. Die Landstände teilen sich in zwei Kammern.
– Die Erste, die Kammer der Standesherren, besteht aus den Prinzen des königlichen Hauses, aus den Häuptern der standesherrlichen Familien (zur Zeit 15 fürstlichen und 4 gräflichen) und aus vom König erblich oder auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern, die aber höchstens ein Drittel der übrigen ausmachen dürfen (dermaßen 8). Der Präsident der Ersten Kammer wird unmittelbar vom König ernannt.
– Die Zweite Kammer, die der Abgeordneten, ist aus 13 Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels, aus den 6 evangelischen Generalsuperintendenten, dem katholischen Landesbischof, einem Mitglied des Domkapitels, dem der Amtszeit nach ältesten katholischen Dekan, dem Kanzler der Universität Tübingen, je einem Abgeordneten der 7 sogen. guten Städte: Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen, und je einem Abgeordneten aus den 63 Oberamtsbezirken, im ganzen aus 93 Mitgliedern, zusammengesetzt. Die letztgenannten 70 Abgeordneten werden mittels geheimer, allgemeiner und direkter Wahlen gewählt und zwar auf 6 Jahre. Zum Abgeordneten wählbar ist jeder unbescholtene Staatsbürger nach zurückgelegtem 30. Lebensjahr. Der Präsident der Zweiten Kammer wird von dieser selbst gewählt. Ohne Einwilligung der Kammern kann kein Gesetz gegeben, keine Steuer auferlegt, keine Anleihe gemacht und keine Gebietsveränderung vorgenommen werden. Das Recht, Gesetze vorzuschlagen, steht dem König sowie jeder der beiden Kammern zu. Ebenso hat jede der beiden Kammern das Recht, die Minister in Anklagestand zu versetzen, für welchen Zweck sowie überhaupt zum gerichtlichen Schutz der Verfassung ein Staatsgerichtshof besteht, aus vom König ernannten und von der Ständeversammlung gewählten Mitgliedern zusammengesetzt.